# E-Bilanz – Besonderheiten ab Taxonomie 6.0
Wie bereits in der [Ankündigung der Opti.Tax Version 18](../ankuendigung-opti-tax-18/index.md) und der damit einhergehenden Implementierung der Taxonomie 6.0 berichtet, gilt es ab sofort einige Besonderheiten zu beachten.

## Anlagespiegel ab Taxonomie 6.0

Der Anlagespiegel gehört ab Taxonomie 6.0 für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, zum Mindestumfang bei der Übermittlung einer E-Bilanz. Dies gilt auch bei Übermittlung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Die ERiC-Prüfregeln wurden entsprechend verschärft.

Mit Opti.Tax ab Version 17.0 können die Daten des Anlagespiegels einfach in den Taxonomie-Hypercube importiert werden – direkt aus dem Vorsystem oder als Tabellen-Import oder mittels Excel-Import des Moduls OfficeFiler.

Im S\+E-Modul besteht ab Version 18 die Möglichkeit, für jedes Gesellschafter-Projekt einen Anlagespiegel zu erfassen oder zu importieren.

## Taxonomie 6.0 – Besonderheiten bei Sonder- und Ergänzungsbilanzen

Für Wirtschaftsjahre, die ab dem 01.01.2015 enden, sind Sonder- und Ergänzungsbilanzen für einzelne Gesellschafter als eigener Datensatz zu übertragen.

Soweit die E-Bilanz-relevanten Angaben für Sonder-/Er­gänzungsbilanzen nicht aus der Buchführung ableitbar sind und dem BMF-Schreiben vom 28.September 2011 nicht Rechnung getragen wird, können bis einschließlich Taxo­nomie 5.4 noch die Sonder-/Ergänzungsbilanzen als Frei­text in der E-Bilanz der Personengesellschaft übertragen werden; das aktuelle Prüfmodul der Finanzverwaltung \(ERiC\) lässt das zu.

Ab der Taxonomie 6.0 steht der Berichtsbestandteil Son­der- und Ergänzungsbilanzen als Freitext nicht mehr zur Verfügung. und die Freitexterfassung wird durch das Prüf­modul ERiC der Finanzverwaltung nicht mehr unterstützt.

Spätestens bei Verwendung der Taxonomie 6.0 sind dann Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigene Datensätze zu übermitteln. Erhalten ist die neue Taxonomie in unserer „Allzweckwaffe“ [Opti.Tax](../produkte/opti-tax.md).