## ESRS-Vereinfachung vom 31.07.2025: Das bedeuten die EFRAG-Vorschläge für Unternehmen

### Was Sie in diesem Artikel erwartet

Am 31. Juli 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group \(EFRAG\) **zwölf überarbeitete Standards der European Sustainability Reporting Standards \(ESRS\)** als Entwurf veröffentlicht. Ziel dieser Überarbeitung ist die Vereinfachung der ESRS für Unternehmen, insbesondere durch eine deutliche Reduktion der Pflichtdatenpunkte. Doch welche konkreten Änderungen bringt der neue Vorschlag mit sich? Wer ist betroffen und wie geht es jetzt weiter? Darüber hat Dr. Steve Waitschat, Experte und Berater für Nachhaltigkeitsreporting von der Kanzlei Clostermann & Jasper, in „hsp live um 11“ gesprochen. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Punkte aus dem spannenden Gespräch zusammen und erläutern die Auswirkungen auf Unternehmen.

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## Hintergrund und aktueller Stand der ESRS-Überarbeitung

Die ESRS bilden den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive \(CSRD\) der EU. Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Omnibus-Pakets im Januar 2024 stehen die Standards im Fokus zahlreicher Diskussionen. Nachdem die ursprünglichen ESRS von vielen Unternehmen als zu komplex und umfangreich empfunden wurden, verfolgt die EFRAG nun mit der Überarbeitung das Ziel, die Berichtspflichten zu vereinfachen und praxisnäher zu gestalten.

Der Entwurf der überarbeiteten ESRS wurde Ende Juli veröffentlicht und steht zur öffentlichen Kommentierung bis zum 29. September 2025 offen. Nach der Auswertung des Feedbacks werden die finalen Standards voraussichtlich bis Ende November an die EU-Kommission überreicht. Bis dahin sollten sich Unternehmen mit den Änderungen auseinandersetzen und ihre Nachhaltigkeitsstrategie entsprechend anpassen.

## Wesentliche Änderungen im Überblick

### 1. Deutliche Reduktion der Pflichtdatenpunkte

Eine der größten Neuerungen ist die Reduzierung der Pflichtdatenpunkte um rund 57 Prozent. Während ursprünglich insgesamt etwa 1000 bis 1300 Datenpunkte vorgesehen waren, sollen es nun nur noch etwa 500 sein. Theoretisch erleichtert diese Verringerung den Unternehmen die Umsetzung erheblich, da weniger Angaben verpflichtend sind. Die Länge der Standards selbst wurde ebenfalls um mehr als 50 Prozent reduziert, indem begleitende Grafiken und erläuternde Dokumente ausgelagert wurden.

### 2. Einführung der Non-Mandatory Illustrative Guidance \(NMIG\)

Freiwillige Angaben, sogenannte Kann-Datenpunkte, wurden aus dem Hauptstandard herausgenommen und in ein separates Guidance-Dokument ausgelagert. Diese Non-Mandatory Illustrative Guidance \(NMIG\) soll als ergänzende Orientierung dienen, ist aber nicht verpflichtend. In der Praxis werden viele Unternehmen daher voraussichtlich auf diese freiwilligen Angaben verzichten, was die Berichtspflichten weiter vereinfacht.

### 3. Fokus auf Wesentlichkeit und Top-down-Ansatz

Das Konzept der Wesentlichkeit bleibt zentral, wird aber stärker betont und mit einem Top-down-Ansatz verbunden. Unternehmen sollen explizit ihr Geschäftsmodell analysieren, um genau zu bestimmen, welche Nachhaltigkeitsthemen für sie relevant sind. Dies soll die Berichterstattung auf wirklich wesentliche Aspekte konzentrieren und die Gefahr der Überinformation reduzieren. Die doppelte Wesentlichkeit bleibt dabei erhalten und unterscheidet zwischen Auswirkungen auf das Unternehmen und Auswirkungen des Unternehmens auf Umwelt und Gesellschaft.

### 4. Möglichkeit einer Executive Summary

Neu ist die optionale Einführung einer Executive Summary in Fließtextform, die vor den eigentlichen Datenpunkten platziert werden kann. Dies erleichtert den Leser:innen den Einstieg in den Bericht und bietet eine verständliche Zusammenfassung wichtiger Themen wie Klimaziele oder Top-Risiken. Zuvor war eine solche Zusammenfassung zwar möglich, aber nicht explizit im Standard vorgesehen.

### 5. Harmonisierung und Umbenennung der Mindestanforderungen

Die früheren Mindestoffenlegungspflichten \(Minimum Disclosure Requirements, MDR\) wurden in General Disclosure Requirements \(GDR\) umbenannt und auf wesentliche Pflichtinformationen begrenzt. Doppelungen mit themenspezifischen Standards wurden reduziert, was die Struktur der Berichte klarer und übersichtlicher macht.

### 6. Erweiterte Übergangsfristen für kleinere Unternehmen

Für Unternehmen mit weniger als 750 Mitarbeitenden wurden erweiterte Übergangsfristen eingeführt, zum Beispiel bei der Berichterstattung bestimmter Datenpunkte wie Scope 3 Emissionen. Allerdings gibt es hier eine kleine Uneinheitlichkeit im Vergleich zum Omnibus-Paket, das teilweise eine Grenze von 1000 Mitarbeitenden nennt. Ein Punkt, der voraussichtlich noch diskutiert wird.

### Die EFRAG-Vorschläge im Fokus: Dr. Steve Waitschat über die überarbeiteten ESRS

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## Praktische Auswirkungen und Empfehlungen für Unternehmen

Die Vereinfachung der ESRS soll Unternehmen entlasten und gleichzeitig die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbessern. Dennoch ist jetzt keine Zeit zum Abwarten: Die Berichtsanforderungen sind bereits EU-rechtlich verankert und sollen bis Ende 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Ein Zeitrahmen, den Experte Dr. Steve Waitschat für realistisch hält. Unternehmen, die bisher gezögert haben, sollten sich dringend mit den neuen Vorgaben beschäftigen.

Wichtige Empfehlungen sind:
- **Frühzeitige Auseinandersetzung mit den veränderten Standards:** Die Kommentierungsfrist bis Ende September bietet die Möglichkeit, aktiv Feedback zu geben und sich mit den Änderungen vertraut zu machen.
- **Wesentlichkeitsanalyse als Basis:** Unternehmen sollten ihre Wesentlichkeitsanalyse überprüfen und den Top-down-Ansatz konsequent anwenden, um den Fokus auf relevante Nachhaltigkeitsthemen zu legen.
- **Vorbereitung auf Executive Summary:** Die optionale Zusammenfassung kann die Verständlichkeit der Berichte erhöhen, erfordert aber Anpassungen in der Berichterstattung und möglicherweise in der Software.
- **Beachtung der Übergangsfristen:** Kleine und mittelgroße Unternehmen profitieren von längeren Fristen, sollten diese jedoch penibel einhalten. Der Experte empfiehlt, nicht auf die Fristen zu warten, sondern die ESRS-Berichterstattung proaktiv umzusetzen.

### Diskussion um Kosten- und Prüfungserleichterungen

Ein spannender Diskussionspunkt ist die Frage, wie Kosten für Unternehmen weiter gesenkt werden können, ohne die Qualität der Berichterstattung zu gefährden. Eine aktuelle Studie eines deutschen Professors schlägt vor, die Berichtspflichten beizubehalten, aber auf die Pflichtprüfung durch Wirtschaftsprüfer bei Unternehmen mit unter 500 Mitarbeitenden zu verzichten. Dies könnte aus Sicht der Studie mehr Einsparungen bringen als eine generelle Vereinfachung der Standards und gleichzeitig den Fortschritt im Green Deal unterstützen.

Diese Idee stößt auf gemischte Reaktionen, insbesondere im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, ist aber ein wichtiger Impuls für die laufende Debatte um praktikable und kosteneffiziente Nachhaltigkeitsberichterstattung.

## Fazit: Vereinfachung der ESRS ist eine große Chance für Unternehmen

Die von der EFRAG vorgeschlagene Vereinfachung der ESRS bringt deutliche Erleichterungen für Unternehmen, insbesondere durch die Reduktion der Pflichtdatenpunkte und die Fokussierung auf wesentliche Inhalte. Die Einführung von Guidance-Dokumenten für freiwillige Angaben und die Möglichkeit einer Executive Summary erhöhen die Praxisnähe der Standards.

Gleichzeitig bleibt die Nachhaltigkeitsberichterstattung eine komplexe Herausforderung, die eine frühzeitige und strategische Auseinandersetzung erfordert. Unternehmen sollten die Chance nutzen, ihre Prozesse anzupassen und die neuen Vorgaben als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. Die nächsten Monate sind entscheidend, um sich auf die Umsetzung vorzubereiten und den Dialog mit den Regulierungsbehörden aktiv mitzugestalten.

Für weiterführende Informationen und eine vertiefte Analyse einzelner Standards bieten wir in den kommenden Wochen weitere Updates an. Die Umsetzung der ESRS bleibt ein Thema, das wir mit unserem Experten Dr. Steve Waitschat weiter für Sie begleiten.

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