Diese Pillar-2-Anfrage hat mich erst irritiert, dann aber überzeugt
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Da kommt doch ein Interessent für unsere Pillar-2-Software pünktlich zum Ende der Abgabefrist auf mich zu. Und möchte am morgigen Donnerstag ganz entspannt mit mir über unser Opti.Tax-Modul Pillar 2 sprechen. Moment mal, habe ich gedacht. Ist es nicht ein bisschen spät, am 30. Juni für eine Software anzufragen, mit der man bis zum 30. Juni den Mindeststeuer-Bericht abgeben soll? Doch dann ist mir schnell klar geworden: Mit dieser Anfrage zeigt der Interessent, dass er gewissenhaft wirtschaftet und hohe Qualitätsansprüche mitbringt. Was zunächst abwegig klingt, erschließt sich auf den zweiten Blick.
Viele Pillar-2-Anfragen in den Wochen vor Ende der Abgabefrist
Am 30. Juni 2026 ist für viele Unternehmensgruppen die Abgabefrist für den Mindeststeuer-Bericht geendet. Entsprechend hoch war das Interesse an unserer Pillar-2-Lösung. Viele der Anfragen kamen von enttäuschten Verantwortlichen, die mit provisorischen oder nur eingeschränkt funktionsfähigen Lösungen ihre Berichte nicht pünktlich erstellen und/oder abgeben konnten. Und das ist leider ein bekanntes Muster: Jede behördliche Dringlichkeit ruft Anbieter auf den Plan, die mit einem schnell entwickelten Softwaretool daran mitverdienen möchten. Das ist verständlich, geht jedoch auf Kosten derer, die am Ende der Frist einen vollständigen, rechtsgültigen Bericht abgeben müssen. Schließlich geht es hier nicht um ein Ärgernis, das mit ein wenig Nachbesserung schnell behoben werden könnte. Stattdessen können Fehler in den Bereichen Dokumentation und Berichterstattung langfristig teurer und teurer werden.
In den Wochen vor dem Fristende konnten wir durch die vielen Gespräche mit den Interessierten einige Learnings mitnehmen. Sowohl deren Erfahrungen als auch Feedbacks aus dem Nutzungserlebnis mit unserer Softwarelösung wurden von unserem Entwicklungsteam laufend mit Updates in Opti.Tax integriert. Ein großer Vorteil gegenüber großen Softwarekonzernen: Unsere Nutzerinnen und Nutzer haben einen sehr kurzen Draht zu unserem Support oder zu mir. Korrekturen und Wünsche wandern in Rekordzeit über unseren Flur in die Entwicklung. Nicht selten bringen wir unsere Kundinnen und Kunden direkt mit dem verantwortlichen Entwickler zusammen. Gerade in zeitkritischen Szenarien konnten wir mit dieser Methode so manche Stresssituation in Luft auflösen.
Späte Anfrage zeugt nicht von Nachlässigkeit, sondern von Weitsicht
Bei Fristen in der Vergangenheit haben wir die Erfahrung gemacht, dass Richtung Fristablauf die Zahl der Anfragen immer weiter ansteigt. Normalerweise flacht das Interesse etwa eine Woche bis drei Tage vor Fristablauf ab – je nach Thema. Ab dieser Zeitspanne setzt bei vielen der Gedanke ein: Jetzt bringt es auch nichts mehr. Das stimmt oft nicht, aber das soll hier nicht das Thema sein. Sehr selten passiert es, dass die Anfrage praktisch zeitgleich mit dem Fristablauf eingeht. Im Fall von Pillar 2 ergibt es allerdings durchaus Sinn. Warum? Das BZSt hat bereits offiziell verlauten lassen, dass bei Nichteinhaltung der Frist erst einmal keine Strafen drohen. Es ist also nicht zu erwarten, dass das BZSt übermorgen bei unserem Interessenten auf der Matte steht, um den fehlenden Mindeststeuer-Bericht zu beanstanden.
Das bedeutet, dass jetzt – kurz nach Ende der Frist – nicht jede Sekunde zählt, sondern die Qualität des Berichts. Und die steht und fällt mit der Qualität der Softwarelösung, die eingesetzt wird. Wenn sich ein Unternehmen also am 30. Juni ohne jede Panik vornimmt, das bestmögliche Softwaretool für Pillar 2 zu finden, heißt das: Das Unternehmen wird hochseriös und besonnen geführt. Statt gestresst und unter Druck mit der nächstbesten Softwarelösung einen fehlerhaften Bericht abzuschicken, wird die Qualität des Mindeststeuer-Berichts priorisiert. Somit denkt das Unternehmen nicht kurzfristig, sondern langfristig und nachhaltig.
Fruchtbare Partnerschaft der hsp mit der ADKL AGVerrechnungspreisdokumentation – Ein komplexes Thema plötzlich ganz einfach Hamburg, 24.11.2020 – Die Hamburger hsp Handels-Software-Partner GmbH hat in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der ADKL AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstmals eine Software entwickelt, die die Anforderungen an die Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation systematisch abdeckt. Mit der Software Opti.Tax, die Taxonomien bearbeiten und bedienen kann, wird dem Markt erstmals ein Tool [...]








