OECD-Treffen in Paris: Das bedeuten die Pillar-2- und KI-Erklärungen für Unternehmen
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Vom 28. bis 30. Oktober 2026 fand in Paris das Plenartreffen des OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS statt. Dabei haben die teilnehmenden Staaten unter anderem einfachere Regeln für die globale Mindeststeuerung (Pillar 2) und KI-Möglichkeiten in der Steuerverwaltung besprochen. Doch was bedeuten die Erklärungen des Treffens für Unternehmen?
Jetzt prüfen: Betroffen von Side-by-Side?
Mit dem sogenannten Side-by-Side-Paket möchte die OECD Ordnung zwischen Pillar 2 und den nationalen Mindeststeuersystemen schaffen, insbesondere den US-Systemen GILTI und CAMT. Dabei sollen Unternehmen mit Hauptsitz in Jurisdiktionen mit einem anerkannten, gleichwertigen Mindeststeuersystem komplett vor ausländischen Nachversteuerungen geschützt. Zusätzlich wurde der temporäre CbCR Safe Harbour um ein Jahr verlängert, darüber hinaus eine dauerhafte Vereinfachung der Berechnung des effektiven Steuersatzes (ETR) besprochen.
Für Unternehmen heißt das: Prüfen, ob Side-by-Side und ggfs. die Vereinfachungen für ihre Unternehmensgruppe, das betreffende Land und Geschäftsjahr tatsächlich gelten. Auch ist zu klären, welche Steuererklärungen und Meldungen weiterhin nötig sind. Steuerabteilung, Rechnungswesen und die Gesellschaften vor Ort sollten gemeinsam festlegen, wer welche Angaben liefert und prüft.
Sind die abgegebenen CbCR-Zahlen erklärbar?
Mit dem Country-by-Country Reporting (CbCR) haben mehr als 120 Länder und Steuergebiete länderbezogene Berichte von Unternehmensgruppen eingeführt. Finanzverwaltungen nutzen diese Berichte für eine erste Einschätzung, wo steuerliche Risiken bei Geschäften zwischen Konzerngesellschaften liegen könnten. Dabei können in einem Report trotz korrekter Daten auffällige Abweichungen auftreten.
Unsere Empfehlung: Im ersten Schritt sollten Unternehmen prüfen, ob die Angaben zu ihren Konzernzahlen und den Unterlagen über interne Geschäfte passen. Darüber hinaus sollten Unternehmen jede Zahl nachvollziehbar erklären können. Denn nur so lassen sich auffällige Unterschiede gegenüber den Behörden begründen. Schließlich gilt: Eine Abweichung ist nicht automatisch ein Fehler.
Was erwartet Unternehmen, wenn Finanzbehörden auf KI setzen?
Beim OECD-Treffen ging es im Rahmen des Projekts „Tax Administration 3.0“ (TA3.0) auch um den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) in der Finanzverwaltung. Hintergrund sind die erwarteten Datenmengen durch die künftigen Einreichungen, beispielsweise der Pillar-2-Berichte. Mithilfe von KI sollen automatisch Muster bei grenzüberschreitender Steuerhinterziehung und aggressivem Steuergestaltungsmissbrauch identifiziert werden.
Das heißt für Unternehmen: In Zukunft wird es kaum noch möglich sein, mit Ungenauigkeiten oder Tricks durchzukommen. Halten Sie daher ganz genau fest, woher Ihre Steuerdaten stammen, wie Zahlen berechnet wurden und wer sie geprüft hat. Dokumentieren Sie abweichende Angaben sowie den Grund dafür. So können Sie auf jede Rückfrage des Finanzamts die passende Antwort geben. Warten Sie nicht ab, bis Ihre Finanzverwaltung mit voller KI-Power Ihre Berichte durchgeht, denn dann ist es zu spät.
F.A.Q. – Fragen und Antworten
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Warum viele wissen möchten, wo ein Konzern Geld verdient und wo er Steuern zahlt
Wir kennen sie, die internationalen Konzerne. Produkte verkaufen in Deutschland, Gesellschaft in Frankreich betreiben, Mitarbeitende in Spanien beschäftigen, in Irland eine Niederlassung und hier und da außerhalb der EU weitere Gesellschaften. Am Ende des Jahres schauen wir in seinen Geschäftsbericht und erfahren: Wie hoch war der Umsatz? Wie viel Gewinn wurde erwirtschaftet?

Country-by-Country Reporting: CbCR ohne Medienbrüche
Die Erstellung eines County-by-Country Reportings kann sich ziehen und einige Mühen verursachen. So erging es auch Steuerberaterin Lisa Hägele. In „hsp live um 11“ hat die erfahrene Fachfrau mit Paul Liese über ihre Startschwierigkeiten und Lösungsansätze gesprochen.

Diese Pillar-2-Anfrage hat mich erst irritiert, dann aber überzeugt
Da kommt doch ein Interessent für unsere Pillar-2-Software pünktlich zum Ende der Abgabefrist auf mich zu. Und möchte ganz entspannt mit mir über unser Opti.Tax-Modul Pillar 2 sprechen. Moment mal, habe ich gedacht. Ist es nicht ein bisschen spät, am 30. Juni für eine Software anzufragen, mit der man bis zum 30. Juni den Mindeststeuer-Bericht abgeben soll?







