Pflichten und Fakten des Geldwäschegesetzes (GwG) für Steuerberater:innen: das müssen Sie wissen
Was fällt unter das Geldwäschegesetz?
Das Geldwäschegesetz (GwG) erfasst verschiedene Tätigkeiten und Branchen, darunter Finanzdienstleister, Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, und weitere Berufsgruppen, bei denen das Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht.
Wann greift das Geldwäschegesetz?
Das Geldwäschegesetz greift, wenn Unternehmen oder Personen bestimmte Geschäfte oder Tätigkeiten ausführen, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, insbesondere wenn es um Finanztransaktionen oder Geschäfte mit hohem Geldwert geht, die potenziell für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung genutzt werden könnten.
Was passiert bei Überweisungen über 10.000 Euro?
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Gut zu wissen
Was besagt das Geldwäschegesetz?
Das Geldwäschegesetz (GwG) ist ein deutsches Gesetz, das dazu dient, Geldwäsche und insbesondere die dadurch erfolgende Finanzierung des Terrorismus zu bekämpfen. Es legt Verpflichtungen und Maßnahmen fest, die von bestimmten Personen und Unternehmen ergriffen werden müssen, um sicherzustellen, dass sie nicht zur Geldwäsche oder zur Finanzierung des Terrorismus beitragen.
Zu den Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes gehören unter anderem Banken, Finanzdienstleister, Wirtschaftsprüfer:innen, Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen, Notar:innen und Immobilienmakler:innen. Diese Verpflichteten müssen zum Beispiel eine Geldwäsche-Risikoanalyse durchführen, ihre Kunden identifizieren und deren Geschäftsbeziehungen überwachen. Verdächtige Transaktionen müssen gemeldet und Dokumentationspflichten erfüllt werden.
Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können mit hohen Geldbußen und Freiheitsstrafen geahndet werden.
Geldwäschegesetz – wer ist verpflichtet?
Das Geldwäschegesetz (GwG) legt fest, wer als „Verpflichtete:r“ im Sinne des Gesetzes gilt und daher bestimmte Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen muss.
Zu den Verpflichteten im Sinne des GwG gehören unter anderem:
- Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, wie Banken, Sparkassen und Versicherungen
- Güterhändler:innen, die Barzahlungen über 10.000 Euro tätigen, entgegennehmen oder nicht ausschließen können
- Kunsthändler:innen und -vermittler:innen mit Zahlungen ab 10.000 Euro
- Immobilienmakler:innen
- Notar:innen, Rechtsanwält:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
- Steuerberater:innen und Steuerbevollmächtigte
- Edelmetallhändler:innen
Diese Verpflichteten müssen bestimmte Maßnahmen ergreifen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Risikoanalysen, die Identifizierung von Kunden und die Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Verdächtige Transaktionen müssen gemeldet und Dokumentationspflichten erfüllt werden.
Ab wann gilt das Geldwäschegesetz?
Das Geldwäschegesetz, das die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Ziel hat, ist bereits 2012 in Kraft getreten. Die Richtlinien bzw. das Umsetzungsgesetz zur 5. Geldwäsche-Richtlinie sind seit dem 1. Januar 2020 vollumfänglich gültig.
Wissenswertes zum Geldwäschegesetz
WP Stefan Dreßler erklärt Inhalt und Pflichten des GwG
In unserer Sendung „hsp live um 11“ haben wir mit Wirtschaftsprüfer Stefan Dreßler über Inhalt und Pflichten des Geldwäschegesetzes gesprochen.
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