GELDWÄSCHE-
GESETZ
FAKTEN,
PFLICHTEN,
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Blackbox GWG? Wir klären das Wichtigste in Kurzform: 

Was fällt unter das Geldwäschegesetz?

Das Geldwäschegesetz (GwG) erfasst verschiedene Tätigkeiten und Branchen, darunter Finanzdienstleister, Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, und weitere Berufsgruppen, bei denen das Risiko der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht.

Wann greift das Geldwäschegesetz?

Das Geldwäschegesetz greift, wenn Unternehmen oder Personen bestimmte Geschäfte oder Tätigkeiten ausführen, die in den Geltungsbereich des Gesetzes fallen, insbesondere wenn es um Finanztransaktionen oder Geschäfte mit hohem Geldwert geht, die potenziell für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung genutzt werden könnten.

Was passiert bei Überweisungen über 10.000 Euro?

Bei Überweisungen über 10.000 Euro müssen Banken die Transaktion melden und die Herkunft der Gelder überprüfen, um Geldwäsche und illegale Aktivitäten zu verhindern.

ALLES ÜBER DAS GWG

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Was besagt das Geldwäschegesetz?

Das Geldwäschegesetz (GWG) ist ein deutsches Gesetz, das dazu dient, die Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus zu bekämpfen. Es legt Verpflichtungen und Maßnahmen fest, die von bestimmten Personen und Unternehmen ergriffen werden müssen, um sicherzustellen, dass sie nicht zur Geldwäsche oder zur Finanzierung des Terrorismus beitragen.

Zu den Verpflichteten im Sinne des Geldwäschegesetzes gehören unter anderem Banken, Finanzdienstleister, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte, Notare und Immobilienmakler. Diese Verpflichteten müssen zum Beispiel eine Risikoanalyse durchführen, ihre Kunden identifizieren und deren Geschäftsbeziehungen überwachen. Verdächtige Transaktionen müssen gemeldet und Dokumentationspflichten erfüllt werden.

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können mit empfindlichen Geldbußen und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.

Geldwäschegesetz – wer ist verpflichtet?

Das Geldwäschegesetz (GWG) legt fest, wer als “Verpflichteter” im Sinne des Gesetzes gilt und daher bestimmte Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erfüllen muss.

Zu den Verpflichteten im Sinne des GWG gehören unter anderem:

  • Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, wie Banken, Sparkassen und Versicherungen
  • Unternehmen, die gewerbsmäßig Handel mit Gütern im Wert von mehr als 10.000 Euro tätigen
  • Immobilienmakler
  • Notare, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater und Steuerbevollmächtigte
  • Juweliere und Kunstvermittler

Diese Verpflichteten müssen bestimmte Maßnahmen ergreifen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Dazu gehören unter anderem die Durchführung von Risikoanalysen, die Identifizierung von Kunden und die Überwachung von Geschäftsbeziehungen. Verdächtige Transaktionen müssen gemeldet und Dokumentationspflichten erfüllt werden.

Ab wann gilt das Geldwäschegesetz?

Das Geldwäschegesetz, welches die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zum Ziel hat, ist bereits 2012 in Kraft getreten. Die aktuellen Richtlinien bzw. das Umsetzungsgesetz zur 5. Geldwäsche-Richtlinie sind jedoch erst seit dem 01.01.2020 vollumfänglich gültig.

Geldwäschegesetz aktuell

Geldwäschegesetz aktuell

Der Gesetzgeber macht ernst in Sache Geldwäsche-Bekämpfung. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen. Aber auch die Steuerberater:innen werden mit vielen Pflichten und Anforderungen konfrontiert. Wer nicht aufpasst, kann unbeabsichtigt in ernsthafte Schwierigkeiten geraten.

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