ESRS-Vereinfachung vom 31.07.2025: Das bedeuten die EFRAG-Vorschläge für Unternehmen
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Am 31. Juli 2024 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zwölf überarbeitete Standards der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Entwurf veröffentlicht. Ziel dieser Überarbeitung ist die Vereinfachung der ESRS für Unternehmen, insbesondere durch eine deutliche Reduktion der Pflichtdatenpunkte. Doch welche konkreten Änderungen bringt der neue Vorschlag mit sich? Wer ist betroffen und wie geht es jetzt weiter? Darüber hat Dr. Steve Waitschat, Experte und Berater für Nachhaltigkeitsreporting von der Kanzlei Clostermann & Jasper, in „hsp live um 11“ gesprochen. In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Punkte aus dem spannenden Gespräch zusammen und erläutern die Auswirkungen auf Unternehmen.
Hintergrund und aktueller Stand der ESRS-Überarbeitung
Die ESRS bilden den Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU. Seit dem Inkrafttreten des sogenannten Omnibus-Pakets im Januar 2024 stehen die Standards im Fokus zahlreicher Diskussionen. Nachdem die ursprünglichen ESRS von vielen Unternehmen als zu komplex und umfangreich empfunden wurden, verfolgt die EFRAG nun mit der Überarbeitung das Ziel, die Berichtspflichten zu vereinfachen und praxisnäher zu gestalten.
Der Entwurf der überarbeiteten ESRS wurde Ende Juli veröffentlicht und steht zur öffentlichen Kommentierung bis zum 29. September 2025 offen. Nach der Auswertung des Feedbacks werden die finalen Standards voraussichtlich bis Ende November an die EU-Kommission überreicht. Bis dahin sollten sich Unternehmen mit den Änderungen auseinandersetzen und ihre Nachhaltigkeitsstrategie entsprechend anpassen.
Wesentliche Änderungen im Überblick
Praktische Auswirkungen und Empfehlungen für Unternehmen
Die Vereinfachung der ESRS soll Unternehmen entlasten und gleichzeitig die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung verbessern. Dennoch ist jetzt keine Zeit zum Abwarten: Die Berichtsanforderungen sind bereits EU-rechtlich verankert und sollen bis Ende 2025 in nationales Recht umgesetzt werden. Ein Zeitrahmen, den Experte Dr. Steve Waitschat für realistisch hält. Unternehmen, die bisher gezögert haben, sollten sich dringend mit den neuen Vorgaben beschäftigen.
Wichtige Empfehlungen sind:
Diskussion um Kosten- und Prüfungserleichterungen
Ein spannender Diskussionspunkt ist die Frage, wie Kosten für Unternehmen weiter gesenkt werden können, ohne die Qualität der Berichterstattung zu gefährden. Eine aktuelle Studie eines deutschen Professors schlägt vor, die Berichtspflichten beizubehalten, aber auf die Pflichtprüfung durch Wirtschaftsprüfer bei Unternehmen mit unter 500 Mitarbeitenden zu verzichten. Dies könnte aus Sicht der Studie mehr Einsparungen bringen als eine generelle Vereinfachung der Standards und gleichzeitig den Fortschritt im Green Deal unterstützen.
Diese Idee stößt auf gemischte Reaktionen, insbesondere im Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, ist aber ein wichtiger Impuls für die laufende Debatte um praktikable und kosteneffiziente Nachhaltigkeitsberichterstattung.
 
											
				 
			
											
				 
									

 
				 
				 
				 
				 
				



