Was steht in einem ESRS-Bericht? Ein Realitätscheck aus der Praxis
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Die Diskussion rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung bleibt dynamisch. Politisch ist weiterhin nicht jede Frage abschließend geklärt, fachlich laufen die Vorbereitungen in vielen Unternehmen aber längst. Genau darin liegt die eigentliche Herausforderung: Wer künftig nach ESRS berichten muss, kann nicht warten, bis alle Details in letzter Minute feststehen.
Einige Unternehmen haben beschlossen, nicht länger zu warten. Sie gehen proaktiv voran und veröffentlichen bereits Nachhaltigkeitsberichte, die sich an den ESRS orientieren. Wie sehen diese Berichte konkret aus? In der Livesendung vom 6. Mai haben wir mit Dr. Steve Waitschat einen Blick in den aktuellen Bericht des Fußballvereins Borussia Dortmund geworfen.
ESRS in Deutschland: Viel Bewegung, aber noch nicht alles final
Ein zentraler Ausgangspunkt ist die weiterhin unklare rechtliche Lage in Deutschland. Die europäischen Vorgaben stehen im Raum, doch die nationale Umsetzung ist noch nicht abschließend verabschiedet. Für Unternehmen bedeutet das: Die Richtung ist erkennbar, aber nicht jede Einzelheit ist bereits verbindlich geregelt.
Gleichzeitig geht niemand ernsthaft davon aus, dass die Anforderungen plötzlich drastisch verschärft werden. Maßgeblich bleibt nach jetzigem Stand insbesondere die Schwelle von 1.000 Mitarbeitenden und 450 Millionen Euro Umsatz. Für die betroffenen Unternehmen sind das keine Randthemen, sondern Konzernprojekte.
Besonders relevant ist der zeitliche Druck. Wenn für das Geschäftsjahr 2027 berichtet werden muss, dann müssen die entsprechenden Daten bereits im Jahr 2027 sauber, konsistent und prüfungssicher erhoben werden. Rückwirkend lässt sich ein belastbares ESG-Datensystem in dieser Größenordnung kaum aufbauen. Genau deshalb ist die aktuelle Unsicherheit über die finalen Standards für viele Unternehmen so anspruchsvoll.
Wo stehen die Unternehmen aktuell?
Die Lage ist gemischt. Große Unternehmen, die schon nach der NFRD berichtet oder sich seit mehreren Jahren vorbereitet haben, sind häufig deutlich weiter als andere. Viele ESG-Abteilungen liefern bereits heute umfangreiche Kennzahlen und inhaltlich gute Berichte. Doch genau dort beginnt der nächste Reifegrad.
Denn die eigentliche Frage lautet nicht nur: Haben wir Daten? Sondern: Sind wir audit-ready?
In der Praxis zeigt sich, dass es weniger an grundsätzlichen Nachhaltigkeitsinformationen hapert. Kritischer ist oft, ob Prozesse, Verantwortlichkeiten und Nachweise so aufgebaut sind, dass eine Prüfung effizient und nachvollziehbar möglich ist. Wer Zahlen liefert, muss auch erklären können:
- Woher stammen die Daten?
- Wie wurden sie berechnet?
- Wer ist verantwortlich?
- Welche Kontrollen sichern Qualität und Vollständigkeit ab?
Genau dieser Übergang von inhaltlich guter ESG-Arbeit hin zu prüfbarer ESG-Berichterstattung ist für viele Unternehmen aktuell die eigentliche Baustelle.
Ein Praxisbeispiel: Ein ESRS-orientierter Bericht aus dem Profifußball
Besonders aufschlussreich war der Blick auf einen bereits veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht eines Fußballvereins. Das Unternehmen liegt mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 500 Millionen Euro in einer Größenordnung, die für das Thema ESRS hochrelevant ist.
Der Bericht fiel zunächst positiv durch seine Aufmachung auf: gut lesbar, grafisch ansprechend und klar strukturiert. Gerade weil Nachhaltigkeitsberichte oft sehr technisch wirken, ist das bemerkenswert. Zugleich stellt sich die berechtigte Frage, ob eine solche visuell aufbereitete Form später in identischer Weise in einen Lagebericht überführt werden kann. Denn die künftige Pflichtberichterstattung wird voraussichtlich nüchterner und standardisierter ausfallen.
Inhaltlich überzeugte vor allem die Struktur. Der Bericht orientiert sich bereits an den ESRS, obwohl noch keine gesetzliche Pflicht bestand. Die Themen sind entlang der bekannten Logik E, S und G gegliedert, einzelne Angabepflichten werden nachvollziehbar abgearbeitet. Das erleichtert die Orientierung enorm und zeigt, dass der Bericht nicht nur als Kommunikationsmittel, sondern auch als fachliches Arbeitsdokument gedacht ist.
Was an dem Bericht besonders gelungen ist
Mehrere Aspekte stechen positiv hervor.
- Ein einordnendes Vorwort der Geschäftsführung, das verdeutlicht, warum Nachhaltigkeit strategisch ernst genommen wird.
- Eine klare Orientierung an den ESRS, obwohl der Bericht freiwillig erstellt wurde.
- Eine gut nachvollziehbare Gliederung nach Themenfeldern und Angabepflichten.
- Eine plausible Wesentlichkeitsanalyse mit realistischen Schwerpunktsetzungen.
Gerade die Wesentlichkeitsanalyse wirkte stimmig. Für einen Fußballverein sind Themen wie Klimawandel, Wasserverbrauch und Kreislaufwirtschaft nachvollziehbar wesentlich. Andere Themen, etwa besonders besorgniserregende Stoffe, spielen naturgemäß eine geringere Rolle. Wichtig ist dabei: Der Bericht erweckt nicht den Eindruck, möglichst viele Themen kleinreden zu wollen. Vielmehr wurden auch Aspekte wie Wertschöpfungskette oder betroffene Gemeinschaften mitgedacht.
Das spricht für eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Anforderungen statt für ein minimalistisches Abarbeiten von Pflichten.
Wo Übergangsregeln und Vereinfachungen sichtbar werden
Trotz des insgesamt positiven Eindrucks ist auch erkennbar, dass der Bericht nicht jedes Detail vollständig abdeckt. Das ist weder überraschend noch problematisch. Vielmehr zeigt es die Realität vieler früher ESRS-orientierter Berichte: Unternehmen nutzen Übergangserleichterungen, lassen einzelne wesentliche Informationen vorerst aus oder arbeiten mit Hochrechnungen.
Vor allem bei finanziellen Auswirkungen einzelner Nachhaltigkeitsthemen wurde zurückhaltender berichtet. Das erscheint auch deshalb nachvollziehbar, weil gerade in diesem Bereich noch diskutiert wird, welche Anforderungen langfristig in den Standards verbleiben.
Entscheidend ist hier weniger die Perfektion als die Transparenz. Wenn offengelegt wird, wo geschätzt, vereinfacht oder noch nicht vollständig berichtet wurde, ist das für die Einordnung wertvoller als ein scheinbar lückenloser Bericht ohne methodische Klarheit.
IKS und ESG-Controlling: der entscheidende Reifeschritt
Ein besonders spannender Punkt im Beispielbericht war der Aufbau eines internen Kontrollsystems für Nachhaltigkeitsinformationen. Genau hier trennt sich in Zukunft bei vielen Unternehmen die engagierte ESG-Arbeit von einer wirklich belastbaren Berichterstattung.
Im konkreten Fall wurde beschrieben, dass eine Stabsstelle Nachhaltigkeit mit der Compliance-Funktion zusammenarbeitet und zusätzlich ein ESG-Controlling aufgebaut werden soll. Das ist ein starkes Signal. Denn Nachhaltigkeitsberichterstattung braucht nicht nur Inhalte, sondern Governance, Zuständigkeiten und dokumentierte Kontrollen.
Warum ist das so wichtig? Weil eine Prüfung nicht bedeutet, dass jede einzelne Rechnung oder jeder einzelne Emissionswert bis ins letzte Detail manuell nachgerechnet wird. In großen Organisationen ist das kaum praktikabel. Viel wichtiger ist, ob die Prozesse plausibel aufgebaut sind und verlässlich funktionieren.
Ein kleines Beispiel zeigt, wie schnell Probleme entstehen können: Wenn in einer Emissionsberechnung irgendwo eine manuell eingetragene Zahl steht und niemand mehr nachvollziehen kann, woher sie stammt, kann eine komplette Berechnung unbrauchbar werden. Dann muss unter Umständen aufwendig neu gearbeitet werden. Nicht weil die Zahl zwangsläufig falsch war, sondern weil die Nachvollziehbarkeit fehlt.
Deshalb gilt: Ohne IKS wird ESG-Reporting nicht skalierbar und nicht prüfungssicher.
Transitionspläne: Gute Ziele reichen nicht aus
Ein weiterer interessanter Aspekt war der Umgang mit dem Klimatransformationsplan. Der betrachtete Bericht formuliert Zwischenziele und zeigt zugleich, wo das Unternehmen aktuell steht. Genau diese Gegenüberstellung ist aufschlussreich.
Denn wenn Emissionen im aktuellen Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr zunächst sogar gestiegen sind, stellt sich sofort die Frage, wie das erklärte Reduktionsziel künftig erreicht werden soll. Das ist kein Beleg dafür, dass der Plan schlecht ist. Aber es zeigt, wie wichtig eine glaubwürdige Herleitung der Maßnahmen und Pfade ist.
Für Zwischenziele gilt grundsätzlich: Wer sie nicht erreicht, muss vor allem plausibel erklären, warum das so ist. Automatisch führt das nicht zu unmittelbaren Sanktionen. Spannender wird es dort, wo politische Klimaneutralitätsziele später gesetzlich stärker mit unternehmerischen Pflichten verknüpft werden. Diese Fragen werden die Praxis in den kommenden Jahren zunehmend beschäftigen.
Besonders spannend: die Mobilität der Fans
Im Beispiel des Fußballvereins wurde auch die Mobilität der Fans berücksichtigt. Das ist fachlich sehr sinnvoll. Wenn zu Heimspielen regelmäßig zehntausende Menschen an- und abreisen, kann dieser Effekt in Scope 3 äußerst relevant sein.
Gerade deshalb wäre eine genauere Erläuterung der Berechnungsmethode interessant gewesen. Wurden Annahmen getroffen? Gab es Befragungen? Wurden Verkehrsmittel geschätzt oder statistisch abgeleitet? Solche methodischen Angaben sind nicht bloß ein Detail. Sie entscheiden mit darüber, wie belastbar eine Kennzahl ist und welche Fragen eine spätere Prüfung aufwerfen würde.
Welche ESRS-Themen für viele Unternehmen wirklich relevant sind
Das Praxisbeispiel aus dem Profifußball ist inhaltlich breit. Für viele andere Unternehmen, insbesondere im Dienstleistungssektor, wird die Wesentlichkeit häufig anders aussehen. In der Praxis zeigen sich einige typische Muster.
Oft relevant sind insbesondere:
- E1 Klimawandel
- E5 Kreislaufwirtschaft
- S1 Eigene Belegschaft
- G1 Unternehmensführung
Je nach Branche können weitere Themen hinzukommen, etwa Wasser, Biodiversität oder Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Gerade letzteres wird nach Einschätzung vieler Unternehmen zunächst unterschätzt. Wer mit Subunternehmern arbeitet oder Lieferanten verbindlich zu Themen wie Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder Arbeitsschutz verpflichtet, hat hier sehr wohl Berührungspunkte.
Andere Themen fallen dagegen häufig heraus, etwa Verbraucher und Endnutzer bei reinen B2B-Geschäftsmodellen oder betroffene Gemeinschaften, wenn es keine wesentlichen Berührungspunkte gibt. Genau hier zeigt sich der Wert einer sauberen Wesentlichkeitsanalyse: Sie schafft Fokus, ohne relevante Risiken vorschnell auszublenden.
Für wen ein solcher Bericht als Vorlage taugt – und für wen nicht
Nicht jedes Unternehmen sollte sich an einem umfangreichen ESRS-orientierten Bericht ausrichten. Für kleinere Unternehmen, die nicht unter die ESRS fallen und dies auch perspektivisch nicht erwarten, ist ein solcher Ansatz oft zu groß gedacht. Hier ist ein pragmatischer Einstieg über den VSME in vielen Fällen sinnvoller.
Anders sieht es bei Unternehmen aus, die die ESRS klar im Blick haben. Für sie kann ein freiwillig veröffentlichter Bericht wie das besprochene Beispiel sehr hilfreich sein. Er zeigt, wie eine Struktur aussehen kann, welche Themen in der Praxis auftauchen und wie sich fachliche Tiefe mit guter Lesbarkeit verbinden lässt.
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