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Maori Kunigo
hsp Software

Maori Kunigo verantwortet die Bereiche Kommunikation und Markenführung bei der hsp Handels-Software-Partner GmbH in Hamburg. Der gelernte Mediengestalter bringt 18 Jahre Erfahrung in kleinen und großen Werbeagenturen mit, wo er überwiegend als Texter und zuletzt als Creative Director tätig war. Außerhalb seiner kreativen Arbeit beschäftigt er sich intensiv mit den Themen Zukunftstechnologien, New Work und Personalführung.

EU-Verordnungen 2026: so bringt die EU Unternehmen auf Kurs

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Bei vielen Unternehmen läuft nichts ohne Regeln, wenn es um Nachhaltigkeit geht. Im Gegenteil: Wo es nur möglich ist, wird bei vielen Unternehmen getrickst, gemogelt und ausgewichen. Daher ist es kaum verwunderlich, dass die EU immer wieder mit neuen Verordnungen und Richtlinien neue Grenzen zieht. In der wöchentlichen Sendung „hsp live um 11“ haben Dr. Steve Waitschat, Experte und Berater für Nachhaltigkeitsreporting von der Kanzlei Clostermann & Jasper, und hsp-Geschäftsführer Paul Liese über aktuelle EU-Richtlinien und EU-Verordnungen gesprochen.

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Warum EU-Regulatorik deutsche Unternehmen betrifft

Nachhaltigkeitsberichterstattung, CSRD, Omnibus, ESRS: In den vergangenen Monaten drehte sich vieles um Berichtspflichten. Und es gibt noch einiges, was dort getan werden muss. So fehlt in Deutschland noch immer die finale Umsetzung der CSRD in nationales Recht. Auf EU-Ebene wurde zudem mit dem „Stop-the-Clock“-Mechanismus an Fristen und Anwendungszeitpunkten gearbeitet. Das führt bei vielen Unternehmen verständlicherweise zu einer gewissen Abwartehaltung. Doch davor warnt Dr. Steve Waitschat explizit.

Seiner Ansicht nach sind die Themen nicht verschwunden, sondern haben sich nur anders aufgeteilt. Entsprechend kommen auf deutsche Unternehmen einige Regelungen zu. Da kann Wegschauen zu einem ausgewachsenen Problem werden. Denn diese Regelungen hängen nicht alle an den bekannten CSRD-Schwellenwerten. Es geht also nicht immer um 1.000 Mitarbeitende oder 450 Millionen Euro Umsatz. Teilweise geht es schlicht darum, ob ein Unternehmen Verpackungen nutzt, Batterien importiert, Produkte in Verkehr bringt oder mit Nachhaltigkeitsaussagen wirbt.

Anti-Greenwashing: EU verlangt künftig knallharte Belege

Ein besonders greifbares Beispiel ist die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, häufig unter „Empowering Consumers for the Green Transition“ oder kurz EmpCo diskutiert. Die Richtlinie (EU) 2024/825 ist bereits in Kraft und zielt darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unlauteren Praktiken und irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen. Für Unternehmen bedeutet das: Aussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder ähnliche grüne Versprechen müssen sie belegen.

Steve macht im Gespräch deutlich, dass es dabei bis in kleine Details gehen kann, etwa bei Websites, Verpackungen und Werbeaussagen. Wer mit Nachhaltigkeit wirbt, braucht Nachweise. Und zwar so, dass sie im Zweifel vorgelegt werden können. Dies betrifft nicht nur produzierende Unternehmen, sondern auch Dienstleister. Wer etwa mit „Green IT“, klimaneutralen Services oder nachhaltigen Prozessen wirbt, sollte belegen können, worauf diese Aussagen beruhen. Daraus müssen Unternehmen eine Konsequenz ganz sicher ableiten: Marketing, Geschäftsführung, Nachhaltigkeitsverantwortliche und Rechtsabteilung müssen eng zusammenarbeiten. Schließlich entscheidet bei Nachhaltigkeit nicht mehr das Bauchgefühl, sondern Tatsachen.

PPWR: Nicht nur Hersteller sind betroffen

Die neue EU-Verpackungsverordnung, die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Nachhaltigkeit sehr konkret wird. Die Verordnung (EU) 2025/40 ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie und wird laut EU-Kommission ab Mitte 2026 angewendet. Sie betrifft grundsätzlich Verpackungen und Verpackungsabfälle; für Kleinstunternehmen sind leichtere Regeln vorgesehen. Dabei betont Steve im Gespräch, dass nicht nur klassische Verpackungshersteller betroffen sind. Auch Importeure, Händler und E-Commerce-Unternehmen müssen genau hinschauen.

Denn Verpackung ist nicht nur die Produktverpackung im Regal, sondern auch Versandkartons, Umverpackungen und weitere Verpackungsmaterialien. Hier müssen sich Unternehmen künftig wesentlich genauer mit Verpackungsmengen, Materialarten, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen und Mehrwegquoten beschäftigen. Das klingt zunächst nach einer Hauptaufgabe für große Handels- oder Produktionsunternehmen. Doch in der Praxis kann es schnell breiter werden. Wer Ware versendet, importiert, weiterverpackt oder in Verkehr bringt, sollte prüfen, welche Pflichten konkret entstehen.

EU-Batterieverordnung setzt Wegwerfkultur unter Druck

Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist bereits seit 2023 in Kraft und wird schrittweise eingeführt. Sie betrifft Batterien und Altbatterien und nimmt unter anderem Hersteller, Importeure und Händler in den Blick. Dazu benennt Steve ein wichtiges Praxisproblem: Viele Unternehmen denken bei Batterien zunächst an Batteriehersteller. Doch das kann zu kurz gedacht sein.

Wer beispielsweise ein Produkt herstellt, in dem Batterien verbaut sind, und diese Batterien aus einem Drittland importiert, kann regulatorisch plötzlich eine Rolle einnehmen, die er vorher gar nicht auf dem Schirm hatte. Es geht dann nicht nur um technische Angaben. Auch Themen wie CO₂-Fußabdruck, Rezyklatanteile, Haltbarkeit, Sorgfaltspflichten in der Rohstoffgewinnung und Menschenrechte werden wichtig.

Digitaler Produktpass macht Produktdaten zur Marktvoraussetzung

Besonders spannend ist der digitale Produktpass. Er ist ein zentrales Element der EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, der Verordnung (EU) 2024/1781. Diese schafft einen Rahmen für Ökodesign-Anforderungen und digitale Produktpässe. Die EU-Kommission beschreibt den digitalen Produktpass als Instrument, um relevante Daten zu Nachhaltigkeit, Haltbarkeit und Umweltaspekten eines Produkts zu speichern und zugänglich zu machen. Steve ordnet den digitalen Produktpass als eines der wichtigsten Themen ein, über das aus seiner Sicht noch erstaunlich wenig gesprochen wird.

Denn die Anforderungen können tief gehen. Unternehmen müssen sich auf Produktdaten einstellen, die bisher häufig nicht systematisch vorliegen: Materialherkunft, CO₂-Angaben auf Produktebene, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und weitere Informationen. Das alles hat eine andere Qualität als ein Nachhaltigkeitsbericht auf Unternehmensebene. Ein Corporate Carbon Footprint beantwortet nicht automatisch die Frage, welchen CO₂-Fußabdruck ein einzelnes Produkt hat. Dafür braucht es andere Daten, andere Berechnungen und oft auch andere Prozesse. Für deutsche Unternehmen heißt das: Wer Produkte entwickelt, importiert oder in Verkehr bringt, sollte den digitalen Produktpass nicht als Zukunftsmusik abtun. Er ist ein Signal dafür, wohin sich die Regulierung bewegt: weg von allgemeinen Absichtserklärungen, hin zu produktbezogenen, prüfbaren Daten.

Auch Banken schauen künftig noch genauer hin

Ein weiterer Punkt aus dem Gespräch ist besonders praxisnah: Selbst wenn ein Unternehmen aktuell nicht direkt berichtspflichtig ist, können Anforderungen über andere Wege entstehen. So berichtet Steve von Unternehmen, bei denen Banken plötzlich mehr Nachhaltigkeitsinformationen anfordern. Nicht aus Idealismus, sondern aus Risikoperspektive. Denn Banken bewerten Kreditrisiken. Und dazu gehören zunehmend auch Klimarisiken, regulatorische Risiken und Transformationsrisiken. Liegt ein Unternehmen in einem hochwassergefährdeten Gebiet? Steigen CO₂-Kosten in einer Branche besonders stark? Ist ein Geschäftsmodell regulatorisch unter Druck? All das kann Einfluss auf die Risikobewertung haben.

Die wichtigste Botschaft aus dem Gespräch lautet: Deutsche Unternehmen sollten jetzt anfangen, die eigenen Berührungspunkte mit EU-Regulatorik systematisch zu prüfen. Dazu gehören einfache, aber entscheidende Fragen:

  • Welche Nachhaltigkeitsaussagen machen wir öffentlich?
  • Welche Verpackungen nutzen oder vertreiben wir?
  • Importieren oder verbauen wir Batterien?
  • Welche Produktdaten liegen uns bereits vor?
  • Welche Daten müssten wir von Lieferanten erhalten?
  • Welche Nachweise könnten wir im Zweifel vorlegen?

Genau hier entscheidet sich, ob Nachhaltigkeitsregulatorik beherrschbar bleibt oder später zur hektischen Pflichtübung wird. Denn viele der neuen Anforderungen haben einen gemeinsamen Nenner: Sie verlangen keine schönen Worte, sondern belastbare Prozesse, saubere Dokumentation und nachvollziehbare Daten.

EU-Verordnungen 2026

Im Gespräch: Dr. Steve Waitschat
Unternehmen sind gefordert

Dr. Steve Waitschat, Experte und Berater für Nachhaltigkeitsreporting macht in unserer Sendung „hsp live um 11“ deutlich: Auf deutsche Unternehmen kommen einige Bretter zu.

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Fazit: Jetzt handeln und das Thema Nachhaltigkeit selbst kontrollieren

Die Diskussion um CSRD und Omnibus hat bei vielen Unternehmen den Eindruck erzeugt, Nachhaltigkeit könne vielleicht doch noch warten. Doch der Blick auf die EU-Regulatorik zeigt ein anderes Bild. In Wirklichkeit wird Nachhaltigkeit sehr schnell sehr konkret: Wer mit grünen Aussagen wirbt, muss sie belegen. Wer Verpackungen nutzt, muss Mengen und Materialien kennen. Wer Batterien importiert oder verbaut, muss Lieferketten und Produktinformationen verstehen. Wer Produkte in Verkehr bringt, wird sich mit digitalen Produktpässen auseinandersetzen müssen.

Das mag unbequem klingen, bietet aber auch die Chance, voranzugehen. Bedeutet: Entweder, die Unternehmen packen das Thema selbst an und kontrollieren es. Oder die EU mit ihren Regularien und Verordnungen kontrolliert irgendwann das Unternehmen. Spätestens dann wird man nur noch von Pflichten und Umsetzungsdruck getrieben. Dadurch wird es immer schwieriger, echte Mehrwerte zu schaffen. Deshalb sollten Unternehmen selbst die Strukturen schaffen, Daten sammeln und Prozesse aufbauen. Dies sorgt für Transparenz über das eigene Geschäft. Und genau diese Transparenz wird zum Werkzeug, das die Unternehmen Richtung Behörden, Banken und Stakeholdern gezielt einsetzen können.

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