Achtung, Förderung möglich!

Alle Weiterbildungskurse der hsp Academy vereint ein einzigartiges Preis-Leistungs-Verhältnis. Je nach Bundesland und Status ergeben sich sogar noch weitere Einsparmöglichkeiten in Form von Weiterbildungsschecks oder Fortbildungsboni.

Auf dieser Seite finden Sie einen kurzen Überblick über die einzelnen Fördermaßnahmen der jeweiligen Bundesländer. Klicken Sie einfach auf Ihr Bundesland, um direkt zu den Förderungsinfos zu gelangen.

Schleswig Holstein Wappen

Schleswig-Holstein

  • Den “Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein” können Auszubildende, Arbeitnehmer, ALG-II-Empfänger, Freiberufler sowie Inhaber von Kleinstbetrieben erhalten, sofern diese  nachweislich in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen. Ferner werden kleine Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO bei niedrigschwelligen und innovativen Digitalisierungsmaßnahmen gefördert.

  • Der Weiterbildungsbonus bezuschusst Maßnahmen, die zwischen 16 und 400 Zeitstunden umfassen und deckt mindestens 50 % der Kurskosten ab, wobei die Maximalfördersumme 2000€ beträgt. Die Digitalisierungshilfe für KUs beträgt maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

  • Weitere Informationen gibt es direkt bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein, welche unter der 0431-99052222 zu erreichen ist. Ansprechpartner für die KU-Förderung ist Maurice Joecks (0431 -66666893).

Mecklenburg-Vorpommern Wappen

Mecklenburg-Vorpommern

  • Zuwendungsempfänger für Maßnahmen zur beruflichen Qualifizierung (Schulung) können natürliche Personen, die Inhaber eines Unternehmens sind, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts oder überregional tätige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein.

  • Je nach Förderungsanspruch erhalten Unternehmen pro Bildungsscheck im Mittel einen Zuschuss von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 500 Euro.

  • Anträge sind schriftlich bzw. online an die GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH) zu richten. Mehr Informationen finden Sie hier.

Hamburg Wappen

Hamburg

  • Fortbildungsfähig gemäß dem „Hamburger Modell“ sind Selbstständige, Startup-Gründer, Arbeitnehmer in Kreativberufen und nach längeren krankheitsbedingten Abwesenheitsphasen, Geringverdiener, Ungelernte, Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende, Beschäftigte in Elternzeit und Aufstocker.

  • Je nach Personengruppe werden Zuschüsse von 50 bis 100 % gewährt. Die maximale Förderungssumme beträgt 2.000 EUR pro Person.

  • Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der zwei P PLAN:PERSONAL.

Niedersachsen Wappen

Niedersachsen

  • Das Programm richtet sich an Mitarbeiter:innen und Inhaber:innen von Unternehmen mit Betriebsstätte mit weniger als 50 Beschäftigten. Förderfähig sind die Teilnahme- und Prüfungsgebühren für berufsbezogene Weiterbildungen sowie Personalkosten, die durch die weiterbildungsbedingte Freistellung der Mitarbeitenden entstehen.

  • Arbeitgeber:innen erhalten maximal 50 Prozent der Kursgebühren als Zuschuss, die Mindestfördersumme beträgt 1.000 Euro. Der Eigenanteil liegt bei mindestens 10 Prozent.

  • Mehr Informationen finden sich auf der Seite der NBank oder telefonisch unter 0511-30031333.

Bremen Wappen

Bremen

  • Mit dem Bremer Weiterbildungscheck sollten verschiedene Personengruppen sowie Klein- und Kleinstbetriebe bei der Beteiligung an Weiterbildung unterstützt werden.

  • Pro Mitarbeiter:in betrug die Subventionierung bis zu 500€ im Jahr. Bei Schulungen wurden bis maximal 50 Prozent der Lehrgangskosten übernommen und pro Unternehmen konnten in der Regel vier Schecks pro Jahr genutzt werden. Die maximale Förderungssumme bezifferte sich demnach auf 2.000€.

  • Der Bremer Weiterbildungscheck wird aktuell aufgrund der Befristung des Förderprogramms nicht mehr ausgegeben. Eine Anschlussförderung ist jedoch in Planung und auf dieser Seite können sie diesbezüglich auf dem Laufenden bleiben.

Brandenburg Wappen

Brandenburg

  • Der Bildungsscheck im Bundesland Brandenburg fördert Weiterbildungen für Bewohner:innen des Landes, die bislang an keiner beruflichen Fortbildung teilgenommen haben.

  • Die Schulungs-, bzw. Lehrgangskosten müssen mindestens 1.000€ betragen, inklusive etwaiger Prüfungsgebühren. Die Maßnahme ist förderbar mit bis zu 50 Prozent der Kosten und wirkt bis zur einer maximalen Fördersumme von 3.000€.

  • Nähere Informationen zum Bildungsscheck Brandenburg erfährt man auf der Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (www.ilb.de) oder unter
    der 0331-660220.

Berlin Wappen

Berlin

  • Der Berliner “Prämiengutschein” können Sie erhalten, wenn Sie entweder durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden und über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro verfügen.

  • Der staatlicher Zuschuss des Landes Berlin beträgt maximal 500 Euro bzw. die Hälfte der Weiterbildungskosten.

  • Um einen Prämien- oder Spargutschein für Ihre Weiterbildung zu erhalten, ist es erforderlich eine Beratungsstelle aufzusuchen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert über die Bildungsprämie und verfügbare Beratungsstellen. Auch eine telefonische Auskunft unter der kostenfreien Hotline 0800-2623000 ist möglich.

Sachsen Anhalt

Sachsen-Anhalt

  • Im Fokus des Programmes “Weiterbildung Direkt” stehen Azubis, Arbeitslose und Erwerbstätige mit einem monatlichen Brutto-Einkommen bis zu 4.575 Euro. Die Maßnahme wird als “individuelle berufsbezogene Weiterbildung” bezeichnet.

  • Antragsteller erhalten abhängig von mehreren Faktoren (Berufsstand, Alter, Einkommen, etc.) bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben als Zuschuss, maximal 25.000€ pro Weiterbildungsvorhaben.

  • Das Programm wurde von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ins Leben gerufen. Informationen sowie die Antragsdokumente stehen auf der Homepage der Investitionsbank; weitere Informationen erhalten Sie auch unter der kostenfreien Servicenummer 0800-5600757.

Nordrhein-Westfalen Wappen

Nordrhein-Westfalen

  • Über den NRW-Bildungsscheck wird die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung gefördert. Die Maßnahme richtet sich dabei insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige sowie KMU mit maximal 249 Mitarbeitern.

  • Der Bildungsscheck wird im Rahmen einer Beratung in einer der Beratungsstellen des Landes ausgestellt und beinhaltet einen Zuschuss von 50% der Ausgaben, die Höchstsumme beläuft sich jedoch auf maximal 500€.

  • Interessierte wenden sich am besten direkt an eine der Bildungsberatungsstellen in der Nähe ihres Wohnortes in Nordrhein-Westfalen. Über eine Online-Suche können Sie die nächste Bildungsberatungsstelle ausfindig machen. Auch erhalten Sie weiterführende Informationen unter der Nummer 0211-8371929.

Sachsen Wappen

Sachsen

  • Sowohl Einzelpersonen (Stichwort „individuell berufsbezogene Weiterbildung“) als auch Unternehmen (Stichwort „betriebliche Weiterbildung“) können im Zuge des sächsischen “Weiterbildungsschecks” eine Förderung erhalten.

  • Je nach Zielgruppe werden zwischen 40-80 Prozent der Weiterbildungskosten inklusive Prüfungsgebühren durch einen Zuschuss gefördert.

  • Weiterführende Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weiteren Konditionen zur individuell berufsbezogenen Weiterbildung finden Sie hier. Bei Fragen zur betrieblichen Weiterbildung klicken Sie hier. Alternativ können Sie die Sächsische AufbauBank (SAB) auch direkt telefonisch erreichen: 0351-49104930.

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Thüringen

  • Den Weiterbildungsscheck erhalten Erwerbstätige, die für Thüringer Unternehmen arbeiten. Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind vom Weiterbildungsscheck ausgeschlossen. Gefördert werden generell alle Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln.

  • Das Bundesland Thüringen gewährt einen Zuschuss zu Weiterbildungen von bis zu 1.000 Euro.

  • Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen, wo auch die Antragsformulare zum Download bereit stehen. Auch können Sie die GFAW telefonisch erreichen: 0361-22230

Hessen Wappen

Hessen

  • “Der Qualifizierungsscheck” des Bundeslandes Hessen richtet sich an sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die bisher keinen Berufsabschluss haben oder die ihren erlernten Beruf seit mehr als vier Jahren nicht mehr ausüben bzw. derzeit in einem anderen Berufsfeld tätig sind.

  • Mit dem Programm werden bis zur maximalen Förderungssumme (4.000€) 50 Prozent der Teilnahme- und Prüfungsgebühren übernommen.

  • Voraussetzung für eine Förderung ist eine kostenlose persönliche Beratung durch einen so genannten “Bildungscoach” der Initiative ProAbschluss. Die Kontaktdaten der Bildungschoaches sowie weitere Details zum Qualifizierungsscheck finden Sie auf www.proabschluss.de.

Rheinland-Pfalz Wappen

Rheinland-Pfalz

  • Im Förderprogramm “QualiScheck” werden abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz gefördert. Besonderheit: Bei einer Weiterbildungsmaßnahme von mehr als 1.000 Euro werden auch Arbeitnehmer:innen gefördert, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 20.000€ liegt. eine umfassende Förderung von berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen möglich.

  • Mit dem “QualiScheck” werden 50 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten erstattet. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500€ pro Person.

  • Weitere Informationen zum “QualiScheck” erteilt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung online oder unter der Servicenummer 0800-5888432.

Saarland Wappen

Saarland

  • Das Saarland-Programm “Kompetenz durch Weiterbildung – KdW” fördert Weiterbildungsaktivitäten von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen, die über Ihren Arbeitgeber eine berufliche Weiterbildung absolvieren wollen.

  • Der Weiterbildungszuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Weiterbildungskosten. Die maximale Summe beträgt 2.000 Euro pro Mitarbeiter:in.

  • Weiterführende Informationen erteilt das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr (0681-5013800) oder das FITT (Institut für Technologietransfer an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH).

Baden-Württemberg Wappen

Baden-Württemberg

  • Das BaWü-Programm unterstützt Erwerbstätige aus kleinen und mittleren Unternehmen, Unternehmer:innen, Existenzgründer:innen, Freiberufler:innen und Wiedereinsteiger:innen.

  • Gefördert werden Fachkurse im Umfang von mindestens 8 bis höchstens 240 Unterrichtseinheiten durch Bezuschussung der Teilnahmegebühren, wobei Teilnehmende einen Zuschuss von 30 bis 70 Prozent auf die Kursgebühr erhalten können.

  • Weitere Informationen zu den Details der Förderung und zur Anmeldung finden Sie auf der Seite des Europäischen Sozialfonds Baden-Württemberg: www.esf-bw.de

Bayern Wappen

Bayern

  • Das Bundesland Bayern hält Zuschüsse für Arbeitgeber:innen, Arbeitnehmer:innen, Arbeitsuchende und Selbstständige aus Industrie, Handel, Handwerk, sozialen und weiteren Berufen bereit.

  • Der ESF in Bayern ermöglicht eine bis zu 100-prozentige Förderung für Projekte zur Qualifizierung von Erwerbstätigen. Der Schwerpunkt der geförderten Aktionen liegt dabei auf die Wiedergewinnung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch berufliche Weiterbildung.

  • Für weitere Informationen nutzen Sie bitte Bayerns zentrales Weiterbildungsportal “Komm weiter in Bayern“.