Ab dem 25. Mai 2018 gilt verbindlich die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO schafft EU-weit einheitliche Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen. Eine wichtige Neuerung, die die DSGVO mit sich bringt, sind die Informationsrechte und Informationspflichten.

Anpassungen für ERiC

Dieser Informationspflicht gerecht werdend, hat die Steuerverwaltung ein allgemeines Informationsschreiben über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren („Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung“) verfasst und den allgemeinen Datenschutzhinweis der Lizenzvereinbarungen für ERiC an die DSGVO angepasst.

Die Lizenzvereinbarungen für ERiC wurden entsprechend angepasst. Diese geänderten Lizenzvereinbarungen finden Sie ab Version 18.1 in den Installationsdetails. Mit Nutzung unserer Software in der Version ab 18.1 stimmt der Anwender den neuen Lizenzvereinbarungen zu.

Ab Installation der Version 18.1, d.h. mit Akzeptieren der Lizenzvereinbarungen, sind Sie gemäß § 5 der Lizenzvereinbarungen vertraglich verpflichtet, sowohl den aktualisierten Datenschutzhinweis als auch das allgemeine Informationsschreiben zur Kenntnis zu nehmen. Die Kenntnisnahme ist zusätzlich aktiv (durch Mausklick) zu bestätigen und hat zu erfolgen, bevor Daten an die Steuerverwaltung übermittelt werden.

CTA Box DSGVO

Ein Merkblatt für Datenschutzfragen

Wenn Finanzbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen. Die Finanzverwaltung informiert in einem Merkblatt darüber,

■ welche personenbezogenen Daten erhoben werden und
■ bei wem sie erheben werden sowie
■ was mit diesen Daten geschieht.

Außerdem informiert Sie das Merkblatt über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. Das Merkblatt der Finanzbehörden ist als Anlage beigefügt, das Sie für Ihre Unterlagen downloaden können. Ebenso werden diese Informationen ab der Opti.Tax Version 18.1.0 an den entsprechenden Stellen in der Software angezeigt – u.a. bei Hilfe, bei Versand, bei den Lizenzbedingungen. Die Kenntnisnahme der Hinweise zur DSGVO sind vor Versand zu bestätigen.

Weitere Informationen finden Sie in dieser PDF:

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