Ende Januar gibt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in Berlin regelmäßig einen aktuellen Sachstandsbericht über die Entwicklung des Projektes „E-Bilanz“. Da im Jahre 2014 die elektronische Übermittlung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes erstmals für viele Unternehmen verpflichtend war, standen in diesem Jahr die bereits gewonnenen Erfahrungen bei der Übermittlung der E-Bilanzen im Mittelpunkt.
E-Bilanzen auf dem Vormarsch
Die Anzahl der für das Wirtschaftsjahr 2013 übersendeten E-Bilanzen betrug 1.006.869 Einreichungen, davon die Mehrzahl in den letzten 2 Monaten des Jahres 2014. Damit konnte das Projekt seine Massentauglichkeit unter Beweis stellen. Die Vertreter der Finanzämter bemängelten jedoch, dass viele Übermittler die Minimalstrategie wählten und der Verwaltung somit nur verpflichtend geforderten Daten zur Verfügung stellten. „Nach den bisherigen Rückmeldungen ist der Datenumfang von E-Bilanzen gegenüber der Papierwelt überwiegend zurückgegangen.“ Zufrieden äußerten sich die Empfänger der Daten über das eingeführte Risiko-Management-System der Finanzverwaltung, das auch mit den E-Bilanz-Daten eine Filterung von risikobehafteten Fällen ermöglicht und zur zeitnahen Betriebsprüfung führt.
Eine Verbesserung der Datenqualität und eine Erhöhung des Datenumfangs liegt also im Sinne des Unternehmers und seines steuerlichen Beraters, um das Risiko der Datennachforderung zu reduzieren. Die Vertreter des BMF formulierten folgenden Appell an die Zuhörer: „Was in der Papierwelt geliefert wurde, soll auch jetzt geliefert werden.“ Gemeint sind hier die freiwilligen Komponenten der E-Bilanz: Kontennachweise, Anlagespiegel und Anlageverzeichnis. Für die Taxonomie-Version 5.5 wurden Mussfelder für den Anlagenspiegel angekündigt.
Elektronische Übermittlung wird verpflichtend
Die elektronische Abgabe der Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigener Datensatz für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2015 enden, wird verpflichtend. Mit Taxonomie 5.4 wurden speziell für diese steuerliche Bilanzart Ergänzungen vorgenommen und ausführlich diskutiert. Weiterhin wurde eine Textposition für das Anlageverzeichnis eingefügt, damit künftig eine gezielte Positionierung dieser Fußnote für das Anlageverzeichnis erfolgen kann.
Im Fokus der Veranstaltung standen Änderungen im Bereich Qualitätssicherung, Fußnoten und Technischer Leitfaden. Im GAAP-Bereich wurden die Standardlabel und Kurzlabel überarbeitet und ein neues „Kurzlabel-60“ (max. 60 Zeichen) eingeführt
Zusätzlich zu den Excel-Visualisierungen wird nun eine webbasierte Visualisierung der Taxonomien unter www.esteuer.de online zur Verfügung gestellt.
Paul ist Geschäftsführer der hsp und derjenige, der die Klappe hält. Seine Top-Themen: Medienbrüche mittels Software abschaffen. Verfahrensdokumentation, IKS, TCMS und weitere Compliance Themen. Sein aktuelles Projekt: Verrechnungspreisdokumentationen ohne Medienbrüche erstellen. Mittels Taxonomie.