Grundsteuer Header FAQ 02

Allgemeines & Grundsätzliches

Mit dem Modul „Grundsteuer“ unserer Software „Opti.Tax“

Opti.Tax ist keine Insellösung, sondern Plattform für unterschiedliche Themen im Finanzreporting und der Compliance Dokumentation. Auch macht unser Taxonomie-getriebener Ansatz die Projektart Grundsteuer dynamisch in Opti.Tax verfügbar. Ändert sich etwas an der Datenstruktur durch die Finanzverwaltung, wird die Taxonomie neu generiert, in Opti.Tax bereitgestellt und alle Anwender haben in kürzester Zeit die aktuelle Version für die Umsetzung.

Bei „Opti.Tax Grundsteuer“ handelt es sich um eine hsp-Eigenproduktion.

Die Software ist seit ihrer Fertigstellung Anfang 2022 nutzbar.

Der Mandant arbeitet über einen Browser. Die Nutzung auf einem PC oder Tablet ist empfohlen, auf dem Smartphone könnte der Bildschirm bzw. die Auflösung zu klein sein.

Die Lizenz kann für beides genutzt werden. Es erfolgt keine Limitierung der Anzahl der Benutzer.

Als Mitglied eines Steuerberaterverbandes oder des IDW bezahlen Sie 29 EUR monatlich / 2,50 EUR je verschickter Feststellungserklärung. Alternativ beträgt das Pricing 59 EUR monatlich / 5,00 EUR je verschickter Feststellungserklärung.

Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate.

In der hsp.community – erreichbar per Web/App – erhalten die Kanzleien unter anderem

    • Checklisten (Welche Dokumente/Unterlagen werden benötigt, etc.)
    • Prozessbeschreibung (z.B. als DATEV Procheck Prozess)
    • diverse Musteranschreiben (erstellt vom hsp Team und anderen Kanzleien, die eigene Vorlagen teilen)
    • Vollmachtvorlage (erstellt vom Rechtsanwalt)
    • Auftragsvorlage (erstellt vom Rechtsanwalt)
    • E-Learning zur Kanzlei Organisation im Projekt Grundsteuer
    • E-Learning fachlich zur Umsetzung „Was muss ich zur Grundsteuer wissen, um es korrekt umzusetzen“
    • E-Learning zur Bedienung von Opti.Tax
    • Diskussionsforen zum Austausch mit anderen Kanzleien

Beides. Der Arbeitsplatz ist für den Berater lokal; die Kommunikationsplattform mit dem Mandanten ist online-basiert.

Schnittstellen & Integrationen

Je nach Kanzleisoftware. Bei DATEV zum Beispiel DATEVconnect und mit dem Release 22.0 Ende Januar auch die DATEV Basisdaten Online Schnittstelle.

Ja, Opti.Tax Grundsteuer verfügt über eine DATEVconnect-Schnittstelle.

Ja, lesend und schreibend.

Selektiv, alternativ über Aufträge in EO Comfort oder Info in den Mandanteninformationen

Stammdaten vom Mandanten, Grundstücke aus dem Anlagevermögen/Inventarverzeichnis, Einkommenssteuerklärungen aus der Dokumentenablage/DMS

Ja, man kann mit Opti.Tax Grundsteuer auch Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Anlage Land- und Forstwirtschaft) erstellen.

Aktuell bietet die DATEV Basisdaten Online Schnittstelle keinen Rückweg der Stammdaten an. Über die von uns verwendete Schnittstelle DATEVconnect ist          das bei ein paar wenigen Daten möglich. Die Limitierung der wenigen Daten ist in der Schnittstelle von DATEVconnect begründet.

Ja, der Elster Rich Client ist integriert. Über diesen werden die Übermittlungen der Erklärungen vorgenommen.

Ja, über die Schnittstelle DATEVconnect übergeben wir in den Auftrag in EO comfort die Gegenstandswerte als Auftragsposition. Bei der Kanzleisoftware von Wolters Kluwer (Addison, tse:net, etc.) ist das ebenfalls vorgesehen.

Es können über Opti.Tax Einheitswertbescheide angefordert werden.

Es gibt keine Schnittstelle diese Informationen aus den Datenbanken der Ämter abzurufen. Allerdings bietet Opti.Tax den Abruf der Dokumente, aus denen dann die Informationen entnommen werden können.

Ja, zu DATEV, Addison, BMD und SIMBA.

Workflow & Dateienmanagement

Bei Anlage des Mandanten in Opti.Tax Grundsteuer wird dieser, bzw. Mitarbeiter:innen per E-Mail eingeladen. Der Mandant selbst kann nicht initial ein Projekt eröffnen.

Je nach Objektart und Bundes- oder Landesmodell abweichend. Zur Information der Mandanten haben wir eine Checkliste den Kanzleien bereitgestellt.

Übergabe der Gegenstandswerte / fiktive Gegenstandswerte bei Landesmodellen an Aufträge in EO Comfort als Auftragsposition

Import über Schnittstellen zur Kanzleisoftware, Auslesen von PDF Formularen (Anlage-V, Feststellungserklärung Erbschaft/Schenkung) sowie CSV/XLS oder Zugriff auf Datenbank Views.

Ja. Validierungsmeldungen weisen sowohl den Berater als auch den Mandanten darauf hin, ob der Datensatz valide ist oder Felder ausgefüllt werden müssen oder in Abhängigkeit anderer Felder nicht richtig befüllt sind.

Ja, die Einsicht ist jederzeit möglich.

Ja, diese Funktion wurde implementiert.

Der Mandant agiert mit dem Berater und liefert Informationen/Dokumente zu.

Dies ist sowohl per Drag and Drop als auch über den Dateiauswahldialog möglich.

Anlage-V, Feststellung Bedarfswert Schenkung/Erbschaft

Ja. Der Mandant kann für sich einstellen, wie häufig Benachrichtigungen erfolgen sollen (sofort bei jedem Event, alle 4 Stunden als Sammelnachricht, etc.)

Nein, diese ist noch nicht möglich. Die Funktion ist zwar vorgesehen, aber aktuell besteht kein Bedarf der mehr als 500 Kanzleien, welche im Thema Grundsteuer bereits mit Opti.Tax arbeiten, da diese mehrheitlich auf Pauschalen oder Abrechnung nach Gegenstandswert setzen.

Aus Kanzleiperspektive sehe ich den Bearbeitungsstatus über die Projektverwaltung. Der Mandant sieht den Status der jeweiligen Feststellungserklärungen bei Bereitstellung der Aufgaben/Freigabeanforderung.

Dieses ist noch nicht umgesetzt, da die Struktur der Bescheide noch nicht vorliegt. Sobald diese bekannt ist, wird eine automatische Bescheidprüfung umgesetzt. Mit dem Versand der Feststellungserklärung via ELSTER wird ein Eintrag z.B. in DATEV Post, Fristen und Bescheid vorgenommen. Damit ist die Fristenverwaltung der Kanzlei über den Vorgang informiert.

Ja, während der Erfassung wird der Anwender bereits live mit Erfassungshinweisen geführt und darauf hingewiesen, wenn Daten fehlen oder inkonsistent sind.

Die Bescheide kommen postalisch. In der Empfangsvollmacht kann derzeit keine E-Mail Adresse der Finanzverwaltung für die Information mitgegeben                    werden.

Ja, gibt es. Sowohl im Programm als auch in der hsp.community.

  • Hier erhalten die Anwender E-Learning Kurse zur Softwarebedienung und fachliches Know-How zum Bundes- und den Landesmodellen, sowie zur Land- und Forstwirtschaft.
  • Darüber hinaus Musterdokumente, Vollmachten, Verträge, Checklisten, Musteranschreiben,
  • Der Austausch mit anderen Anwendern wird rege genutzt, um fachliche Fragen zu klären und gemeinsam Wissen aufzubauen und auszutauschen.

Montag bis Freitag von 8 – 17 Uhr telefonisch, darüber hinaus auch außerhalb der Kernbürozeiten Support per Chat, per Web, per E-Mail.

Rechtliches & Datenschutz

In einer SQL-Datenbank in der IT-Infrastruktur der Kanzlei

Die Datensicherheit wird durch ein Backup der Datenbank über den nächtlichen Sicherungslauf der Kanzleisysteme bewahrt.

Gemäß der geltenden Aufbewahrungsfristen

Dieses wird durch das Produktmanagement der hsp (bestehend aus Entwicklung und Steuerberatung), die Verteilung an die Kunden via Onlineupdates und die technische Grundlage mittels Taxonomie sichergestellt.

Ja, die Regelungen aller 16 Bundesländer sind hinterlegt.

Aus der Kanzleisoftware werden alle Stammdaten des Mandanten und bekannte Objekte/Grundstücke aus dem Anlagevermögen, Anlage V, Feststellung Bedarfswert (Schenkung/Erbschaft) übernommen. Weitere Daten können aus ALKIS (Software der Katasterämter) sowie Branchensoftware (LAND-DATA, Hannibal, etc.) übernommen werden.

Im Team der hsp arbeitet ein externer Datenschutzbeauftragter/Fachanwalt für IT-Recht mit, welcher aus seiner Rechtsanwaltskanzlei heraus alle Prozesse in der Software auf DSGVO, etc. vorgibt, wie die Umsetzung zu erfolgen hat und im Nachgang das Ergebnis prüft/abnimmt.

Die Daten verbleiben in der IT Infrastruktur der Kanzlei und können weiterhin für Auswertungen und Recherchezwecke genutzt werden. Einzige Limitierung ist, dass nach einer Kündigung die Anlage von neuen Projekten nicht mehr möglich ist.

Ja, die Digitale Signatur von d.velop Sign ist eingebunden und kann genutzt werden. Die folgenden Signaturarten sind enthalten:

  • Fortgeschrittene Siegelsignatur
  • Qualifizierte personenbezogene Signatur (erfüllt Schriftformerfordernis)