Das Thema Grundsteuer hält die Steuerkanzleien aktuell ordentlich auf Trab. Durch die Komplexität mit all den Modellen und Details tauchen ständig Fragen bei den Beteiligten auf. Auch in der hsp.community und den How-2-click!-Seminaren geht es regelmäßig hoch her. Dabei wiederholen sich einige der Fragen immer wieder. Im freitäglichen Livestream „hsp live um 11“ haben Custom Success Manager Samuel Königshoven und Steuerberaterin Teresa Gerke Fragen zur Reform und zu Opti.Tax Grundsteuer beantwortet.

Frage 1: Wo finde ich die Berechnung des Grundsteuerwerts und die Berechnung zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft?

Mit dem nächsten Update wird die Grundsteuerliste unter „Allgemeine Informationen“ des Projekts zu finden sein. Die Berechnung für Land- und Forstwirtschaft ist aktuell auf der Zielgerade und wird in Kürze zur Verfügung gestellt.

Frage 2: Woran kann es liegen, dass kein Grundsteuerwert berechnet wird?

Alle Daten sind erfasst, aber der Grundsteuerwert kann nicht berechnet werden? Bei der Fehlermeldung „Mietniveaustufe konnte mittels Postleitzahl, Ort und AGS-Schlüssel nicht ermittelt werden“ sollte die Korrektheit von PLZ und Ort geprüft werden. Ist der eingegebene Ort tatsächlich der Ort oder nur ein Ortsteil? Nachdem der Fehler korrigiert ist, muss das Ganze aktualisiert werden. Dazu geht Samuel einmal in das Grundstück (Doppelklick). Das Programm aktualisiert die Berechnung. Nun geht Samuel zurück auf die vorherige Seite und sieht die Berechnung.

Ein weiterer Fehler unter Flurstücke: „Ein unbekannter Fehler ist bei der Berechnung aufgetreten. Bitte wenden Sie sich mit der Log-Datei an den Support.“ Samuel geht in die Flurstücke, wo zwei aufgelistet sind. Er addiert die Flächen der Flurstücke, fasst sie im ersten Stück zusammen und löscht das zweite Flurstück.

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Frage 3: Was bedeutet der „fiktive Grundsteuerwert“?

Der fiktive Grundsteuerwert dient dazu, dass Steuerberater:innen damit ihr Honorar berechnen können.

Frage 4: Wie kann ich in Opti.Tax Gebäude erfassen, die vor 1900 erbaut wurden?

Wird ein Baujahr vor 1900 angegeben, erscheint eine Fehlermeldung. In diesem Fall wird das Jahr 1900 eingetragen, anschließend unter „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ der Punkt „Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung“ angeklickt. Dort kann dann der Punkt „Weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte“ ausgewählt und die Baujahrthematik eingetragen werden.

Frage 5: Wie kann ich Eigentum von Ehegatten in Opti.Tax erfassen?

Haben Ehepartner verschiedene Eigentümer und Anteile, können diese in Opti.Tax entsprechend erfasst werden. Als Beispiel legt Samuel unter „Eigentümer(innen)/Beteiligte“ zwei Positionen an. Legt er anschließend ein neues Grundstück an, werden beide Personen als Eigentümer:innen hinterlegt. Die Personen können aber auch separat wieder entfernt werden, sollte nur eine Person Eigentümer:in dieses Grundstücks sein. Auch die Eigentumsverhältnisse können hinterlegt werden.

Samuel ergänzt: Es ist nicht notwendig, für jedes Grundstück ein neues Projekt anzulegen. In einem Projekt können mehrere Grundstücke und Eigentümer:innen erfasst werden. Allerdings empfiehlt er bei Erbengemeinschaften, ein neues Projekt anzulegen, auch wenn der Mandant bereits erfasst wurde und Teil der Gemeinschaft ist.

Frage 6: Wie bekomme ich mein Grundstück valide und erhalte so die komprimierte Erklärung für ELSTER?

Zunächst einmal gibt Samuel den Hinweis, was bei „Steuernummer“ und „Aktenzeichen“ eingetragen werden soll. Viele tragen hier einfach unter „Steuernummer“ die Steuernummer des bzw. der Eigentümer:in ein. Dies ist so nicht richtig. Je nach Bundesland wird für die wirtschaftliche Einheit eine eigene Steuernummer oder ein Einheitswert-Aktenzeichen vergeben. Welches davon gebraucht wird, zeigt Opti.Tax an. Je nachdem, unter welchem Feld das gelbe Hinweisschild und der Hinweistext erscheinen, wird ein Eintrag für das entsprechende verlangt. In Berlin beispielsweise wird die Steuernummer verlangt, in NRW ein Aktenzeichen.

Ein anderes Problem betrifft die Bodenrichtwerte. Es können nur zwei Bodenrichtwerte an ELSTER übermittelt werden. Dabei gibt es Fälle, bei denen drei Flurstücke drei unterschiedliche Bodenrichtwerte besitzen. Hier müssen dann Mittelwerte aus dem niedrigsten und dem höchsten Bodenrichtwert errechnet werden.

Darüber hinaus geben die Validierungsmeldungen einen hilfreichen Überblick darüber, welche Punkte die Validierung verhindern. Hier ist drauf zu achten, dass bei einer Bearbeitung eines beanstandeten Punktes zwar die Validierungsmeldung von Opti.Tax aufgelöst wird, die von ELSTER aber bestehen bleibt. Der Grund: Die neu eingetragenen Daten wurden noch nicht mit ELSTER abgeglichen. Dies muss aktiv ausgeführt werden.

Frage 7: Wie gehe ich bei Validierungsfehlern vor?

Im Grunde wurde die Frage bereits beantwortet, aber hier noch einmal in Kürze: Wird durch ELSTER etwas beanstandet, muss nach der Korrektur eine erneute Prüfung selbst aktiviert werden. Sonst verschwinden die Fehlermeldungen nicht. Dies geht über den Menüpunkt „ELSTER“ -> „Validieren“. Ein weiterer Tipp von Teresa: Die Meldungen sind klickbar. Durch einen Doppelklick kommt man direkt zu der Stelle, die durch die Fehlermeldung betroffen ist.