Die Grundsteuer wird neu geregelt. Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen. Die Bewertung erfolgt künftig anhand der Grundsteuerwerte (bzw. vergleichbarer Werte nach Länderrecht) anstelle der bisherigen Einheitswerte. Die Grundstückseigentümer:innen werden von der Finanzbehörde zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte aufgefordert. Die Anwendung der Werte als Basis für die Grundsteuer erfolgt ab dem 1. Januar 2025. Was können Steuerkanzleien zur Umsetzung der Grundsteuerreform beitragen und wie können sie ihren Mandanten helfen?

Auf Deutschland wartet eine Mammutaufgabe. Rund 35 Millionen Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen neu bewertet werden. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümer:innen 2022 bei der Finanzverwaltung eine Feststellungserklärung in elektronischer Form abgeben. Hierzu werden sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt.

Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Es ist davon auszugehen, dass die Steuerkanzleien für den überwiegenden Teil ihrer Mandanten die Feststellungserklärung der Grundsteuerwerte übernehmen werden.

Unterstützung bei der Deklaration der Grundsteuer – die richtige Software

Es gibt einige Software-Partner, die bei der Deklaration unterstützen können. Hier sollte das Software-Angebot genau geprüft werden. Eine wichtige Frage dabei ist, wie die Eigentümer:innen in die Datenerfassung eingebunden werden. Mit der richtigen Lösung werden vorhandene Daten der Kanzleisoftware übernommen und fehlende Daten Interview-gestützt erfasst. Hat der Mandant die Erfassung seiner Daten abgeschlossen, werden die Daten automatisch in das entsprechende Projekt der Steuer-Software eingespielt und final mit rechtsgültiger digitaler Signatur über eine Cloud vom Mandanten freigegeben. So werden Medienbrüche vermieden und zeitaufwändige und fehlerbehaftete Doppelerfassungen ausgeschlossen.

Wichtig ist auch, wie die Steuer-Software intern aufgebaut ist. Arbeitet sie mit einer Grundsteuer-Taxonomie, analog zur E-Bilanz-Taxonomie oder sind alle Funktionen in der Steuer-Software programmiert? Die Grundsteuer-Taxonomie, die im Produkt Opti.Tax vorhanden ist, enthält alle Datenfelder, die ELSTER für die Weiterverarbeitung der Grundsteuerdaten benötigt. Sollte ELSTER die benötigte Datenstruktur ändern, so kennt die Taxonomie die neuen Felder automatisch. Eine unvollständige Datenmeldung wird durch die Validierung der Daten vor Versendung erkannt. Alle ELSTER-Regeln werden schon auf die geplanten Sendedaten angewandt. Ein Beispiel: „Grundstücksart falsch, weil sie nicht zur Art der wirtschaftlichen Einheit passt“. Meldet die Opti.Tax-Validierung keinen Fehler mehr im Projekt, so sollte auch der ELSTER-Sendevorgang fehlerfrei laufen. Die Steuerkanzlei spart dadurch viel Zeit ein.

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Datenbeschaffung – kompliziert oder einfach?

Die Ermittlung der Datenfelder Bodenrichtwert und Nettokaltmiete können eine weitere Herausforderung sein. Eigentümer:innen werden diese Werte nur im Ausnahmefall übermitteln können. Wie ist die Unterstützung in der Steuersoftware Opti.Tax dafür? In dem Datenfeld der Grundstücke werden die benötigten Daten über eine Schnittstelle, d.h. die Geo-Portale der einzelnen Bundesländer bezogen. Die Objektadresse befindet sich dann bereits im Zwischenspeicher. Jetzt kann ganz einfach durch die Eingabe von Strg+V in der Suchzeile das Objekt gesucht werden. Sind die Daten auch nicht über die Webapp zu ermitteln, kann der Bodenrichtwert bei der zuständigen Gemeinde per Mausklick bestellt werden.

Die einzelnen Bundesländer verfeinern das Angebot noch. Für Nordrhein-Westfalen ist das Angebot schon recht vollständig. Für Hamburg benötigt die Steuerkanzlei keine Angabe des Bodenrichtwerts. Eine ähnliche Vorgehensweise existiert für die Nettokaltmiete. Auch hier kann die Steuerkanzlei gegenüber der manuellen Recherche viel Zeit sparen.

Medienbruchfreie Grundsteuer

Weiterhin werden mit der Anwendung die ELSTER-Formulare generiert. Wenn der Mandant im Cloud-Interview seine aktuellen Grundsteuerwerte mitgeteilt hat, werden diese im Bericht gegenübergestellt. Über die Schaltfläche „Dokumente zur Genehmigung an den Mandanten senden“ kann, wie die Beschriftung bereits erahnen lässt, vom Mandanten eine Freigabe angefordert werden. Dies geschieht völlig ohne Medienbrüche ausschließlich digital. Ermöglicht wird dies durch die Integration von d.velop sign in Opti.Tax. Schon nach kurzer Zeit sind die mit rechtsgültiger digitaler Signatur unterzeichneten Dokumente zurück und können via ELSTER-Rich-Client versendet werden. Auf komfortabelste Art werden so Rechtssicherheit und Mandanteneinbindung von der Datenerfassung bis zum ELSTER-Sendevorgang erreicht.

Die finalen Dokumente werden dem Mandanten nach dem Versand automatisch in der Cloud zum Download bereitgestellt. Und damit Opti.Tax Grundsteuer reibungslos mit allen gängigen Kanzlei-Softwarelösungen funktioniert, sind etliche Schnittstellen für die gängigsten Produkte, z.B. DATEV, Wolters-Kluwer, etc. an Bord. Bei der Projektanlage werden bereits vorhandene Grundstücksdaten (Anlageverwaltung, Anlage V, etc.) beispielsweise aus DATEV abgerufen, wenn der Mandant schon bekannt ist. Auch werden die finalen Dokumente an das DMS zur Archivierung übergeben. So haben alle Mitarbeitenden in der Kanzlei Zugriff auf die Dokumente.

Kanzleien sind beim Thema Grundsteuer unentbehrlich

Ohne die Steuerkanzleien wäre die Umsetzung der Grundsteuerreform kaum zu bewältigen. Mandanten sind auf die Unterstützung durch ihre Steuerberater:innen angewiesen, um die fachlichen Anforderungen an die Feststellungserklärung zu erfüllen. Dies bedeutet aber auch, dass sich Kanzleien in allen Bereichen auf die Grundsteuerreform einstellen müssen. Zum einen durch Know-how-Aufbau, zum anderen durch die rechtzeitige Wahl einer leistungsfähigen, zukunftssicheren und besonders effizienten Softwarelösung.

Denn durch den enormen Arbeitsaufwand potenzieren sich Zeit- und Kostenersparnisse durch die Software rasant. Daher sollten Kanzleien besonders auf zwei Punkte achten. Erstens: auf den Einkauf einer Software, die Medienbrüche abschafft, Kanzleiwünsche berücksichtigt und Schnittstellen nicht nur zur DATEV anbietet. Zweitens: auf die rechtzeitige Kommunikation Richtung Mandanten. Schließlich bedeutet viel Arbeit auch viel Umsatzpotenzial.