Nachhaltigkeitsreporting in 2026: Pflicht, Änderungen und praktische Umsetzung
Nachhaltigkeitsreporting im Jahr 2026 bedeutet für viele Unternehmen nicht nur neue Berichtspflichten, sondern vor allem klarere Prozesse, definierte Zuständigkeiten und verlässliche Datenflüsse. Dieser Leitfaden erklärt, wer betroffen ist, welche Änderungen geplant sind, wie Sie ein belastbares Reporting einrichten und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Nachhaltigkeitsreporting im Jahr 2026 beschreibt die Anforderungen an Unternehmen, Nachhaltigkeitsinformationen systematisch zu erheben, zu bewerten und zu veröffentlichen. Dazu gehören Umweltkennzahlen (wie die Treibhausgasemissionen in den Bereichen Scope 1, 2, 3), soziale Aspekte, Governance-Fragen sowie in weiteren spezifischen Richtlinien wie Verpackungs- oder Batterienachweise. Ziel ist Transparenz für Stakeholder, regulatorische Compliance und die Verbesserung unternehmerischer Resilienz.
Die verpflichtenden Wellen richten sich in erster Linie an große Unternehmen; andere Unternehmen können freiwillig oder schrittweise einsteigen. Konkret gilt:
- Große kapitalmarktorientierte und nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und einem Umsatz größer als 450 Mio. € sind in den ersten Wellen im Fokus.
- Mittelständische Gruppen mit mehreren Tochtergesellschaften sollten allerdings proaktiv handeln, da Konzernstrukturen Datenquellen und Schnittstellen komplex machen.
- Kleinere Unternehmen sind oft nur indirekt betroffen (z. B. als Lieferant mit Reporting-Anfragen), sollten aber Vorarbeiten für Lieferkettenanforderungen treffen.
Entscheidend für die Planung ist, welche Vorgaben endgültig in lokales Recht überführt werden und ab welchem Geschäftsjahr sie gelten. Kurz zusammengefasst:
- Es gibt Entwürfe, die Berichtspflichten vereinfachen sollen (z. B. reduzierte Standards und flexiblere Schätzregeln).
- Einige Neuerungen werden frühestens ab Geschäftsjahr 2027 verpflichtend, Berichte dazu werden 2028 erstellt.
- Parallel treten bereits sektorale oder produktspezifische Regelungen in Kraft (z. B. Verpackung, Batterien, Einwegkunststoffe), die teilweise sofortige Nachweise verlangen.
Bedeutet: Nachhaltigkeitsreporting im Jahr 2026 ist noch von Übergangsregelungen geprägt. Unternehmen sollten jedoch nicht abwarten, sondern Prozesse und Verantwortlichkeiten jetzt aufsetzen.
Die jüngsten Vorschläge und Entwürfe fokussieren auf folgende Punkte:
- Doppelte Wesentlichkeit: klarere Regeln, welche Aspekte finanziell relevant sind und welche für Stakeholder relevant sind
- Datenerhebung: vereinfachte Regeln zur Erhebung und mehr Flexibilität beim Schätzen fehlender Werte
- Branchenvergleich: Nutzung von Benchmarks kann Schätzungen stützen und Plausibilitätsprüfungen erleichtern
Diese Änderungen reduzieren Komplexität, erhöhen aber die Notwendigkeit verlässlicher Prozesse. Deshalb ist Nachhaltigkeitsreporting im Jahr 2026 weniger eine Frage der Technik als eine der Organisation.
Die häufigste Ursache für Verzögerungen ist fehlende Prozessstruktur. Ein pragmatischer Ablauf für das Nachhaltigkeitsreporting:
- Bestandsaufnahme: Welche Daten existieren bereits? (Energie, Wasser, Abfall, Personalkennzahlen, Verpackungen)
- Verantwortlichkeiten festlegen: Wer liefert was, in welcher Qualität und bis wann?
- Datensammlung und -verifizierung: Standardformate, Nachweisregeln, Plausibilitätschecks
- Berichterstellung: Narrative, Kennzahlen, interne Freigabeprozesse
- Veröffentlichung und Archivierung
Ohne Dokumentation dieses Workflows bleibt Nachhaltigkeitsreporting im Jahr 2026 ineffizient und anfällig für Fehler.
Ein sauberes Organisationsschema verhindert reaktive Sammeltätigkeiten kurz vor Deadline. Empfehlungen:
- Erstellen Sie ein Nachhaltigkeitsorganigramm bis auf Ebene der Datenlieferanten (z. B. Facility Management, Fuhrpark, HR, Einkauf).
- Definieren Sie Datenowner für jede Kennzahl (z. B. Stromrechnung = Facility, CO₂-Fuhrpark = Flottenmanager).
- Benennen Sie einen zentralen Koordinator oder Head of Sustainability Reporting, der Reportingtermine und Qualität überwacht.
Für Nachhaltigkeitsreporting im Jahr 2026 gilt: Zahlen müssen her, aber korrekt und nachvollziehbar. Praktische Vorgaben:
- Standardisierte Vorlagen für Rechnungsdaten (Energie, Heizung) und Verbrauchswerte erstellen.
- Automatisierung nutzen: Rechnungsdaten per Schnittstelle statt manuellem Excel-Upload.
- Schätzmethoden dokumentieren: Welche Annahmen, welche Quellen, wann Peer-Benchmarks verwendet wurden.
- Versionierung und Freigabe: Jede Änderung an Daten muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
Scope 1 und 2 sind meist intern steuerbar. Scope 3 ist die Herausforderung: Daten kommen von Dritten. Vorgehen:
- Priorisieren Sie Scope-3-Kategorien nach Relevanz und Materialität.
- Erstellen Sie standardisierte Lieferantenfragen und -anforderungen (z. B. Emissionsfaktoren, Materialherkunft).
- Verankern Sie Reportingpflichten in Einkaufsverträgen, wenn möglich.
- Nutzen Sie Branchenbenchmarks, wenn Lieferantendaten fehlen.
Das Thema Lieferkette macht deutlich: Nachhaltigkeitsreporting im Jahr 2026 ist häufig kollaborativ und erfordert juristische wie kaufmännische Abstimmung.
Parallel zum großen Nachhaltigkeitsbericht existieren produktspezifische Vorgaben:
- Verpackungsverordnung: Recyclingfähigkeit nachweisen, Prüfpflichten beachten.
- Batterieverordnung: Rücknahmelogistik, Materialnachweise.
- Einwegkunststoffregeln: Kennzeichnung und Mengennachweise.
Diese Pflichten starten teilweise früher – auch für kleinere Unternehmen – und fordern harte Fakten statt nur narrativer Aussagen. Deshalb gehört die Produkt-Compliance zum Reporting-Portfolio.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stehen vor der Wahl: intern aufbauen oder externe Tools nutzen. Optionen:
- Use-Case-basierte Tools: Standard-Templates, Datenimport und Report-Export.
- Branchen- und Verbandslösungen: Benchmarks und vereinfachte Reportingpfade.
- Standardrahmenwerke für KMU: digitale Unterstützungslösungen und vereinfachte Fragebögen.
Auch wenn Nachhaltigkeitsreporting im Jahr 2026 für KMU oft freiwillig bleibt, bringt eine frühe Digitalisierung Effizienz und zukünftige Rechtssicherheit.
Konkreter Fahrplan für das nächste Jahr, wenn Sie Nachhaltigkeitsreporting im Jahr 2026 ernst nehmen:
Diese Checkliste unterstützt, dass Nachhaltigkeitsreporting in 2026 nicht zur Hauruck-Aktion wird.
Häufige Mängel im Reportingprozess und Gegenmaßnahmen:
- Fehlende Verantwortlichkeiten: Führen zu Lücken. Abhilfe: organigrammgestützte Datenowners.
- Unklare Datendefinitionen: Unterschiedliche Interpretationen erschweren Vergleichbarkeit. Abhilfe: Daten-Dictionary.
- Zu viel Verlass auf manuelle Excel-Prozesse: Fehleranfällig. Abhilfe: automatisierte Schnittstellen und Validierungsregeln.
- Aufschieben: Warten auf finalen Rechtsakt führt zu Zeitdruck. Abhilfe: Aufbau flexibler Prozesse, die spätere Anpassungen erlauben.
Wer diese Punkte früh adressiert, reduziert spätere Korrekturen und Reputationsrisiken.
Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind nicht allein Kostenfaktor. Beispiele realer Effekte:
- Energieeffizienzmaßnahmen mit kurzer Amortisationszeit verbessern Ergebnis und Klimabilanz.
- Bessere Datenqualität senkt Prüfungsrisiken und vereinfacht Zertifikatsprozesse.
- Lieferantenengagement erhöht Resilienz und reduziert Abhängigkeiten von Rohstoffketten.
Damit wird klar: Nachhaltigkeitsreporting im Jahr 2026 kann wirtschaftlichen Nutzen bringen, wenn es in Unternehmensstrategie und Investitionsplanung integriert wird.
F.A.Q. kompakt – die wichtigsten Fragen und Antworten
Wer muss 2026 verpflichtend einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Verpflichtet sind in erster Linie sehr große Unternehmen, wobei genaue Schwellenwerte und Zeitpunkte von der finalen Überführung in nationales Recht abhängen. Viele andere Unternehmen sind zunächst freiwillig betroffen, können aber durch Lieferkettenanforderungen indirekt betroffen sein.
Welche Kernkennzahlen sollte ein Unternehmen bis 2026 liefern können?
Mindestens: Scope 1 und 2 Emissionen, wesentliche Scope-3-Kategorien, Energie- und Wasserverbräuche, Abfallmengen, Recyclingfähigkeit von Verpackungen sowie Angaben zu Governance und Verantwortlichkeiten.
Reichen Schätzungen oder müssen alle Daten exakt belegt werden?
Moderne Entwürfe erlauben mehr Flexibilität beim Schätzen, solange die Methodik transparent dokumentiert und plausibel begründet ist. Wo möglich sollten Schätzungen durch Benchmarks oder nachvollziehbare Annahmen gestützt werden.
Wie gehe ich mit Scope-3-Daten von Lieferanten um?
Starten Sie mit den materialitätsrelevantesten Kategorien, nutzen Sie standardisierte Fragebögen, vertragliche Vorgaben und Branchenbenchmarks. Priorisieren statt alles auf einmal verlangen.





