Opti.Tax – Sonder- und Ergänzungsbilanzen

E-Bilanz(en) bei Personengesellschaften – Gesetzliche Grundlagen

Nach Auslaufen der Nichtbeanstandungsregel ist ab den Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2014 beginnen, die elektronische Abgabe der Ergänzungs- und Sonderbilanzen verpflichtend (siehe Rz. 22 des BMF-Anwendungsschreibens vom 28.09.2011). Ergänzungs- und Sonderbilanzen sind grundsätzlich in einem eigenen Datensatz zu übertragen.

Das bedeutet, dass ab Wirtschaftsjahr 2015 bzw. 2015/2016 für jeden Gesellschafter (steuerlich: Mitunternehmer) einer Personengesellschaft (steuerlich Gesamthand) mit einer Sonder- und/oder Ergänzungsbilanz (S/E-Bilanz) je ein separater elektronischer Datensatz – also eine eigene Sonder-E-Bilanz bzw. Ergänzungs-E-Bilanz – erstellt werden muss. Dabei müssen die Stammdaten der S/E-Bilanzen konsistent zur Gesamthand sein. Eine Veranlagung der Gesamthand erfolgt erst, wenn alle angekündigten Datensätze – also E-Bilanz der Gesamthand zzgl. E-Bilanzen der S+E-Bilanzen der Mitunternehmer – bei der Finanzverwaltung eingegangen sind.

Sonder- und Ergänzungsbilanzen – Lösung in Opti.Tax

S+E-Bilanzen – Lösung in Opti.Tax

S+E-Bilanzen – Lösung in Opti.Tax

Die Vorgaben der Finanzverwaltung erfordern eine Kontrolle über alle gesendeten Datensätze. Entscheidend für die erfolgreiche Übermittlung und die fehlerfreie Verarbeitung in der Finanzverwaltung ist die konsistente Angabe einer Vielzahl von Stammdaten. Wir haben dafür eine eigene Perspektive für die bei der Gesamthand erfassten Mitunternehmer entwickelt, die eine komfortable Anlage und Überwachung der Datensätze ermöglicht.

Mit dem neuen Modul Sonder- und Ergänzungsbilanzen werden die Datensätze konsistent automatisiert erzeugt, es entfällt eine Abstimmung zwischen den Daten der Personengesellschaft und den einzelnen Datensätzen der Gesellschafter. In der eigenen Perspektive sind alle erforderlichen Datensätze mit Anzeige von Bearbeitungsstand und Versandstatus gelistet – kein Datensatz geht vergessen.

Im Bereich der Personengesellschaften haben wir mit unserem neuen Modul „Sonder- und Ergänzungsbilanzen“ einen großen Schritt in Richtung Überwachung und Abstimmung komplexer Vorgänge und nachvollziehbarer elektronischer Übermittlung getan.

Funktionsbeschreibung

Das Modul „Sonder- und Ergänzungsbilanzen“ ermöglicht eine automatisierte Anlage der angekündigten Sonder- und Ergänzungsbilanzen je Gesellschafter/Mitunternehmer. Ausgehend von dem GCD-Stammdatensatz der Gesamthand werden die angekündigten eigenen E-Bilanz-Projekte mit zur Personengesellschaft konsistenten Stammdaten angelegt. Es sind – bis auf die Adresse des Mitunternehmers – keine zusätzlichen Eingaben der Stammdaten erforderlich. Alle Stammdaten können aber auch als Excelliste mit dem Modul OfficeFiler importiert werden. Somit ist ein schneller Aufbau der Datensätze mit bis zu 9.999 Gesellschaftern möglich.

Farbliche Anzeigen und Filter geben visuell schnell einen Überblick über alle Gesellschafter und der angekündigten (Sub-)Projekte sowie deren Bearbeitungsstand.

Sonder- und Ergänzungsbilanzen wurden bisher nicht gesondert verbucht. Daten der Buchhaltung sind somit i.d.R. nicht vorhanden. In unserem Modul ist eine Buchhaltung auch nicht erforderlich. Die Werterfassung für die Vorgänge zur S+E-Bilanz je Mitunternehmer erfolgt direkt im Taxonomiebaum. Die Möglichkeit von Hinterlegung von Fußnoten an den Positionen sorgt für eine ordnungsgemäße Erläuterung der Vorgänge. Die für ein valides E-Bilanz-Projekt notwendigen weiteren Eingaben zu Bilanz, GuV und weitere Berichtsbestandteile werden automatisch von der Software zugesteuert. Eine analoge Validierung sorgt dafür, dass die angekündigten Sonder- und Ergänzungsbilanzen der Mitunternehmer schnell und valide erstellt sind. Die bekannten Funktionen, u.a. Live-Reporting, Erläuterungen zur Taxonomieposition – sind Teil der Anwendung.

Ein Drittversand kann gekennzeichnet werden und die ELSTER-Übermittlungen werden mit ihren Rückgabemeldungen in der Perspektive eingetragen. Dies gewährleistet bei der Gesamthand einen vollständigen Überblick über alle angekündigten Sonder- und Ergänzungsbilanzen mit dem aktuellen Bearbeitungs- und Versandstatus.

Ein systematischer Stapelversand aller erfassten S+E-(Sub)Projekte ermöglicht die Daten gesammelt zu versenden, ohne dass jedes Subprojekt einzeln gestartet werden muss. Die Einträge in der Versandhistorie erfolgen gesammelt zur Gesamthand.

Mit dem Modul „Sonder- und Ergänzungsbilanzen“ ist die Überwachung und Abstimmung der komplexen Vorgänge und der elektronischen Übermittlung einfach, komfortabel. transparent und nachvollziehbar.

Die Anbindung an das Modul OfficeFiler für verschiedene Im- und Exportmöglichkeiten mit Excel und Word – Massendatenimport von Gesellschafter-Stammdaten und Export der Jahresergebnisse der S+E-Bilanzen für Zwecke der Steuerberechnung und Abstimmung sowie als Anlage zur Steuererklärung – runden die Lösung ab.

Das Modul Sonder- und Ergänzungsbilanzen besteht aus:

  • Gesellschafter: Übertrag – Konflikt-Dialog
  • S/E Perspektive
  • S/E-Werteerfassung
  • S/E-Eigenschaften
  • S/E-Live-Validierung
  • S/E-Live-Reporting
  • S/E-Stapelversand
  • Schnittstelle zum Modul OfficeFiler

Weitere Screenshots:

Was sind Ergänzungsbilanzen?

Ergänzungsbilanzen sind zusätzliche Bilanzen, die neben der eigentlichen Bilanz aufgestellt werden können, um zusätzliche Informationen über das Unternehmen bereitzustellen. Ergänzungsbilanzen können verschiedene Formen haben und je nach Bedarf des Unternehmens unterschiedliche Informationen enthalten.

Eine häufige Form von Ergänzungsbilanzen sind beispielsweise Segmentbilanzen, die die Finanzdaten des Unternehmens nach verschiedenen Geschäftsbereichen oder geografischen Regionen aufschlüsseln. Dadurch können Investoren und andere Interessengruppen besser verstehen, wie das Unternehmen in verschiedenen Bereichen tätig ist und welche Risiken und Chancen mit jeder Sparte verbunden sind.

Eine weitere Form von Ergänzungsbilanzen sind Pro-forma-Bilanzen, die alternative Szenarien darstellen, wie sich das Unternehmen entwickeln würde, wenn bestimmte Ereignisse eintreten würden. Zum Beispiel könnte eine Pro-forma-Bilanz erstellt werden, um zu zeigen, wie sich eine Fusion oder Übernahme auf das Unternehmen auswirken würde.

Insgesamt können Ergänzungsbilanzen ein nützliches Instrument sein, um zusätzliche Informationen über das Unternehmen bereitzustellen und den Interessengruppen eine umfassendere Sicht auf die Finanzen und die Geschäftsstrategie des Unternehmens zu ermöglichen.

Was ist eine E-Bilanz Sonderbilanz?

Eine E-Bilanz Sonderbilanz ist eine besondere Art von Bilanz, die im Rahmen der E-Bilanz-Übermittlung an das Finanzamt erstellt werden kann. Sie wird verwendet, um besondere Geschäftsvorfälle oder Sachverhalte abzubilden, die nicht in der regulären Bilanz dargestellt werden können.

Beispiele für solche E-Bilanz-Sonderbilanzen sind die Eröffnungsbilanz (bei Unternehmensgründung), die Schlussbilanz (bei Unternehmensauflösung), Zwischenbilanzen (bei Änderungen im Geschäftsjahr), Verlust- und Gewinnvortragsbilanzen oder auch Liquidationsbilanzen.

Durch die Erstellung von E-Bilanz-Sonderbilanzen können Unternehmen sicherstellen, dass die steuerlichen Vorgaben und gesetzlichen Anforderungen an die Rechnungslegung eingehalten werden. Die Übermittlung der E-Bilanz an das Finanzamt erfolgt elektronisch und ersetzt damit die früher übliche papiergebundene Übermittlung der Steuererklärung.