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Jedes Jahr führt die ITSG bei den Softwareherstellern im Bereich Lohn eine Qualitätskontrolle der systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramme durch. Dabei wird untersucht, ob die Software den gesetzlichen Bestimmungen für das Melde- und Beitragswesen der sozialen Sicherung und zu den unterschiedlichen Verfahren entspricht. Auf der Website der ITSG heißt es dazu weiter: „Die Systemuntersuchung besteht aus der Systemprüfung, den Pilotprüfungen und der permanenten Qualitätssicherung.

Grundlage der Systemprüfung bilden ein umfangreiches Pflichtenheft sowie Testaufgaben, die mittels des zu prüfenden Programms verarbeitet werden müssen.  Nach einer ersten, umfassenden Prüfung des jeweiligen Programms werden jährlich Prüfungen im Rahmen einer Qualitätssicherung durchgeführt. Die erfolgreiche Prüfung wird mit einem positiven Testat abgeschlossen.

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die hsp die Prüfung für das Jahr 2016 erfolgreich bestanden hat! Herr Möller von der ITSG hat die hsp in diesem Prozess intensiv begleitet und steht uns für ein paar Fragen zur durchgeführten Prüfung zur Verfügung.

Das Interview mit Herrn Möller von der ITSG zum Nachlesen

Welche Herausforderungen hatte die hsp aus Ihrer Sicht zu bewältigen?

Durch die Übernahme des Entgeltabrechnungsprogrammes von der Firma b & p ist es zu einem Personalwechsel im Bereich Entwicklung und Programmierung gekommen. Da das ganze Thema um die deutsche Sozialversicherung sehr komplex ist, war es für Ihre Mitarbeiter, die diesen Bereich übernommen haben, gewiss nicht ganz einfach, sich in kurzer Zeit in die Tiefen des Lohnprogrammes einzuarbeiten und die Weiterentwicklung an die aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen optimal voranzutreiben; insbesondere im Hinblick auf die zeitnahe Qualitätskontrolle des Programmes Anfang Juli 2016.

Wie hat die ITSG die hsp in der Vorbereitung unterstützt?

Die ITSG bietet allen Softwareerstellern von Entgeltabrechnungsprogrammen Systemberatungen und Workshops zu aktuellen gesetzlichen Änderungen und Spezialthemen an. Unterstützend hierzu gibt es ein Pflichtenheft zur Systemuntersuchung von Entgeltabrechnungsprogrammen, in dem alle gesetzlichen oder von den Sozialversicherungsträgern definierten Anforderungen zusammen gefasst sind, die in den Programmen umzusetzen sind. Des Weiteren gibt es permanente Testfälle, die monatlich abzurechnen sind. Hier werden aktuelle Sachverhalte und neue gesetzliche Regelungen abgebildet. Die Umsetzung der Vorgaben aus dem Pflichtenheft können hierüber in der Praxis nachvollzogen werden. Die hsp nutzt unsere Angebote im vollen Umfang. Gerade die Systemberatungen mit den Entwicklern und Programmierern im Hause der hsp wurden intensiv in Anspruch genommen und haben zu dem positiven Ergebnis bei der Qualitätskontrolle geführt. 

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Wie ist die Vorbereitung und Prüfung durch die hsp umgesetzt worden?

Der im Rahmen der Systemberatungen festgestellte Optimierungsbedarf wurde von den Mitarbeitern der hsp sofort erkannt und analysiert. Die Lösung wurde dann schnell und nachhaltig herbeigeführt.

Gibt es offene Bereiche, die eine Nachprüfung durch die ITSG notwendig machen?

Die Qualitätskontrolle für dieses Jahr wurde positiv abgeschlossen. Eine Nachprüfung ist nicht erforderlich. Wie schon in der Einleitung gesagt, ist es für den Erhalt des Status „systemgeprüft“ erforderlich, jedes Jahr eine Qualitätskontrolle durchzuführen. Die nächste Prüfung findet dann im kommenden Jahr statt.

Welche weiteren Schritte stehen jetzt für die hsp auf der Entwicklungsroadmap?

Auf Grund der vielen gesetzlichen Änderungen im Recht der Sozialversicherung gibt es regelmäßig Anpassungsbedarf in den Entgeltabrechnungsprogrammen. Die neuen Aufgaben reißen nicht ab. Hier ist es erforderlich am Ball zu bleiben und die Angebote der ITSG zu nutzen. Die nächsten großen Herausforderungen werden sicherlich die Umsetzung der neuen Regelungen der Unfallversicherung – Stichwort elektronischer Lohnnachweis – und das Meldeverfahren im Rahmen des Insolvenzrechtes sein. Die Implementierung neuer Module in das bestehende Programmsystem sollte auch nicht ganz unberücksichtigt bleiben. Ich persönlich sehe hier die Module „maschinelle Erstellung und Übermittlung der Meldungen und Übertragung der Beitragsnachweise für Zahlstellen“ und „elektronisch unterstützte Betriebsprüfung – euBP“ als eine Herausforderung für die nahe Zukunft.

Vielen Dank Herr Möller für Ihre Unterstützung der letzten Monate und wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit der ITSG und Ihnen.