Warum viele wissen möchten, wo ein Konzern Geld verdient und wo er Steuern zahlt
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Wir kennen sie, die internationalen Konzerne. Produkte verkaufen in Deutschland, Gesellschaft in Frankreich betreiben, Mitarbeitende in Spanien beschäftigen, in Irland eine Niederlassung und hier und da außerhalb der EU weitere Gesellschaften. Am Ende des Jahres schauen wir in seinen Geschäftsbericht und erfahren: Wie hoch war der Umsatz? Wie viel Gewinn wurde erwirtschaftet? Manchmal erfahren wir sogar, wie viel Ertragsteuer insgesamt angefallen ist. Aber was mich wirklich interessieren würde, fehlt: Wo wurde das Geld verdient – und wo wurden die Steuern darauf gezahlt? Willkommen beim Thema Public Country-by-Country Reporting, kurz pCbCR.
Warum pCbCR auch für einen Konzern sinnvoll sein könnte
Public Country-by-Country Reporting hört sich kompliziert an. Wenn man allerdings den Begriff einmal beiseiteschiebt, ist die Idee dahinter erstaunlich einfach. Denn diese lautet: Warum sollte das eigentlich geheim sein? Und mit „das“ sind die Steuer- und Geldflüsse internationaler Konzerne gemeint. Schließlich finanzieren Steuern einen großen Teil dessen, was wir täglich selbstverständlich nutzen: Infrastruktur, Schulen, Verwaltung, Sicherheit und viele andere öffentliche Aufgaben. Auch Unternehmen nutzen diese Infrastruktur. Zudem beschäftigen Konzerne viele Menschen, erwirtschaften Gewinne und leisten über Steuern einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens.
Bei einem Unternehmen, das ausschließlich in Deutschland tätig ist, lässt sich dieser Zusammenhang noch relativ einfach nachvollziehen. Doch bei einem weltweit tätigen Konzern wird es schwieriger. Denn ein Konzern kann Milliardenumsätze erwirtschaften und in Dutzenden Staaten aktiv sein. Von außen war bislang aber nur eingeschränkt erkennbar, wie sich Geschäftstätigkeit, Gewinne und Steuerzahlungen geografisch verteilen. Dabei existiert durchaus ein öffentliches Interesse an diesen Prozessen, wobei diese Interessen vielfältig ausfallen. Um diesen gerecht zu werden, hat die EU einen neuen öffentlichen Berichtstandard geschafften: das Public Country-by-Country Reporting.
Das pCbCR macht öffentlich, was die Öffentlichkeit interessiert
Wenn große internationale Unternehmen in vielen Ländern wirtschaftlich tätig sind, soll die Öffentlichkeit besser nachvollziehen können, wo diese Aktivitäten stattfinden und wo welche Ertragsteuern anfallen. Eigentlich ziemlich nachvollziehbar, doch was wird denn nun öffentlich? Dazu blicken wir einmal auf die deutsche Umsetzung. So nennt der deutsche Gesetzgeber das Ganze: Ertragsteuerinformationsbericht. Das war zu erwarten. Unter anderem werden darin Informationen über die Geschäftstätigkeit, die Zahl der Arbeitnehmer, Erträge, Gewinne oder Verluste vor Steuern sowie zu zahlende und tatsächlich gezahlte Ertragsteuern dargestellt. Auch einbehaltene Gewinne gehören zu den vorgesehenen Angaben.
Damit entsteht ein deutlich differenzierteres Bild als im bisherigen Geschäftsbericht. Dazu nehmen wir ein rein fiktives Beispiel: Ein Konzern erzielt in einem Land hohe Erträge, beschäftigt dort viele Menschen und erwirtschaftet einen erheblichen Gewinn. Gleichzeitig fallen dort vergleichsweise geringe Ertragsteuern an. Doch ist das automatisch falsch? Nein. Denn vielleicht gibt es Verlustvorträge, vielleicht greifen steuerliche Förderungen. Oder es gibt vielleicht Unterschiede zwischen handelsrechtlichem Ergebnis und steuerlicher Bemessungsgrundlage. Vielleicht spielen aber auch Quellensteuern oder andere Effekte eine Rolle. Entsprechend soll das pCbCR kein automatischer Steuerpranger sein. Allerdings macht der Bericht Zusammenhänge sichtbar.
Nicht nur der Staat schaut hin, sondern die gesamte Öffentlichkeit
Das Prinzip des Country-by-Country Reportings ist grundsätzlich keine völlig neue Idee. So kennen große multinationale Konzerne länderbezogene Berichte bereits aus der steuerlichen Berichterstattung. Doch das Wort „Public“ verändert etwas Entscheidendes: Die Informationen sind nicht mehr ausschließlich für Steuerverwaltungen bestimmt, sondern werden öffentlich. In Deutschland wird der Ertragsteuerinformationsbericht über das Unternehmensregister zugänglich gemacht. Außerdem muss er grundsätzlich auch über die Internetseite des Unternehmens verfügbar sein, wobei dort unter bestimmten Voraussetzungen auch auf den kostenlosen Abruf im Unternehmensregister verwiesen werden kann.
Damit können sich künftig nicht nur Finanzbehörden dafür interessieren. Auch Investoren, Journalisten, Geschäftspartner, Mitarbeitende, NGOs, Wettbewerber – oder schlicht interessierte Bürger:innen – können sich ein Bild machen und ihre eigenen Schlüsse ziehen. Diese können von Investitionsstopps über Kreditvergaben bis zur Kaufentscheidung in jegliche Richtungen gehen. Und es bedeutet eine völlig neue Dimension steuerlicher Transparenz.
pCbCR betrifft nicht jedes Unternehmen
Das EU Public Country-by-Country Reporting richtet sich an sehr große Unternehmen und Konzerne. So liegt eine zentrale Grenze bei 750 Millionen Euro Umsatz beziehungsweise Konzernumsatz, wobei die gesetzlichen Voraussetzungen über zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre betrachtet werden. Für Unternehmen mit kalendergleichem Geschäftsjahr ist 2025 der erste Berichtszeitraum. Der entsprechende Bericht muss spätestens ein Jahr nach Ende des Berichtszeitraums – also grundsätzlich bis Ende 2026 – offengelegt werden. Und auch technisch ist das Thema nicht mit einer schön gestalteten PDF erledigt: Der Bericht muss nach den europäischen Vorgaben in einem vorgegebenen Formblatt und einem maschinenlesbaren elektronischen Format erstellt werden. Spätestens hier wird aus einer eigentlich einfachen Idee dann doch wieder ein handfestes Reporting-Thema.
Das wahrscheinlich Spannendste am pCbCR wird deshalb gar nicht die Veröffentlichung selbst sein, sondern die Interpretation der Zahlen. Denn wenn Informationen öffentlich werden, werden sie verglichen.
- Warum ist die Steuerquote in Land A deutlich höher als in Land B?
- Warum sitzen viele Mitarbeitende in einem Land, während ein großer Teil des Gewinns in einem anderen ausgewiesen wird?
- Warum verändert sich die Steuerzahlung von einem Jahr auf das nächste?
Transparenz ohne Kontext ist am Ende wertlos
Auf die auftauchenden Fragen kann es vollkommen nachvollziehbare Antworten geben. Allerdings sollten Unternehmen diese Antworten kennen. Daher bedeutet Public Country-by-Country Reporting nicht nur Transparenz und Bereitstellung, sondern auch eine eigene Auseinandersetzung mit dem Bild, das die eigenen Daten nach außen vermitteln. Denn Transparenz funktioniert in beide Richtungen: Sie kann Fragen aufwerfen. Aber sie kann ebenso zeigen, welchen positiven Beitrag ein Unternehmen tatsächlich in den verschiedenen Ländern leistet. Entsprechend ist das pCbCR mehr als eine weitere regulatorische Anforderung. Klar, es bedeutet neue Daten, ein neues Format, eine neue Frist, eine neue Veröffentlichungspflicht. Doch aus einer anderen, zukunftsgewandten Perspektive sieht es ganz anders aus.
Beispielsweise profitieren große Konzerne über Landesgrenzen hinweg von einer guten Infrastruktur, florierenden Märkten und gut ausgebildeten Arbeitskräften in unterschiedlichen Staaten. Und einfach gesprochen verhilft ihnen das pCbCR mit einem Schlag bei Banken, Investoren und anderen Stakeholdern, Kunden und Partnern für unzählige Mehrwerte. Mehr Vertrauen, stärkere Bindungen, höhere Investments, niedrigere Zinsen – all das kann auf verhältnismäßig einfache Art erreicht werden. Und vielleicht ist das der beste Weg, pCbCR zu verstehen: Nicht als möglichst komplizierte neue Abkürzung aus der Welt des Steuerrechts. Sondern als Versuch, eine ziemlich einfache Frage öffentlich beantwortbar zu machen.
Mit mehrsprachiger Cloud-Software pCbCR-Stärken ausspielen
Wo findet die wirtschaftliche Tätigkeit eines Konzerns statt, wo entstehen dessen Gewinne und wo werden darauf Steuern gezahlt? Aus diesen simplen Fragen entsteht ein anspruchsvoller Prozess, der durchgehend eine saubere Arbeitsweise und länderübergreifendes Teamwork erfordert. So müssen Daten zusammengetragen, den richtigen Steuerhoheitsgebieten zugeordnet, geprüft und schließlich in das vorgeschriebene elektronische Berichtsformat überführt werden. Ab sofort unterstützt dabei das neue pCbCR-Modul in der Opti.Tax Cloud. Die leistungsstarke, 100 % cloudbasierte pCbCR-Software beherrscht alle relevanten EU-Sprachen und gemacht für internationales, medienbruchfreies Teamwork.
Mit der Softwarelösung entstehen alle Länderberichte strukturiert und systematisch auf einer gemeinsamen Datenbasis. So erreichen multinationale Unternehmen am Ende trotz vieler Daten, Gesellschaften und regulatorischen Vorgaben das, worum es eigentlich geht: einen nachvollziehbaren Blick auf die eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten und den großen steuerlichen Beitrag, den sie leisten.
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