Viele Kanzleien und deren Mandanten nutzen die Systemlösungen von Wolters Kluwer. Eine dieser Lösungen ist ADDISON OneClick. Wer sich jetzt um die Grundsteuerreform kümmern möchte, benötigt eine Software, die eine entsprechende Schnittstelle besitzt. Diese Grundsteuer-Software gibt es bei der hsp und ist seit Wochen einsatzbereit. Mittlerweile wird sie von Hunderten Kanzleien erfolgreich eingesetzt. Wie genau die Schnittstelle zu ADDISON in Opti.Tax Grundsteuer funktioniert, haben hsp-Kapitän Paul Liese und Sven Husemann von Wolters Kluwer Deutschland erläutert.

Sven Husemann meldet sich aus dem wunderschönen Wendland. Er ist Lead Product Manager bei Wolters Kluwer Deutschland. Wolters Kluwer agiert weltweit als Dienstleister und Anbieter von Fachinformationen, Software und Services, unter anderem für Steuerberatungen und Wirtschaftsprüfer:innen. Auf dem deutschen Markt sind insbesondere die Lösungen ADDISON, Akte und SBS bekannt. Gemeinsam mit der hsp will Wolters Kluwer die Grundsteuerreform bewältigen. Daher kooperieren die beiden Unternehmen und entwickeln gemeinsam Lösungen, die den Kanzleien und Mandanten zugutekommen.

Wie sieht Sven die Grundsteuerreform? War die Vorbereitungszeit lang genug für die Beteiligten und die Rahmenbedingungen klar? Sven muss ein wenig schmunzeln. Wer sich bereits mit der Grundsteuerthematik beschäftigt, kennt die Antwort. Es sind enorme Herausforderungen zu meistern, die Umsetzung der Reform verläuft alles andere als störungsfrei. Aus Sicht der Softwarehersteller betont Sven die Hürden, die die Entwicklungsabteilungen aktuell zu nehmen haben. Aber auch die Finanzverwaltung merkt, wie viele Baustellen noch offen sind.

Es gibt noch viel zu tun

Dann geht Sven auf die Kanzleien ein. Dort gibt es einige, die sich bereits im vergangenen Jahr intensiv mit der Grundsteuerreform beschäftigt haben. Andere bereiten sich – so Svens Eindruck – erst jetzt auf das Thema vor. In 20 Jahren bei Wolters Kluwer habe er keine anspruchsvollere Thematik erlebt. Paul hat in zwei Wochen einen Termin mit einer Kanzlei, die sich erst dann erstmals inhaltlich mit der Grundsteuerreform beschäftigen will. Was allerdings bei der E-Bilanz mit der Nichtbeanstandungsregelung ein ganzes Jahr länger dauern durfte, ist bei der Grundsteuerreform nicht zu erwarten. Sven hört immer wieder, dass viele Kanzleien und Fachleute erwarten, dass es bei der Grundsteuer ebenfalls eine Art Fristverschiebung geben wird. Allerdings sagt er ganz klar, dass damit nicht zu rechnen sei.

Nun geht es an die Präsentation des Zusammenspiels zwischen ADDISON und Opti.Tax. Wolters Kluwer wendet sich mit zwei Lösungen an die Steuerberatungen: ADDISON und Akte. Was folgt, ist für beide Produkte möglich. Viele Kund:innen von Wolters Kluwer wollen die Thematik der Grundsteuerreform mit der hsp-Lösung Opti.Tax Grundsteuer erledigen. Auch wenn damit ein externes Produkt hinzugezogen wird, soll dies aus Sicht von Wolters Kluwer ermöglicht werden. Ausgangspunkt der Präsentation ist daher die Software ADDISON. Ziel war es, die Stammdaten aus der Software für Opti.Tax Grundsteuer verfügbar zu machen.

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Startpunkt ADDISON mit komfortabler Integration

Zur Demonstration öffnet Sven eine Einkommensteuererklärung in ADDISON. Diese enthält Daten für drei Grundstücke, die für die Grundsteuerdeklaration verwendet werden können. Dafür wird in ADDISON für den Mandanten ein neues Grundsteuerprojekt angelegt. Dann werden die Stammdaten für die Bereitstellung vorbereitet. Dort sind alle benötigten Daten eingebunden, beispielsweise die Grundstücksdaten, persönliche Angaben sowie die Steuerberatung. Alle Daten, die bereits erfasst wurden, können bereitgestellt werden. Ausgenommen sind die Daten fürs Anlagevermögen, da diese ungenau und schwierig sind, was die Qualität angeht. Nun geht es aber nicht darum, eine Exportdatei zu erstellen, denn dies würde einen Medienbruch bedeuten. Hier hilft das hauseigene Portal OneClick.

ADDISON OneClick wurde ursprünglich ins Leben gerufen, um Kanzleien und Mandanten näherzubringen. Über das Portal wird die Datenerfassung erleichtert. Entsprechend eignet es sich ideal für die Bereitstellung der Daten für die Grundsteuer-Software. Um dies zu tun, wird in der Anwendung auf den Button „Export Grundsteuer“ geklickt. Nun sind die Daten im Portal und stehen zur Weiterverarbeitung bereit. Sven betont, dass diese nur von der Kanzlei abgerufen werden können. Zwar ist OneClick ein Portal für Mandanten, aber es kann auch für solche kanzleiinternen Prozesse genutzt werden. Zu Demonstrationszwecken hat Sven für Paul einen Mitarbeiter-Zugang für ADDISON OneClick erstellt.

Nahtloser Übergang zu Opti.Tax Grundsteuer

Wechsel zu Paul, der auf seinem Demo-Rechner die kommende Opti.Tax-Version 22.0.7 nutzt. Diese ist noch nicht verfügbar, da aktuell noch in der Entwicklung, wird aber bald bereitgestellt. Paul erstellt einen Mandanten. Dort kann jetzt beim Feld „ADDISON OneClick“ die Mandantennummer eingegeben werden. Klickt man auf die Lupe, öffnet sich der Browser und eine ADDISON-Seite erscheint. Hier muss die ADDISON-Subdomain (beispiel@portal-bereich.de) eingetragen werden. Anschließend folgt der Login-Bereich, wo die Zugangsdaten für den Mitarbeiter-Account eingegeben werden müssen.

Zurück in Opti.Tax werden alle Mandanten angezeigt, die in ADDISON OneClick für diesen Account freigegeben und hinterlegt sind. Paul wählt nun den Beispielmandanten aus und legt den Mandanten an. In der Anlage des Projektes wird ein Name vergeben, danach wird die Kanzleisoftware gescannt. Korrekterweise findet Opti.Tax die drei Grundstücke, die beim Beispielmandanten erfasst sind. Alle relevanten Daten, die vorab in ADDISON hinterlegt waren, werden nun in Opti.Tax Grundsteuer angezeigt. Die restlichen fehlenden Daten können nun eingetragen werden.

Weitere Verbesserungen im Anmarsch

Für die Zukunft sind noch weitere Dinge geplant. So erzählt Sven, dass in Zukunft alles, was auf die Feststellungserklärung folgt, in der Kanzlei sauber hinterlegt und archiviert werden können soll. Dafür soll in den kommenden Wochen die Schnittstelle immer weiter ausgebaut werden. Sollte eine Kanzlei nicht nach Gegenstandswert abrechnen wollen, kann sie auch nach Zeit abrechnen. Zum Vergleich wird immer der Gegenstandswert angezeigt, damit die mitarbeitende Person ihn immer vor Augen hat. Darüber hinaus kann aber jeder Mandant individuell gesteuert werden.

Paul fasst zusammen, dass die Grundsteuerreform von allen Beteiligten maximale Agilität einfordert. Was bei der hsp seit jeher gelebt wird, ist nun auch von der Finanzverwaltung, von den Kanzleien und von den Mandanten gefordert. Lösungen wie die ADDISON-OneClick-Schnittstelle helfen da etlichen Personen in der Steuerberatung weiter, ihre Mandanten effizient und sauber durch die Grundsteuerreform zu bringen.