Buchführungsdatenschnittstellenverordnung (DSFinVBV): Sinnvoll oder überflüssig?
Die geplante Buchführungsdatenschnittstellenverordnung (DSFinVBV) soll die digitale Betriebsprüfung weiter vereinheitlichen. Doch bringt ein neuer, einheitlicher Schnittstellenstandard wirklich den erwarteten Mehrwert für Finanzverwaltung und Unternehmen oder erzeugt er vor allem zusätzlichen Aufwand? Dazu hat die Bundessteuerberaterkammer eine eindeutige Sichtweise. Ihre detaillierte Kritik am Verordnungsentwurf veröffentlichte die Kammer auf LinkedIn. Steuerberater Torsten Stockem, TCMS-Experte und Partner der Kanzlei Energiesozietät, teilt diese Kritik grundsätzlich.
Warum er den Verordnungsentwurf des Finanzministeriums kritisch sieht und an welchen Punkten er sich stört, hat er in unserer Livesendung „hsp live um 11“ Paul Liese erzählt. Dabei sorgte Paul für eine lebendige Diskussion, indem er die Position des Finanzministeriums und der Finanzbehörden einnahm. In diesem Beitrag haben wir für Sie die Kernargumente zusammengefasst. Darüber hinaus lesen Sie über die praktischen Probleme der Verordnung und konkrete Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Steuerberater:innen.
Kontext und Ausgangslage: Darum geht es bei der Debatte
Mit dem § 147b AO wurde die rechtliche Grundlage für eine einheitliche Buchführungsdatenschnittstelle geschaffen. Dessen Ziel lautet, dass alle Unternehmen ihre Daten standardisiert bereitstellen, damit die behördliche Prüfsoftware alle Arten von Auffälligkeiten automatisch erkennen kann. Kritiker:innen merken an, dass bereits jede Menge Regelwerke und Verordnungen bestehen, etwa GDPdU bzw. GoBD, auch die E-Bilanz liefert strukturierte Daten. Eine weitere Verordnung würde nur für noch mehr Chaos sorgen, statt die Durchsetzung der bestehenden Regeln zu fördern.
Steuerberater und TCMS‑Experte Torsten Stockem kennt die Perspektive aus der Beratungspraxis. Als erfahrener Berater äußerst unterschiedlicher Unternehmen fragt er sich, wieso die Finanzbehörden nicht zuerst die bestehenden Regeln durchsetzt. Neue Verordnungen würden nur die Kosten in die Höhe treiben und für weitere Barrieren sorgen. hsp-Geschäftsführer Paul Liese nimmt in der Livesendung die Position der Finanzbehörden ein. Entsprechend hinterfragt er die Kritik von Torsten Stockem und der Bundessteuerberaterkammer.
Argumente pro DSFinVBV-Entwurf: Das möchte das Finanzministerium
Mehr Bürokratie statt Nutzen: Experte kritisiert Verordnungsentwurf
Torsten Stockem teilt die Kritik der Bundessteuerberaterkammer am Entwurf der DSFinVBV. Aus seiner Sicht funktionieren viele Prüfprozesse bereits heute in der Praxis: Prüfende und Wirtschaftsprüfer:innen importieren Buchungsdaten, mappen Konten und führen Analysen durch. Bei regelmäßig geprüften Unternehmen entstehen dabei sogar Skaleneffekte. Gleichzeitig warnt er davor, dass zusätzliche regulatorische Anforderungen zu mehr administrativem Aufwand für Unternehmen und Steuerkanzleien führen könnten, dessen Kosten letztlich auch die Steuerzahler:innen treffen.
Zudem stellt er heraus, dass vorhandene Instrumente wie die E-Bilanz mit ihren Taxonomien bislang kaum für umfassende Branchenvergleiche oder automatisierte Prüfungsanalysen genutzt werden. Hinzu komme, dass Gesetzgebung, Detailregelungen und technische Umsetzung häufig mehrere Jahre dauern – in einer Zeit, in der sich Technologien wie KI rasant weiterentwickeln. Schließlich verweist Torsten auf die große Heterogenität von Branchen und Kontenplänen: Ein einheitlicher Kontenrahmen sei für viele Unternehmen schlicht nicht praktikabel.
Finanzbehörden brauchen Standards, um Prüfungen zu beschleunigen
Paul Liese merkt in der Position der Behörden an, dass ohne Standards der anfallende Arbeitsaufwand nicht zu bewerkstelligen sei. So hat bei Kassensystemen der strukturierte Export (DSFinV‑K) für klare Verhältnisse gesorgt. Es gibt etwa 120 bis130 unterschiedliche Kassensoftwareanbieter. Ohne Standard wäre die Prüfung das reinste Chaos, entsprechend ein Ding der Unmöglichkeit für die Prüfsoftware. Zudem zeigen auch technische Schutzmerkmale (TSE), wie Regulierung Manipulationen erschweren kann.
Die großen Baustellen, die oft übersehen werden:
- Dokumentenmanagement und E‑Mails: Viele Unternehmen archivieren handelsrelevante E‑Mails dezentral (Outlook‑Posteingang usw.) statt in einem DMS. Prüfanforderungen nach Handelsbriefen oder Dokumentationspflichten werden so schwerer erfüllbar.
- Nebensysteme: Warenwirtschafts‑ oder branchenspezifische Systeme erzeugen steuerrelevante Belege, erfüllen oft aber nicht die GoBD‑Anforderungen. Diese „schlanken“ Systeme sind häufig manipulierbar und damit Prüfungsschwerpunkte.
- Fehlende Verfahrensdokumentation: Nicht alle Unternehmen verfügen über eine aktuelle System‑ und Archivierungsdokumentation, die Prüfern schnell Antworten liefert.
Gibt es auch Vorteile für Unternehmen?
Bei aller Kritik möchte Paul von Torsten wissen, ob es auch Vorteile stärkerer Standardisierungen gäbe. Als TCMS-Experte setzt Torsten ein lebendes Tax Compliance Management System voraus, idealerweise mit einer dokumentierten IKS-Struktur. Damit könnten Prüfungen schneller ablaufen und für weniger Stress bei den geprüften Unternehmen sorgen.
Ob das Finanzministerium noch einmal in sich geht oder den Entwurf so umsetzt, wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall jetzt schon folgende Schritte:
- Verfahrensdokumentation anlegen oder aktualisieren: Beschreiben Sie Abläufe, Systeme und Verantwortlichkeiten, besonders für E‑Mail‑Archivierung und DMS.
- DMS und Archivierungsrichtlinien einführen: Regeln Sie, welche E‑Mails und Dokumente ins DMS gehören und wie Mitarbeitende diese klassifizieren.
- Nebensysteme prüfen: Stellen Sie sicher, dass Warenwirtschaft, Branchensoftware und Fakturierung GoBD‑konform sind. Lassen Sie ggfs. Prüfungen durch einen Dritten durchführen.
- Kontenplan‑Mapping dokumentieren: Wer einmal ein Mapping zur Prüfsoftware angelegt hat, spart bei Folgeprüfungen viel Zeit.
- TCMS/IKS aufbauen: Ein funktionierendes Compliance‑System kann Prüfungen erleichtern und ggfs. Erleichterungen oder schnellere Abschlussprozesse ermöglichen.
- Pragmatisch bleiben: Nutzen Sie vorhandene Daten (z. B. E‑Bilanz) besser, bevor Sie neue, umfangreiche Implementationen starten.
- Mit Softwareanbietern kommunizieren: Klären Sie frühzeitig, wie Schnittstellen technisch umgesetzt werden und ob Updates geplant sind.





