Grundsteuer 2026: das müssen Sie wissen
Was ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die von Eigentümern von Grundstücken und Immobilien auf der Grundlage des Einheitswerts oder der Grundstücksfläche erhoben wird und den Gemeinden Einnahmen zur Verfügung stellt.
Was ist die Grundsteuerreform?
Die Grundsteuerreform ist eine 2019 beschlossene und am 1. Januar 2025 in Kraft getretene Reform des deutschen Grundsteuersystems. Sie zielt darauf ab, die Berechnung der Grundsteuer gerechter und verfassungskonform zu gestalten, indem sie auf den aktuellen Wert der Grundstücke und Gebäude abzielt, anstatt auf veralteten Einheitswerten.
Was macht eine Grundsteuer-Software?
Eine Grundsteuer-Software wie Opti.Tax unterstützt die Berechnung und Verwaltung der Grundsteuer, indem sie Daten zu Grundstücken, Immobilien und Steuerraten erfasst, automatisierte Berechnungen durchführt und Berichte für die Steuerbehörden erstellt.
Wir entwickeln seit Jahrzehnten Compliance- und Reportinglösungen für Profis.
Die Software arbeitet mit der BZSt-Taxonomie, somit entgeht Ihnen nichts.
Wir halten die Software mit kostenlosen Updates auf dem neuesten Stand.
Liebe Grundsteuer-Interessierte,
bis zur Grundsteuerreform 2019 wurden die Grundsteuern in Deutschland auf Basis völlig veralteter Daten berechnet. Um dies zu ändern, hat der Bundestag am 18. Oktober 2019 der Grundsteuerreform zugestimmt, der Bundesrat am 8. November 2019. Im Zuge der Reform wurden in den Folgejahren mehr als 30 Millionen Grundstücke in ganz Deutschland neu bewertet.
Passend dazu mussten sämtliche Grundsteuern neu berechnet werden. Ein Arbeitsaufwand, der nicht nur Steuerberatungen, Hausverwaltungen, Grundbesitzer:innen und Immobilienunternehmen an ihre Grenzen gebracht hat. Heute wissen wir, dass auch die Behörden alles andere als vorbereitet waren. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige über die Reform und die Folgen.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen unsere Grundsteuer-Software vor, mit der Sie Ihre Grundsteuererklärung(en) bequem, vollständig und medienbruchfrei erstellen und übermitteln können.
Ihr Paul Liese
Was bedeutet die neue Grundsteuer für Steuerberatungen, Hausverwaltungen, Unternehmen und Co.?
Die Berechnung der Grundsteuer auf Grundlage völlig veralteter Daten wurde für verfassungswidrig erklärt – und die Grundsteuerreform beschlossen. Die Neuberechnung der Grundsteuer muss daher durchgeführt werden. Es gibt keine Möglichkeit, sich dem zu entziehen. Jede individuelle Grundsteuerzahlung wird sich ändern. Dies bedeutet:
- Mandanten werden sich bei ihren Kanzleien melden, um sich die Grundsteuer neu berechnen zu lassen
- Steuerberatungen werden von ihren Mandanten mit Fragen konfrontiert
- Ob Kanzlei oder Unternehmen, Sie müssen zeitig mit der Neuberechnung starten
- Ohne spezielle Grundsteuer-Software geht nichts
Unsere Grundsteuer-Videos: Fakten, Hintergründe, Ratschläge
Grundsteuerreform
Grundsteuer vor der Reform
Für die Berechnung der Grundsteuer wurden bis zur Grundsteuerreform veraltete Daten verwendet. Die westdeutschen Grundstückswerte dafür stammen aus dem Jahr 1964, die ostdeutschen sogar aus dem Jahr 1935. Über die Jahrzehnte haben sich die Grundstückswerte völlig unterschiedlich entwickelt. So werden heute gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandelt. Dies wurde 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025
Auch künftig wird die Grundsteuer mit der Formel berechnet: Wert × Steuermesszahl × Hebesatz. Allerdings werden die drei Faktoren aktualisiert und zur weiteren Optimierung angepasst.
- Wert: Der Grundbesitzwert wird neu berechnet. Dafür gibt es wesentliche Faktoren: den jeweiligen Wert des Bodens (Bodenrichtwert) und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete. Letztere ist etwa von der Mietniveaustufe der Gemeinde abhängig. Darüber hinaus gibt es die Faktoren Grundstücksfläche, Immobilienart und das Alter des Gebäudes.
- Steuermesszahl: Die enormen Wertsteigerungen seit 1935 bzw. 1964 müssen ausgeglichen werden. Dafür wird die Steuermesszahl auf weniger als ein Zehntel des bisherigen Werts gesenkt: von 0,35 % auf 0,034 %. In Fällen des sozialen Wohnungsbaus sowie beim kommunalen und genossenschaftlichen Wohnen gibt es einen zusätzlichen Abschlag um 25 %.
- Hebesatz: Verändert sich in einer Kommune aufgrund der Reform das Grundsteueraufkommen, kann sie mithilfe des Hebesatzes die Veränderung ausgleichen. Ziel ist es, dass Kommunen insgesamt nach den Neubewertungen genauso viel Grundsteuern einnimmt wie vorher.

Ab wann gilt die neue Grundsteuer?
Die neue Grundsteuer gilt bereits seit dem 1. Januar 2025. Alle Neuberechnungen mussten bis dahin abgeschlossen sein. Zwar ist gesetzlich festgelegt, dass die Grundsteuer insgesamt nicht höher sein darf als vor der Reform. Allerdings gilt dies nur für die Gesamteinnahmen. Im Einzelnen muss jede Grundsteuer neu berechnet und jede Grundsteuererklärung neu erstellt und eingereicht werden.
Welche Grundsteuer-Software ist die richtige?

Was muss die Software können?
Eine gute Software zur Berechnung der Grundsteuer muss drei wichtige Kriterien erfüllen.
- Aktualität
Die Grundsteuer wird durch viele Faktoren beeinflusst. Auch die Gesetzeslage kann sich immer wieder ändern. Deshalb ist es wichtig, eine Software zu wählen, die vom Anbieter stets aktualisiert und auf den neuesten Stand gebracht wird. - DATEV-Anbindung und weitere Schnittstellen
Die DATEV selbst wird keine Software-Lösung für das Thema Grundsteuer anbieten. Um möglichst effizient, zeitsparend und medienbruchfrei arbeiten zu können, empfiehlt sich also eine Anwendung mit DATEV-Anbindung. Je nach eingesetztem Softwaresystem sollten weitere Schnittstellen an Bord sein, z. B. zu ADDISON, BMD und Co. - Integrierte Lösung
Integrierte Lösungen sind Programme, die zu einer Programmfamilie gehören. Bekannte Beispiele sind MS Office oder die Adobe-Lösungen. Dem gegenüber stehen Insellösungen, also einzelne Produkte für einzelne Aufgaben. Solche Insellösungen bergen gleich mehrere Risiken:- Fehlende Schnittstellen: Insellösungen bieten oft nur eine begrenzte Anzahl an Schnittstellen an.
- Eingeschränkte Funktionalitäten: Insellösungen beschränken sich auf das Thema, mit dem sich gerade am meisten verdienen lässt.
- Kurzlebigkeit: Für Anbieter von Insellösungen lohnt es sich meistens nicht, die Software über Jahre kostenlos aktuell zu halten.
Eine integrierte Lösung bietet da wesentlich mehr, da diese innerhalb eines Ökosystems reibungslos und zuverlässig funktioniert. Genau solch eine Lösung ist Opti.Tax.
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Unsere Software-Module entstehen in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnerkanzleien wie Energiesozietät GmbH fürs IKS, ADKL Abels Decker Kuhfuß & Partner mbB fürs Transfer Pricing oder Schröder & Partner für die digitale Vorsorgeakte. So stellen wir sicher, dass die Funktionen in Opti.Tax auf die realen Herausforderungen im Berufsalltag zugeschnitten sind.
Regelmäßige Updates sorgen dafür, dass Gesetzesänderungen und neue Anforderungen zeitnah in der Software berücksichtigt werden. Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit umfangreichen Service- und Supportleistungen, E-Learning-Kursen, einem Zugang zur hsp Community, unserer wöchentlichen Livesendung „hsp live um 11“ und vielem mehr.

















