Den ersten Livestream des Monats nutzt hsp-Kapitän Paul Liese für News aus der hsp-Zentrale. Dabei geht es hauptsächlich um die Software Opti.Tax, die in der Version 22.0.24 vorgeführt wird. Diese befindet sich aktuell in der Finalisierung.

Das Release 22.0.24 steht ganz im Zeichen des Themas Einsprüche. Für die Vorführung wechselt Paul in die Bildschirmansicht. Gestartet wird mit der Projektansicht. Im Beispiel-Projektordner finden sich einige versendete Projekte. Paul klickt nun mit der rechten Maustaste auf ein versendetes Projekt. Im Kontextmenü wird nun unter anderem der Punkt „Einspruch einlegen“ angezeigt. Mit einem Klick auf den Menüpunkt öffnet sich ein Dialogfenster. Dort sind die Angaben zum Grundstück, das Aktenzeichen und der Name der oder des Mandant:in zu sehen. Zudem gibt es die Möglichkeit, Angaben zu einer empfangsbevollmächtigten Person zu hinterlegen.

Wurde im Projekt keine empfangsbevollmächtigte Person hinterlegt, wird beim Ergänzen der Angaben auch keine vorgeschlagen. Ist aber eine empfangsbevollmächtigte Person gepflegt, so wird diese auch als Option angezeigt. Klickt man im Dialogfenster auf „Weiter“, erscheint das Fenster zur Auswahl der Einspruchs-Dokumente. In einer Liste sind bereits Dokumente vorgeschlagen, die im Projekt als Anhänge erfasst sind. Man kann aber auch manuell aus dem Dateisystem andere oder weitere benötigte Dokumente hinzufügen. Dabei sollte es sich immer um PDF-Dokumente handeln.

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Einspruch einlegen, alle digitalen Möglichkeiten nutzen

Nachdem die Dokumente ausgewählt sind, erfolgt ein Klick auf „Weiter“. Es folgt eine Zusammenfassung und die Möglichkeit, eine Begründung für den Einspruch hinzuzufügen. Dazu findet ihr in der hsp.community in der Gruppe „Grundsteuer“ ein Musterdokument. Was noch geplant ist, ist eine Auswahl unterschiedlicher Begründungen. Diese Datenbank wird befüllt von den Nutzer:innen von Opti.Tax. Wer eine Begründung für einen Einspruch mit dem Schwarm teilen möchte, kann diese an support@hsp-software.de schicken. Anschließend wird der Inhalt in die Datenbank eingepflegt – selbstverständlich anonymisiert und neutral.

Darüber hinaus arbeitet die hsp an einer Erweiterung des Assistenten. Dieser wird mithilfe eines Fragenkatalogs Sachverhalte zum Grundstück abfragen. Über die Analyse der Antworten wird ermittelt, ob sich ein Einspruch lohnt – und mit welcher Begründung. Diese Erweiterung wird gemeinsam mit einem Gutachter entwickelt, der im Bereich Immobilienbewertung arbeitet. Sobald diese Programmfunktion zur Verfügung steht, wird es eine gesonderte, ausführliche Demonstration geben. Sind die Angaben zum Einspruch vollständig, kann dieser fertiggestellt und eingereicht werden.

Korrekturen nachreichen – mit Opti.Tax Grundsteuer kein Problem

Neben dem großen Einspruch gibt es noch das Themenfeld Korrekturen. Denn manchmal sind es nur einzelne Angaben, die korrigiert werden sollen. Aber wie können Korrekturen in Opti.Tax durchgeführt und an die Finanzverwaltung übermittelt werden? Zur Demonstration öffnet Paul ein Projekt. Ein Grundstück enthält fehlerhafte Angaben. Paul dupliziert dieses Grundstück inklusive der Anhänge. Das Grundstück erscheint als Duplikat, gekennzeichnet durch ein „(2)“ hinter dem Grundstücksnamen. Um das Duplikat deutlicher zu markieren, empfiehlt Paul, im Feld „Zusatzangaben“ so etwas wie „Korrektur“ einzutragen.

Der Status des Duplikats ist automatisch auf „In Bearbeitung“ gesetzt. Nun wird das Grundstück geöffnet. Anschließend geht Paul unter dem Feld „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ (unten links) auf „Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung“. Es wird ein Haken gesetzt, dass es Ergänzungen gibt. Damit wird ein Textfeld zur Verfügung gestellt, in das die Korrekturen hineingeschrieben werden können. Dies erfolgt in Textform, daher sollte hier auch eine Begründung stehen. Anschließend wird das Projekt validiert und übermittelt.