Am letzten Freitag eines Monats steht die Livesendung „hsp live um 11“ im Zeichen der Updates aus dem Hause hsp. Dabei geht es um Neuigkeiten zur Software Opti.Tax, aus der hsp.community, zu Partnerschaften und Ähnliches. Im Januar-Update soll es unter anderem um das kommende Opti.Tax Release 23.0 gehen.

Zunächst möchte Paul die Frage beantworten, wie man in Opti.Tax Grundsteuer die Gegenstandswerte oder Grundsteuermessbeträge für die Abrechnung mit dem Mandanten verwendet. Über Rechtsklick auf den Mandanten gibt es die Möglichkeit, diesen mit ADDISON OnceClick zu koppeln. Nach dem Koppeln kann man im Grundsteuerprojekt mit einem Rechtsklick auf ein versendetes Grundstück den Menüpunkt „Gegenstandswert übermitteln“ auswählen.

Bei DATEV ist dies noch nicht möglich, daran wird gearbeitet. Alternativ kann man heute mit DATEV Folgendes tun: Man gehe in der Mandantenübersicht oben auf „Fenster -> Zeige Fenster -> Versand-Historie“. Dort gibt es rechts oben ein Icon, das ein Dokumentblatt mit einem Pfeil nach oben zeigt. Darüber lassen sich die angezeigten Daten exportieren. Dies ist bei jeder Tabelle im Programm Opti.Tax so. Nachdem die exportierte Tabelle in Excel geöffnet wurde, finden sich die Spalten Grundsteuerwert, Grundsteuermessbetrag sowie beide Werte jeweils ohne Befreiungen/Vergünstigungen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Weitere Informationen

Grundsteuerbescheid: Einspruch einlegen in Opti.Tax Grundsteuer

Das Thema Einspruch einlegen spielt bei der Grundsteuer aktuell eine große Rolle. In Opti.Tax Grundsteuer geht dies ganz einfach. Dazu wird mit einem Rechtsklick auf ein Grundstück der Menüpunkt „Einspruch einlegen“ ausgewählt. Es erscheint ein Fenster, wo die hinterlegten Stammdaten bereits übernommen wurden. Fehlen Angaben, wird dies durch Hinweise angezeigt. Unter „Begründungen“ muss mindestens eine Begründung hinterlegt werden. Bei der Begründung können Vorlagen genutzt werden, die bereits von Kolleg:innen in der hsp-Datenbank hinterlegt wurden. Dazu wird mit einem Klick auf „Vorlage importieren“ auf die Datenbank zugegriffen.

Soll es ein eigener Begründungstext sein, kann dieser mit einem Klick auf „Veröffentlichen“ an die hsp geschickt werden. Nach kurzer Überprüfung wird der Text allen Lizenznehmer:innen von Opti.Tax Grundsteuer zur Verfügung gestellt. Der Text wird in die Datenbank aufgenommen. So profitieren alle Beteiligten voneinander und nicht jede Person muss bei null beginnen. Ein wichtiger Hinweis: Der ERiC (ELSTER Rich Client) erlaubt nur 2000 Zeichen inklusive Leerzeichen. Anschließend können Dateien angehängt und eine E-Mail-Adresse für Rückmeldungen hinterlegt werden. Es folgt eine Validierung sowie eine Vorschau der Übermittlung. Ist alles in Ordnung, kann das Ganze nach Bestätigung des Kleingedruckten abgeschickt werden.

Feinschliff für eine komfortablere Bedienung

Eine weitere Frage, die den Support erreicht hat: Wie können alle Anhänge eines Grundstücks an einem Ort abgespeichert werden? Dazu genügt ein Klick auf das entsprechende Grundstück, anschließend ein Rechtsklick unten auf „Ergebnisdokumente -> Speichern unter“. Nun werden alle Dokumente im Dateisystem gespeichert. Hier noch der Hinweis, dass in der Version 22.0.26 Dateien mit 0 kB Dateigröße ausgegeben werden könnten. Dieser Fehler wird mit dem kommenden Release behoben.

Nächster Themenblock: Verrechnungspreise. In einer Verrechnungspreisdokumentation kann zu einer Leistungsbeziehung eine vorher exportierte Transaktionsdatei im CSV-Format importiert werden. Neu ist die Funktion „Neue Transaktion“. Dazu wird die Leistungsbeziehung markiert, so dass sie oben im Feld grau hinterlegt wird. Damit erscheint das Plus-Symbol, um eine Transaktionsinformation einzugeben. Eine weitere Optimierung betrifft die Reportings. Dort kommt es immer wieder vor, dass Umbrüche nicht optimal gemanaget werden. Dies wird in Zukunft besser gesteuert.

Neuigkeiten aus der hsp.community

Zu Beginn der Corona-Pandemie startete das BAFA ein Förderprogramm für unternehmerische Beratungsleistungen. Dazu mussten sich Berater:innen beim BAFA akkreditieren lassen. So war es für Unternehmen möglich, für Beratungsleistungen Zuschüsse zu erhalten. Das BAFA hat nun das Förderprogramm verlängert, wobei der Maximalbetrag des Zuschusses etwas angehoben wurde – vorher 50 % von 3000 Euro, nun 50 % von 3500 Euro (ohne Gewähr). In der hsp.community gibt es dazu die Gruppe „Förderung (BAFA, GoDigital, etc.)“. Dort hat Paul ein Dokument veröffentlicht, in dem alle Details zum Förderprogramm beschrieben sind. Opti.Tax bietet die Möglichkeit, softwaregestützt den Antrag zu stellen, den Beratungsbericht zu schreiben und durch eine fachliche Führung überprüfen zu lassen, ob Informationen fehlen – und wenn ja, welche. Zudem kann der Beratungsbericht an die hsp zur Qualitätskontrolle geschickt werden.

In der nächsten Sendung wird es um das IKS (Internes Kontrollsystem) gehen. Gesprächspartner wird Viktor Rebant sein, der auch Dozent der hsp Academy zum Thema IKS ist.