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Fördergelder in der Krise

Im Interview mit Alexander Thiem der foerderquelle.de und Daniel Terwersche von den kanzleistrategen.

Die BAFA wurde mit Akkreditierungsanfragen und Fördergeldanträgen überhäuft. Viele unseriöse Trittbrettfahrer haben versucht, auf die Schnelle von der Hilfe zu profitieren. Jetzt hat die BAFA die Coronahilfen gestoppt. Aber gibt es nicht auch noch andere Mittel, die für Berater und Mandanten in Frage kommen? Welche Möglichkeiten gibt es, was ist zurzeit empfehlenswert? Darüber spricht Paul Liese mit Kanzleistratege Daniel Terwersche und Fördermittelberater Alexander Thiem von foerderquelle.de.

 

Paul Liese: Herzlich willkommen zum hsp TV! Heute mit meinen beiden Gästen Alexander Thiem und Daniel Terwersche. Es geht um das Thema Fördergelder und die Situation, dass seit Dienstag endlich geklärt ist, ob das Corona-Krisen-Programm des BAFA noch existiert oder nicht. Es ist gestoppt. Das heißt nicht, dass wir jetzt alle den Kopf in den Sand stecken, sondern es geht nach vorne mit weiteren Möglichkeiten, die das BAFA ermöglicht. Darüber möchte ich heute mit Alexander und mit Daniel sprechen. Hallo ihr beiden! Wollt ihr euch noch kurz vorstellen für die, die euch noch nicht kennen?

Daniel Terwersche: Ja gerne. Mein Name ist Daniel Terwersche. Ich bin Gründer und Geschäftsführer der Kanzleistratege GmbH. Wir helfen dabei, Steuerberatern den Weg in die Digitalisierung bzw. den Weg in die Innovation weiter voranzubringen. Wir sind zurzeit ein Team von 14 Leuten und machen das Ganze zurzeit über Online-Coaching. Somit schaffen wir es, relativ große Communities, also viele Steuerberater, gemeinsam auf dem Weg mit zu begeistern, vor allem auch mit positiver Energie und ohne Angst und mit viel Freude in die Veränderung reinzukommen.

Paul Liese: Vielen Dank. Alex?

Alexander Thiem: Mein Name ist Alexander Thiem. Ich bin in der Fördermittelberatung tätig. Ich helfe Unternehmen dabei, Förderanträge abzuwickeln, Förderprogramme zu implementieren und Dokumentationen zu schreiben.

Paul Liese: So, für alle diejenigen, die uns jetzt zuschauen: Ihr habt das Vorrecht, im Livechat direkt eure Fragen zu stellen. Wir haben den Chat offen und werden dann auch im Verlauf dieser Aufzeichnung auf die Fragen eingehen. Die erste Frage stelle ich jetzt mal an dich, Alex. Wir haben ja eine ganze Menge Kanzleien, die in Verbindung mit deinem Knowhow und der Verwendung unserer Software die Akkreditierung beim BAFA angestoßen haben. Was passiert jetzt durch den Stopp dieser Corona bedingten Förderprogramme mit diesem Wunsch der Akkreditierung?

Alexander Thiem: Zunächst: Die Akkreditierung ist nicht gestoppt. Der Berater ist akkreditiert. Es dauert nur länger als noch vor zwei, drei Monaten, bevor die Corona-Förderung diesen großen Andrang gefunden hat. Aber die Akkreditierung an sich ist nicht gestoppt. Das heißt, das wird weiter bearbeitet und man hat auch weiterhin den Zugang zur BAFA-Beratungsförderung im Anschluss der Akkreditierung.

Paul Liese: Und um es noch einmal deutlich zu machen: Ich muss nicht gelistet sein, um mit meinem Mandanten bereits Anträge für Förderungen stellen zu können, oder?

Alexander Thiem: Das ist korrekt. Die Richtlinie sieht es vor, dass man nicht gelistet sein muss, um Anträge stellen zu können. Es reicht, wenn man einfach zunächst gesagt hat: „Ich stelle einen Antrag für den Mandanten.“ Dann nachher bei der Dokumentation des Förderantrages muss das BAFA prüfen, ob die Autorisierung vorliegt. Es ist empfehlenswerter zu sagen, man macht die Autorisierung vorher, weil es dann Schritt für Schritt prozessual geht. Aber zeitbedingt kann man auch ohne Autorisierung Anträge für den Mandanten stellen.

Paul Liese: Dann kommen wir gleich zur nächsten Frage. Ich bin Berater, habe jetzt vielleicht ein paar Anträge beim BAFA gestellt, die noch nicht mit einer Inaussichtstellung gegenüber dem Mandanten vom BAFA beantwortet wurden. Was empfiehlst du jetzt diesen Kanzleien? Wie sollen die mit dieser Situation umgehen?

Alexander Thiem: Also wenn es die Corona-Förderung betrifft und die Inaussichtstellung noch nicht kam, dann wird es durch den Stopp der Corona-Förderung jetzt auch wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass eine Absage kommt, also keine Inaussichtstellung. Hier würde ich dann eher auf das andere Modul umschwenken, sofern die Gegebenheiten stimmen, nämlich auf Unternehmen in Schwierigkeiten oder auf Bestandsunternehmen. Es gibt noch weitere Kategorien, die möglich sind.

Paul Liese: Genau. Die zeigen wir gleich mal. Das bedeutet also, ich warte jetzt ab, ob ich die Absage tatsächlich bekomme oder werde ich proaktiv und stelle die Anträge neu, bloß über das andere Programm des BAFA? Was empfiehlst du?

Alexander Thiem: Ich würde eher den proaktiven Ansatz bevorzugen. Es wäre besser, dass man sagt: „Wir gehen auf den Mandanten zu, dann haben wir die Chance, die Situation zu gestalten und zu sagen `Wir haben ein Unternehmen in Schwierigkeiten. Wir können daraus 90 % machen. Und wir haben trotzdem Alternativen, um die wir uns aktiv kümmern, als dass wir die Situation auf uns zukommen lassen und abwarten´“.

Paul Liese: Die Kanzleien oder die Berater, deren Mandanten eine Inaussichtstellung bekommen haben – das ist ja so ein Dokument, das der Mandant bekommt –, die können ihr Projekt, ihre Beratung, immer noch umsetzen, oder?

Alexander Thiem: Ja, bei einer Inaussichtstellung sollte auch die Förderung ausbezahlt werden. Mir ist nicht bekannt, dass es nicht so sein sollte. Denn eine Inaussichtstellung heißt ja, dass das Budget im Topf reserviert wurde.

Paul Liese: Gut. Jetzt ist es so, dass wir ein Programm mit drei verschiedenen Ausprägungen haben. Es gibt das Programm mit den Jungunternehmen, mit den Bestandsunternehmen und mit den Unternehmen in Schwierigkeiten. Was unterscheidet diese drei Programme?

Alexander Thiem: Jungunternehmen und Bestandsunternehmen sind hauptsächlich zu unterscheiden aufgrund der zeitlichen Schiene. Die Jungunternehmen sind maximal zwei Jahre alt seit dem Tag der Gründung und Bestandsunternehmen sind all die Unternehmen, die nicht mehr in diesem 2 Jahres Zeitraum liegen, sprich ab dem dritten Jahr der Gründung. Unternehmen in Schwierigkeiten kann sowohl ein Jungunternehmen als auch ein Bestandsunternehmen sein. Aber es gibt noch weitere Kriterien, wie beispielsweise, dass 50 % des Stammkapitals aufgebraucht sein müssen und ein, zwei Dinge, die bei Kapital- und Personengesellschaften zu beachten sind. Aber grundsätzlich gibt es diese drei doch neben der Corona-Förderung parallel.

Paul Liese: Jetzt heißt es ja, wenn ich z.B. das Unternehmen in Schwierigkeiten nehme, ist einmal das Stammkapital aufgebraucht, aber ich habe da auch noch ein Gespräch mit der Leitstelle zu führen, richtig?

Alexander Thiem: Das ist korrekt. Es unterscheidet sich vom Antragsprozess ein wenig von der Corona-Förderung. Wir haben bei Jungunternehmen/Unternehmen in Schwierigkeiten eben noch das Regionalpartnergespräch vor dem eigentlichen Antrag. Das sieht man auch im Antrag. Da kommt das Feld „Informationsgespräch war am …“, da muss ein Datum eingetragen werden und das impliziert ja, dass das in der Vergangenheit war. Das heißt, der Mandant muss sich vor dem Antrag darum kümmern, dass das Informationsgespräch abgewickelt wird.

Paul Liese: Das bedeutet also auch für die Anwender unserer Software, dass, wenn ich die 90 % Förderung haben möchte, dieses Programm verwenden möchte, ich den Antrag erst dann stellen kann, wenn ich vorher mit dem Regionalpartner, der Leitstelle, das Gespräch geführt habe?

Alexander Thiem: Korrekt.

Paul Liese: Wie funktioniert das? Ich suche mir von meiner Leitstelle den nächstgelegenen Regionalpartner aus, schicke dem eine E-Mail, rufe ihn an? Was muss ich genau tun, um dieses Gespräch zu führen? Und was beinhaltet dieses Gespräch?

Alexander Thiem: Grundsätzlich haben wir zwar Regionalpartner den Leitstellen zugeordnet, aber man kann auch einen Regionalpartner unabhängig von der Leitstellenzugehörigkeit wählen. Das heißt, man kann auch einen Regionalpartner von einer Leitstelle wählen, von der Leitstelle BBG, obwohl man die Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel im Antrag angegeben hat. Die Kontaktaufnahme mit dem Regionalpartner kommt in der Regel per Telefon oder per E-Mail. Das heißt, man hat den Anlass der Beratung, der geschildert wird, in der Regel den Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung und einen Terminvorschlag, wann das Regionalpartnergespräch stattfinden soll.

Paul Liese: Und dieses Gespräch erfolgt telefonisch? Online? Vor Ort?

Alexander Thiem: Corona bedingt würde ich jetzt sehr stark vermuten, dass viele Regionalpartner das telefonisch machen werden. Dadurch, dass es hunderte Regionalpartner gibt und die auch in den Listen verfügbar sind, kann ich nicht für alle sprechen, wie die das handhaben. Telefonisch reicht aber definitiv.

Paul Liese: Okay. Und was bekommt der Mandant im Nachgang dieses Gesprächs?

Alexander Thiem: Das ist das wichtigste Dokument, das durch dieses Gespräch entsteht: die Bestätigung der fachlichen Beratung. Diese Bestätigung ist wichtig, weil die nachher auch eingereicht werden muss zur Dokumentation. Und spätestens dann, wenn man im Antrag gesagt hat, „das Regionalpartnergespräch war am …“, obwohl es noch nicht stattgefunden hat, kommt es bei der Dokumentation raus.

Paul Liese: Und dieses Dokument muss ich dann nachher dem BAFA zur Verfügung stellen?

Alexander Thiem: Ja, im Upload, genau.

Paul Liese: Okay. Das Ganze gilt nur für Unternehmen in Schwierigkeiten oder gilt das auch für Jungunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind?

Alexander Thiem: Das sind genau die beiden Kategorien, die das Informationsgespräch mit dem Regionalpartner vor der Antragstellung benötigen. Bei den Bestandsunternehmen ist es optional.

Über die Inaussichtstellung

Paul Liese: Das bedeutet, wenn ich jetzt schnell für meinen Mandanten tätig werden möchte ohne irgendwelche weiteren Hürden, wähle ich Bestandsunternehmen aus und habe dann die 50 % Förderung in den alten Bundesländern und 80 % in den neuen Bundesländern, wenn ich das richtig verstehe. Wie schnell bekomme ich dann die Inaussichtstellung?

Alexander Thiem: Regulär dauert das ein bis vier Werktage. Ich habe heute noch mit der Leitstelle telefoniert, das war das ZDH. Und die haben gesagt, dass sie aktuell noch sehr gut in der Zeit liegen, dass es regulär bearbeitet wird und der Corona-Stopp nichts mit den anderen Schienen, die wir gerade besprochen haben – Jungunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten, Bestandsunternehmen – zu tun haben.

Paul Liese: Okay, das bedeutet jetzt folgendes – dazu würde ich gerne Daniel mit ins Boot holen: Wenn ich als Kanzlei tätig bin, ich bin Berater, und ich habe Anträge für meine Mandanten gestellt, die mit mir diese Beratung machen wollen, und ich habe nicht mehr die Möglichkeit, die 4.000,00 € für Corona in Anspruch zu nehmen, weil ich auch keine Inaussichtstellung bekommen habe. Was würdest du jetzt den Kanzleien empfehlen zu tun?

Daniel Terwersche: Also das erste, was ich empfehlen würde, wäre, erst einmal tief durchzuatmen und für sich selbst erst einmal zu bewerten, in welcher Situation man gerade ist. Denn ich merke da Panik oder Aktionismus, was da gewesen ist, weil man gegebenenfalls dem Mandanten versprochen oder zugesagt hat, dass man sehr einfach einen Antrag stellen kann, die mit nichts etwas zu tun haben und automatisch die Beratung durchgeführt wird, sie nicht einmal eine richtige Rechnung bekommen bzw. das Geld nicht überweisen müssen. Es kann ja sein, dass diese Aussage jetzt im Raum steht bei vielen Mandanten. Wir haben ja Steuerberater, die 30 oder 40 Anträge gestellt haben – das weißt du noch besser als ich mit der Softwarelösung. Man hat sich darauf ja in den letzten Wochen sehr stark fokussiert. Aber ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir nicht seit vorgestern jetzt alle vollkommen überrascht waren, dass da auf einmal etwas passiert, sondern das hatte sich ja schon ein bisschen vorangekündigt. Und manchmal ist so etwas ja auch eine Chance. Denn wir haben mittlerweile festgestellt, dass sich viele Berater mit dem Thema Fördermanagement durch softwaregeführte Lösungen wie Opti.Tax oder ka ching auseinandergesetzt und sich dem Thema angenommen haben. Und was ich jetzt tun würde, dazu eine kleine Anekdote: Wir bieten ja gerade die Fortbildung zum Innovationsberater an. Wir hatten Dienstag die erste Runde mit der ersten Klasse – mittlerweile sind wir aufgrund des großen Andrangs zweizügig, die zweite Klasse ist heute gestartet. Am Dienstag war so, dass um 12:00 Uhr bei der BAFA bekanntgegeben wurde, dass diese Förderung nicht mehr da ist, und um 14:00 Uhr war der erste Termin mit der Klasse. Und das erste, was ich zu denen gesagt habe, war: „Leute, das erste ist: Warum ihr eigentlich alle da seid, das existiert nicht mehr. Die Corona-Förderung ist gerade vor einer Stunde abgesagt worden. Die wird es nicht mehr geben. Es gibt jetzt die und die Optionen.“ Und das Tolle an den Reaktionen von all denen, die da waren, war, dass sie sagten: „Ich bin ja nicht nur hier, um die 4.000,00 € abzuschöpfen, sondern ich bin hier, weil ich jetzt gerade die Beratung gefördert weitergeben möchte und vor allem auch die Innovationsberatung weitergeben möchte.“ Ich war positiv von der ganzen Situation eingenommen, weil die gesagt haben: „Dann ist es halt so. Das sind äußere Umstände. Die können wir leider nicht beeinflussen.“ Auch die, die da viel Energie hineingesteckt haben, die Prozesse zu automatisieren, damit sich auch ein kleiner Kanzleiinhaber den Aufwand in Relation dazu stellt. Der ist jetzt einmal gemacht. Und jetzt ist halt die Zeit zu sagen: „Okay, jetzt müssen wir mal eben einen kurzen Schritt zurückgehen. Wir müssen uns einmal kurz sortieren und eine Argumentationskette zu dem Mandanten aufbauen. Der Weg, den wir einschlagen wollten, funktioniert so nicht. Ich habe aber trotzdem sehr gute andere Möglichkeiten, den Weg zu gehen.“ Und deswegen sehe ich das durchweg auch positiv. Man könnte jetzt sogar sagen, dass die ganzen Scharlatane und die, die einfach nur das Geld abgreifen wollten, jetzt diese beiden Barrieren haben, die dazugekommen sind – sich telefonisch beraten zu lassen und der Mandant investiert erst das Geld, um es dann nachher ausgezahlt zu bekommen. Das schafft wieder sehr viel Vertrauen in die Förderstelle. So schaffen es die Berater, wirklich fundiert nachhaltig Förderberatung anzubieten. Jetzt ist es wirklich eine strategische Sache. Diese BAFA-Förderung gibt es schon einige Jahre. Und wir können natürlich nicht sagen, in wie vielen Jahren es die immer noch geben wird, aber jetzt haben sich ganz viele Leute, ganz viele Berater mit dem Thema auseinandergesetzt, nachhaltig Schritt für Schritt fundiert Förderberatung in Anspruch zu nehmen. Viele haben vorher gesagt: „Das ist mir viel zu viel Aufwand. Für ein, zwei Anträge mache ich das Ganze nicht mit. Das geht auch anders.“ Aber jetzt können wir das alle machen. Wir drei sind da auch so ein tolles Team in vielerlei Hinsicht: einerseits gibt es das Wissen zu dem Thema, die Zugänge zu den Fördermitteln und zu den Leitstellen, dann die softwarebasierten Lösungen und dann gibt es ganz viele Steuerberater, die sich jetzt austauschen. Die fragen, welche Förderanträge man schon hat, was mach schon gemacht hat. Und somit wird das, was normalerweise für kleine Kanzleien unmöglich war, auf einmal möglich. Die Tür stand auf, ist jetzt ein bisschen wieder zu gegangen. Aber jetzt haben wir wieder andere Wege, um da weiterzugehen. Eine 90%ige Förderung – und es gibt ja immer noch die Erstberatung und die Folgeberatung, das kann man auch noch einmal duplizieren – ist für den Mandanten auch eine ganz tolle Lösung. Die Kommunikation ist natürlich noch ein bisschen angepasst, aber es ist grundsätzlich ein toller Weg, den wir jetzt gerade gehen. Ohne dass ich jetzt nur Beifall klatschen möchte. Wir haben natürlich auch nicht gejubelt, als die Förderung auf einmal eingestellt worden ist.

Paul Liese: Ich habe jetzt im Chat hier zwei Fragen. Die erste Frage ist an dich, Alex: „Wann ist ein Einzelunternehmen in Schwierigkeiten? Hier kann ja kein Eigenkapital aufgebraucht sein.“ Die Frage würde ich gerne noch ergänzen wollen: Muss das Unternehmen bereits in Schwierigkeiten sein oder reicht die Einschätzung und Begründung seitens des Beraters, dass das Unternehmen in Schwierigkeiten kommen wird, wenn es jetzt nicht etwas tut und gegebenenfalls die Beratung in Anspruch nimmt?

Alexander Thiem: Es kann auch in Zukunft voraussichtlich erst in Schwierigkeiten geraten. Es muss nicht der Fall sein, dass es in einem, in drei, in vier Monaten laut Definition in Schwierigkeiten gerät. Wenn durch die Beratung aber sichergestellt ist, dass die Leistungsfähigkeit wiederhergestellt wird, dann ist trotzdem alles in Ordnung für die Beratungsförderung. Auch wenn es aktuell noch nicht das Kriterium erfüllt, dass diese 50 % des Eigenkapitals aufgebraucht sind. Bei Personengesellschaften ist es etwas anders, das stimmt. Das wird auch explizit noch einmal vom BAFA erwähnt. Hier wird der Begriff Eigenmittel verwendet. Und Eigenmittel sind auf dem Merkblatt nicht ganz so eindeutig definiert wie Stammkapital. Eigenmittel sind alles das, was der Betrieb zur Verfügung hat, was er zu Geld machen könnte oder eben auf dem Konto liegen hat. Das würde ich dann dazu zählen.

Paul Liese: Wir haben hier noch eine zweite Frage zu anderen Fördermöglichkeiten. Da werden wir gleich noch drauf eingehen. Ich würde gerne noch das Thema BAFA-Fördermöglichkeiten zum Abschluss bringen. Ich habe ja eine Erstberatung und eine Folgeberatung, die ich machen kann. Wie kann das funktionieren, Alex? Wie ist da der typische Ablauf, um einen Mandanten mit zwei verschiedenen Themen und damit zwei Zuschüssen beraten zu können?

Alexander Thiem: Typischer Weise geht es ja mit einem Informationsgespräch los. Dann haben wir die Bestätigung. Die Bestätigung ist drei Monate gültig, um den Antrag zu stellen. Dann haben wir die Erstberatung, das heißt Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmenssicherungsberatung heißt die im Antrag. Wir beraten, schließen das ab, reichen die Dokumentation ein. Und nun ist die Situation, dass wir die Beratung durchgeführt haben, viele Aspekte angesprochen haben, aber mehrere Aspekte noch nicht in ausreichender Tiefe. Und dafür ist die Folgeberatung da, dass man genau diese Aspekte noch einmal herauspickt, dazu berät und dadurch eben diese zweimal 3.000,00 € für die Beratungskosten ausschöpfen kann.

Paul Liese: Und wenn das Unternehmen aus den Schwierigkeiten heraus ist, könnte ich die Förderung als normales Unternehmen als Bestandsunternehmen in Anspruch nehmen. Oder nicht?

Alexander Thiem: Klar, das geht auch. Man könnte auch erst einen Antrag als Bestandsunternehmen stellen, dann in der Beratung merken, dass es eigentlich ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist, und dann im Beratungsbericht noch ändern auf Unternehmen in Schwierigkeiten und damit 90 % in Anspruch nehmen.

Paul Liese: Jetzt haben wir noch eine weitere Ergänzungsfrage zum Thema Einzelunternehmen bekommen: „Sind private Mittel Eigenmittel?“

Alexander Thiem: Also zum Thema Personengesellschaften im Allgemeinen bzw. Einzelunternehmen würde ich bitten, noch eine extra Sitzung draus zu machen, denn die Leitstellen zeigen sich auch relativ rar mit Informationen. Im Antrag ist mit anzugeben, wie hoch der Verlust war und wie hoch die Betriebsmittel sind bzw. das Eigenkapital, die Eigenmittel. Und das nach bestem Wissen und Gewissen. Ich würde da noch einmal auf das Merkblatt verweisen. Da sind ein paar hilfreiche Infos, wie die Berechnung zustande kommt.

Paul Liese: Wenn wir das noch einmal auf die Corona-Situation beziehen, dann habe ich die Ergebnisse vielleicht zum 31.12.2019 und dann sitze ich jetzt hier im Mai oder Anfang Juni in der Situation, dass die Zahlen, die im Dezember noch in Ordnung waren, jetzt nicht mehr in Ordnung sind. Da kann ich ja eigentlich nur darauf verweisen, dass sie letztes Jahr noch gut waren und die Eigenmittel vorlagen, aktuell sie aber aufgebraucht sind und ich deswegen ein Unternehmen in Schwierigkeiten bin und die Unterstützung brauche.

Alexander Thiem: Genau, die aktuellen Zahlen sind wichtiger als die aus dem letzten Jahr. Hier wird mehr auf die Aktualität der Zahlen geschaut. Da kann auch die BWA damit fungieren.

Paul Liese: Okay. Und das ist auch etwas, das man dann mit dem Regionalgesprächspartner der Leitstelle bespricht.

Alexander Thiem: Verlassen Sie sich bitte nicht darauf, dass die regionalen Ansprechpartner das nachprüfen. Es ist mehr die Pflicht des Beraters, diese Zahlen oder Planungsrechnungen aufzustellen und ersichtlich zu machen gegenüber dem BAFA, dass es sich um ein Unternehmen in Schwierigkeiten aktuell oder in Zukunft handelt.

Über die Förderungsfähigkeit

Paul Liese: Interessantes Stichwort. Was ist denn von den Beratungen her eigentlich weiterhin förderfähig über die BAFA-Programme?

Alexander Thiem: Grundsätzlich alles, was auch schon vorher förderfähig war im Rahmen der Corona-Förderung.

Paul Liese: Das heißt, wenn ich jetzt meinem Mandanten sage, dass ich trotzdem eine Liquiditätsberatung mache, eine Folgesicherung oder was auch immer ich brauche, damit ich in den nächsten Monaten nach Soforthilfe-Zahlungen und dergleichen als Unternehmen lebe, dann ist das auch als Beratungsleistung förderfähig.

Alexander Thiem: Also von den Beratungsleistungen her hat sich nichts eingeschränkt, was förderfähig wäre.

Paul Liese: Das ist eine ganz wichtige Information. Die gleichen Themen wie vorher auch sind weiterhin beim BAFA über die Programme förderfähig und entscheidend ist am Ende der Beratungsbericht. Ich werde mal kurz in die Software wechseln und den Bildschirm freigeben. Was bedeutet das denn jetzt genau im Ablauf? In der Projektverwaltung habe ich jetzt hier zwei Projekte. Das eine Projekt ist in Vorbereitung, das andere ist in Bearbeitung. Wir konzentrieren uns jetzt erst einmal auf das in Vorbereitung. Wenn Sie mit Opti.Tax Anträge beim BAFA gestellt haben, die für Corona sein sollten, und die Projekte jetzt alle in dem Projektstatus „in Vorbereitung“ stehen, dann ist das der Status, dass wir auf die UBF-Nummer warten, die wir benötigen, um nachher die ganzen Informationen beim BAFA einzureichen. Um das jetzt zu ändern, ist es wichtig, dass die aktuelle Version unserer Software installiert wird. Das ist die 20.14 und in wenigen Stunden auch die 20.15, die wir dann online stellen. Es ist dann möglich, über die rechte Maustastet auf das Projekt zu klicken, den Status zu ändern und den Status zurückzusetzen auf „Vorbereitung für BAFA-Förderantrag“. Dann kommt die Fragemeldung, ob das tatsächlich geändert werden soll und das bestätigen wir mit Ok. Wenn wir das Projekt dann wieder öffnen, haben wir unten links im Bereich der Beratungsförderung die Möglichkeit, in den weiteren Angaben zum Unternehmen bei Corona „Nein“ zu sagen – ganz wichtig –, wodurch ein weiteres Feld zur Verfügung gestellt wird. In diesem Feld muss jetzt das eingetragen werden, was wir gerade besprochen haben. Entweder ist das eine allgemeine Beratung oder es ist eine spezielle Beratung. Und ich habe die Möglichkeit, bei der Unternehmensart mitzugeben, ob ich jetzt den Antrag stellen möchte für ein Bestandsunternehmen, Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Und wenn ich diese vier Schritte gemacht habe, kann ich oben links die BAFA-Förderung beantragen, dann öffnet sich das Formular – das ist dann schon vorausgefüllt – und dann kann ich den Antrag stellen. Alex, Art der Beratung, allgemein und speziell, was ist der Unterschied?

Alexander Thiem: Allgemeine Beratung ist thematisch sehr breit gefasst. Wir haben wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen im Merkblatt Beratungsarten und -themen. Das sind noch einmal Unterpunkte dazu, was genau damit gemeint ist. Aber auch das ist nicht abschließend. Wichtiger als diese Themen an sich ist der Begriff „konzeptionelle Beratung“, der im Beratungsbericht auch widergespiegelt sein muss. Da werden wir auf das Schema Schwachstellen/Ursachen der Schwachstellen/Maßnahmenempfehlung zurückgreifen, das aber auch bei speziellen Beratungen mit eingehalten werden muss. Eine spezielle Beratung richtet sich an bestimmte Personenkreise oder auch Themen, beispielsweise Fachkräftesicherung oder Umweltschutz und noch weitere, die in diesem Merkblatt Beratungsarten und -themen für spezielle Beratungen aufgelistet sind.

Paul Liese: Wenn dann der Antrag gestellt wurde und die Inaussichtstellung vorliegt, kann das Projekt geöffnet werden. Dann wird die UBF-Nummer abgefragt. In dem neuesten Release haben wir einen neuen Button, und zwar ist dies der Button Qualitätskontrolle. Dieser Button macht folgendes: Der Beratungsbericht, den ihr als Anwender mit der Software geschrieben habt, wird bei uns als pdf-Dokument eingereicht. Alex und wir prüfen diesen und geben dann Feedback, was optimiert werden kann. Damit möchten wir noch ein Stück mehr Sicherheit bieten bei den Anträgen, die vielleicht jetzt neu gestellt werden müssen und für Kanzleiinhaber, die vielleicht etwas verunsichert sind. Wir möchten an dieser Stelle die Unterstützung bieten, indem wir die Beratungsberichte prüfen, Feedback geben, was vielleicht noch ergänzt werden muss, damit mehr Sicherheit in den Ablauf innerhalb der Kanzlei oder des Unternehmens kommt. Dann gibt es noch einen weiteren Punkt, der neu ist und den ich schon zeigen möchte: Wir haben hier die Möglichkeit über den Punkt Projekt Handlungsempfehlungen zu implementieren. Das Thema Handlungsempfehlung ist ja genau das, was du, Alex, eben mit dem Thema „konzeptionell“ angesprochen hast. Warum sind die Handlungsempfehlungen so wichtig?

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Alexander Thiem: Das BAFA kann nur auf Grundlage des Beratungsberichtes entscheiden, ob die Förderung nachher bewilligt wird oder nicht. Natürlich sind die anderen Unterlagen auch notwendig, aber der Beratungsbericht ist das wichtigste innerhalb der Beratungsförderung, innerhalb der Dokumentation. Handlungsempfehlungen sind innerhalb des Schemas der konzeptionellen Beratungen der wichtigste Part, weil nur durch die Handlungsempfehlung gesichert ist, dass der Mandant eine Verbesserung langfristig erreichen kann durch die Beratung.

Paul Liese: Okay. Jetzt hatten wir vorhin im YouTube-Chat eine Frage bekommen zum Thema Verfahrensdokumentation, Förderung und vielleicht anderer Programme, wie go-digital und weitere. Vielleicht die Frage mal aufgeteilt: Eine Verfahrensdokumentation schreibe ich, stelle dann bei der Ist-Aufnahme der Prozesse und der Sachverhalte im Unternehmen des Mandanten fest, was im Argen liegt, schreibe dann die Handlungsempfehlungen, diese sind in meinem Beratungsbericht enthalten und damit schließt sich dann der Kreis, sodass die Erstellung der Verfahrensdokumentation grundsätzlich förderfähig wäre. Oder?

Alexander Thiem: Grundsätzlich ja.

Paul Liese: Gut, das ist der eine Punkt. Die andere Frage, die wir dort bekommen haben, ist: Es gibt andere Förderprogramme, die vielleicht noch empfehlenswert sind, die man für die aktuelle Situation bei seinem Mandanten nutzen kann. Gibt es da etwas, das du empfehlen möchtest?

Alexander Thiem: Es kommt auf den Themenbereich an. Die Beratungsförderung als solche über das BAFA mit 90 %, wenn es jetzt nur um die Beratung geht, wäre aus meiner Sicht die go-to-Lösung. Wenn es jetzt mehr um die Digitalisierung geht und der Mandant nicht unmittelbar in Schwierigkeiten ist, sondern vielleicht noch ein bisschen Luft hat und noch ein bisschen mehr in die Digitalisierung von Prozessen investieren möchte, weil er gemerkt hat, dass es nur analog nicht geht, dann vielleicht go-digital. Aber das ist jetzt schwierig zu sagen.

Paul Liese: Dann noch ein Punkt, den du, Daniel, vorhin noch angesprochen hattest. Wie geht es jetzt weiter? Ich denke, die schwierige Aufgabenstellung ist, wenn ich als Berater meinen Mandanten überzeugt habe, dass ich ihn unterstützen möchte und helfen möchte, neue Konzepte zu entwickeln, Liquiditätsberatung und dergleichen zu machen, jetzt zu ihm zu gehen und zu sagen, „Es tut mir leid, aber das Thema 4.000,00 € Förderung ist vom Tisch.“ und jetzt die aktuelle Situation positiv zu vermarkten. Wir hatten gestern schon darüber gesprochen. Wir werden morgen einen Newsletter an alle unsere Kunden schicken, in dem wir ein Musterschreiben dabeihaben, was entsprechend formuliert ist, um die Situation zu erklären und trotzdem den positiven Aspekt im Sinn zu behalten, dass trotzdem eine Unterstützung möglich ist, dass Zuschüsse möglich sind und dass sich nur die Rahmenparameter ein Stück weit geändert haben. Was würdest du aus deiner Sicht dem Berater jetzt ganz konkret empfehlen, was jetzt als nächstes gemacht werden soll, z. B. in Verwendung mit so einem Schreiben und dergleichen?

Daniel Terwersche: Ich würde empfehlen, erst einmal auf das Schreiben zu warten. Auch unsere Kunden werden dieses Anschreiben ja erhalten. Das kann dann auch in unseren Livecalls noch einmal besprochen werden, wie das passt und wie es danach weitergeht. Das Thema ist auch in unseren ganzen Salescalls natürlich da, wie man es schafft, die Einwände oder Vorwände vorwegzunehmen. Ich würde das Anschreiben jetzt erst einmal abwarten. Da sind, so wie wir das ja besprochen haben, gute Ansätze mit dabei. Dann würde ich noch einmal das Gespräch suchen mit dem Mandanten, um ihm dann wirklich fundiert Schritt für Schritt mitzuteilen, wie es gerade aussieht und wie die Situation ist. Und sicherlich auch irgendwo noch einmal darstellen, dass dies aufgrund von sehr vielen außenstehenden Faktoren so kam – es ist ja so, dass das viele Berater auf sich beziehen, dass das eine Art Scheitern ist, wobei darauf ja kein seriöser Steuerberater Einfluss hatte – und dass es da so viele Fakes gab und das so überschwemmt worden ist von Anträgen, die gar nicht berechtigt gewesen sind, und dass man jetzt einen fundierten Weg hat, den nur seriöse Leute gehen können. Und dann wirklich Schritt für Schritt einmal kurz darstellen, wie das abläuft, damit der Mandant nicht den Eindruck hat, dass das jetzt so eine Wasserkugel ist oder die nächste Kuh, die durch das Dorf getrieben wird, sondern dass das außerhalb der Corona-Zeit auch schon Gang und Gäbe war und man das jetzt auch so nutzen kann.

Zweimalige Förderung

Paul Liese: Hier kam im Chat eben noch die Frage auf, Alex, wie sich die zweimalige Förderung bei einem Mandanten ergibt. Ich fasse das mal mit meinen Worten zusammen. Ich habe einen Mandanten, für den ich den Antrag auf Förderung stelle, mache die Erstberatung, die dann diese 3.000,00 € bei Bestandsunternehmen z. B. betrifft, bekomme davon die 1.500,00 € als Zuschuss bzw. das bekommt sie der Mandant, weil der Ablauf ja ein bisschen verändert ist, und in der Erstberatung stelle ich fest, dass es noch weitere Themen und Schwerpunkte im Unternehmen beim Mandanten gibt, die thematisiert und besprochen und optimiert werden sollten, dann stelle ich nach Abgabe des ersten Dokumentenbündels für den Abruf des Zuschusses dann den Antrag für die Folgeberatung. Richtig?

Alexander Thiem: Ja, wir müssen jetzt wirklich zwischen Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten unterscheiden, weil das drei separate Kategorien sind. Und wir haben, wenn es ein Unternehmen in Schwierigkeiten der voraussichtlich in Schwierigkeiten ist, diese Erst- und Folgeberatung, wo man auch in dem Merkblatt Zahlung/Zahlungsnachweis nachschauen kann, was Unternehmenssicherung ist, das nennen wir aktuell jetzt Erstberatung, weil es den Charakter besser widerspiegelt. Und die Folgeberatung baut dann in der Regel auf die Erstberatung auf. Sollte jetzt also eine größere zeitliche Diskrepanz sein zwischen diesen beiden Phasen, muss man das auch begründen können.

Paul Liese: Das betrifft also nur das Programm Unternehmen in Schwierigkeiten. Nicht das Programm Bestandsunternehmen.

Alexander Thiem: Das Programm Bestandsunternehmen kann man trotzdem regulär weiterstellen. Auch wenn der Mandant aus der Phase raus ist, in der man sagt, dass es ein Unternehmen in Schwierigkeiten ist, man den Antrag gestellt hat, die Beratung abgeschlossen ist, kann man immer noch die Beratung für Bestandsunternehmen ausschöpfen.

Paul Liese: Das heißt, ich kann jedes Thema (Bestandsunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten) je Unternehmen einmal verwenden.

Alexander Thiem: Bestandsunternehmen kann man zweimal verwenden; einmal allgemein und einmal speziell, je 3.000,00 € Beratungshonorar, das gefördert oder anerkannt wird. Bei Jungunternehmen sind es zweimal 4.000,00 € ebenfalls für allgemeine und für spezielle Themen. Und bei Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000,00 € für die Erstberatung und dann 3.000,00 € für die Folgeberatung.

Paul Liese: Also habe ich ja ein entsprechendes Volumen, womit ich arbeiten kann, um meinem Mandanten zu helfen.

Alexander Thiem: Korrekt.

Paul Liese: Okay. Gibt es von euch beiden noch etwas, was ihr unseren Zuschauern mitgeben möchtet?

Daniel Terwersche: Von meiner Seite aus würde ich gerne noch eine Frage an Alex stellen. Dieses „Voraussichtlich in Schwierigkeiten“ ist ja so ein schwammiger Begriff, den man dann darstellt. Ich möchte das mal an einem Beispiel festmachen. Wenn jemand jetzt z. B. ein Handwerksunternehmen hat, das im Moment natürlich noch gute Aufträge hat, weil die auch vor Corona schon waren – man hört ja jetzt nicht plötzlich auf sein Haus zu bauen oder zu sanieren –, kann der auf der einen Seite noch nicht sein Stammkapital, also den Schwund, nachweisen, allerdings hat der jetzt natürlich essenzielle Ängste, wie es weiter aussieht, wie die Aufträge weitergehen. Unsere Wirtschaft ist ja so ein bisschen wie so ein Schwungrad. Es schleicht sich ja irgendwann eher mehr aus, gerade bei solchen langfristigen Aufträgen. Wie fundiert und nachhaltig müssen die Zahlen denn dann aufbereitet werden, dass das Unternehmen voraussichtlich in Schwierigkeiten sein wird? Kann ich die Anträge, die ich sonst für den Corona-Antrag gestellt habe, erstmal auch so stellen für Unternehmen in Schwierigkeiten?

Alexander Thiem: Bedingt würde ich sagen. Es muss unmittelbar voraussichtlich sein, also innerhalb der nächsten sechs Monate, weil die Beratung an sich darf ja nur sechs Monate dauern. Innerhalb dieses Zeitraums sollte in der Planrechnung im Beratungsbericht plausibel gemacht werden, dass das Unternehmen voraussichtlich in Schwierigkeiten kommen würde.

Daniel Terwersche: Okay, das kann ich aber mit Planzahlen dann belegen.

Alexander Thiem: Ja genau. Das ist auch so gewollt mit den Planzahlen.

Daniel Terwersche: Das wird auch nachher nicht nachgewiesen, wenn sich dann doch nachher alles wieder berappelt, dass das BAFA dann nicht sagt: „Moment mal, machen Sie nochmal die BWA von 2020 nachträglich.“

Alexander Thiem: Also wenn die Beratung gefördert wurde und es kommt trotzdem nicht dazu, dass das Unternehmen in drei Monaten wie vorausgesagt in Schwierigkeiten kommt, dann sind alle froh. Auch das BAFA ist froh darüber. Die Förderung bleibt unberührt. Kritisch wäre es, wenn man sagt, dass man in drei Monaten sowieso pleite ist, aber man bitte gerne noch die 2.700,00 € als Zuschuss hätte. Das ginge nicht.

Daniel Terwersche: Wenn ich also als Gastronomie seit vier Monaten dicht habe und es ganz düster aussieht, ist das schon schwierig.

Alexander Thiem: Wenn es ganz düster aussieht, ist das kein Problem. Vom Berater darf im Beratungsbericht nur nicht gesagt werden, dass das Unternehmen sowieso den Bach runter geht. Sondern eher: „Wir müssen Handlungsempfehlungen geben, wir müssen beraten, wir müssen trotzdem versuchen, eine Verbesserung hervorzurufen.“

Daniel Terwersche: Dann würde ich ganz kurz noch dazu etwas sagen, weil wir ja weniger in der Finanzplanung und in der Liquiditätsplanung unterwegs sind, unsere Kunden und Steuerberater natürlich schon – unser Schwerpunkt, wo wir halt auch die Steuerberater coachen ist ja im Bereich Innovations- bzw. Digitalberatung. Dort gibt es natürlich auch über die BAFA-Fördermöglichkeiten coole Sachen, wie go-digital, was allerdings etwas länger in der Akkreditierung braucht. Es sollten jetzt nicht die Unternehmen sein, die das unbedingt haben müssen, um zu überleben, sondern die sich strategisch neu aufstellen wollen und neue Geschäftsfelder und neue innovative Wege gehen wollen. Für die ist go-digital super interessant. Es gibt auch Steuerkanzleien, die da akkreditiert sind. Ansonsten gibt es auch länderspezifische Töpfe, die sehr interessant sind, gerade was das Thema Digitalisierung und Innovation angeht. Auch da kann ich nur jeden Steuerberater ermutigen, sich mal mit dem Feld zu beschäftigen. Wenn nicht jetzt, wann dann? Also jetzt gerade brauchen die Mandanten neben der Sicherung auch eine gute Aussicht. Und da ist jetzt gerade die Zeit der Veränderung. Wir haben z. B. einen ganzen Prozess in der Lösung von hsp mit integriert, wo ein kompletter 5P-Innovations-Mix mit dabei ist. Das heißt, dass auch die Berater, die sich vielleicht sonst noch nicht getraut haben, im Innovationsbereich zu beraten, durch die ganze Kompetenz ermutigt werden, das auch zu tun. Das ist eine call-to-action, richtig Paul?

Paul Liese: Ja.

Daniel Terwersche: Ja, vielen Dank von meiner Seite aus.

Fördermittel als strategisches Element

Paul Liese: Danke, Daniel. Alex, hast du noch etwas für die Zuschauer?

Alexander Thiem: Nein, ich denke nicht. Es wurde alles gesagt. Es ist ja nur, dass Fördermittel eben insbesondere in Krisenzeiten wichtig sind. Die Corona-Pandemie hat jetzt gezeigt, dass Fördermittel strategisch als Element gelten sollten, nicht nur kurzfristig eingesetzt werden. Denn die nächste Krise nach Corona kommt garantiert irgendwann.

Paul Liese: Ja. Ich muss gerade so schmunzeln. Ich habe gerade aus der Regie den Hinweis bekommen, dass ich unbedingt trinken soll, um unsere neue Webcam-Edition zu präsentieren. Denn wenn ich jetzt trinke, sieht man unten auf der Tasse den Produktnamen.

Daniel Terwersche: Eure Marketingabteilung müssten wir uns mal ausleihen.

Paul Liese: Hier kommt jetzt noch eine Frage rein, und zwar: „Müssen für go-digital Umsatzanteile für die Beratung nachgewiesen werden, für Steuerberater?“ Alex, kannst du dazu etwas sagen, wie man sich bei go-digital akkreditiert?

Alexander Thiem: Ja. Es müssen im letzten Jahr mindestens 55.000,00 € netto Umsatz gemacht worden sein, um sich überhaupt bei go-digtial autorisieren lassen zu können.

Paul Liese: 55.000,00 € netto Beratungsumsatz?

Alexander Thiem: Allgemeinumsatz.

Paul Liese: Das heißt, ob ich jetzt nun Jahresabschlüsse gemacht habe oder Fibu, das zählt mit rein?

Alexander Thiem: Die Euronorm, das ist der Projektträger für go-digital, der über die Autorisierung entscheidet, differenziert nicht so genau, wie der Umsatz gemacht wurde. Wichtig ist dann aber die eigentliche fachliche Expertise, die Referenzen zu bringen.

Paul Liese: Wie weise ich die nach, wenn ich noch keine Projekte in dem Umfeld gemacht habe?

Alexander Thiem: Gar nicht. Da muss man Projekte an Land ziehen. Ohne Referenzen geht es leider nicht.

Paul Liese: Das heißt, die ersten Projekte, die ich mache, mache ich für mich und schreibe dann mit meinem Mandanten, mit dem ich das Projekt gemacht habe, einen Projektbericht, den ich dann als Nachweis unter Benennung des Mandanten bei der Anmeldung für das Programm mit einreiche.

Alexander Thiem: Die Referenzen oder die Vorlagen dafür sind bereits im Autorisierungsantrag. Das ist sehr angenehm gemacht. Man klickt nur auf ein Plus und dann kommt das nächste Template für die Referenzen. Da trägt man dann die Daten vom Mandanten ein. Und dann muss noch inhaltlich beschrieben werden, was gemacht wurde, was das Ergebnis war. Und das muss dann angeknüpft sein an die eigentlichen Anforderungen an die Expertise für das Modul, für das man sich autorisiert. Also digitale Geschäftsprozesse, nehme ich mal an.

Paul Liese: Wenn ich also jetzt zwei Beratungsprojekte über das BAFA fördern lasse, könnte ich die dann schon als Referenz für go-digital verwenden?

Alexander Thiem: Nein, das geht nicht. Bei go-digital ist es wichtig, noch einmal zu unterscheiden zwischen BAFA und go-digital. BAFA möchte nur Beratung. Die möchten nicht auch die Umsetzung fördern. Go digital hingegen verlangt Beratung und Umsetzung, auch in den Referenzprojekten – drei mindestens.

Paul Liese: Aber das würde ja bedeuten, dass ich ein durchgeführtes Projekt hätte, wenn ich einen Mandanten habe, der noch nicht digitalisiert ist, und ich in der Beratung feststelle, dass er durch die Digitalisierung sein Unternehmen performanter bekommen würde, und ich dann bei ihm als Ergebnis der Handlungsempfehlung ein Dokumentenmanagementsystem einführe.

Alexander Thiem: Also grundsätzlich: BAFA möchte unbedingt die Umsetzung fördern lassen.

Paul Liese: Das ist richtig, aber das kann ja das Ergebnis sein, was ich in dem Beratungsbericht festgestellt habe.

Alexander Thiem: Dass das DMS eingeführt werden soll, ist kein Problem. Aber die charmanteste Lösung wäre, dass das DMS von einem eigentlichen IT-Dienstleister oder einem anderen Unternehmen eingeführt wird. Denn wenn man das selbst einführen würde, hätte man wieder Beratung und Umsetzung bei BAFA. Aber das BAFA möchte eigentlich nur die Beratung haben.

Paul Liese: Ich weiß von dir, dass es lange dauert, wenn ich mich bei go-digital anmelde oder akkreditieren lassen möchte. Oder?

Alexander Thiem: Locker drei Monate, ja. Je nachdem, welchen Sachbearbeiter man bekommt. Es hilft auch, nach acht bis zehn Wochen mal nachzufragen, wie der Stand der Bearbeitung ist. Man sollte unbedingt auf den Eingang des Autorisierungsantrags achten, denn da bekommt man eine Bestätigungsmail. Die Autorisierung ist mehr betreut als beim BAFA. Beim BAFA ist es ein stilles Verfahren. Da kann man sich immer mal wieder einloggen und sieht dann den Status, aber man bekommt nicht proaktiv Nachrichten. Bei go-digital ist das anders.

Paul Liese: Hier kommt jetzt gerade eine weitere Frage im Chat: „Ich habe gehört, dass die Akkreditierung für go-digital gestoppt ist. Stimmt das?“

Alexander Thiem: Nicht, dass ich wüsste.

Paul Liese: Ich glaube, das war im letzten Jahr mal zeitweise so, dass das kommuniziert wurde. Aber mein letzter Stand ist auch, dass das nicht gestoppt ist.

Daniel Terwersche: Also ich habe da gestern auch noch einmal nachgeguckt. Wir lassen uns ja auch akkreditieren, weil wir das bei uns mit coachen möchten. Mir wäre das jetzt auch fremd. Bis gestern ist das meines Wissens nach jetzt nicht so.

Paul Liese: Okay. Dann haben wir hier noch eine weitere Frage im Chat: „Wären Digitalisierung der Buchführung und/oder Verfahrensdokumentation Projekte für die Akkreditierung?“ Also für die Akkreditierung bei go-digital.

Alexander Thiem: Bei der Digitalisierung der Buchhaltung wäre wiederum wichtig, dass man wieder Beratung und Umsetzung bei diesem Projekt braucht. Und zu go-digital: Durch diese Förderhöchstgrenze von 3.000,00 € haben wir auch Projekte, die nicht unbedingt nur vier oder acht oder zehn Stunden gelaufen sind, sondern eben mindestens mehrere Tage.

Digitalisierung als Schlüssel

Paul Liese: Also die Digitalisierung der Buchhaltung inklusive Umsetzung, der Beschaffung von Scannern, Software und dergleichen wäre ein Projekt für go-digital. Die Erstellung der Verfahrensdokumentation dann wohl eher nicht, denn das ist ja nur eine Beratung, keine Umsetzung.

Alexander Thiem: Ich würde das jetzt nicht unbedingt als Verfahrensdokumentation so benennen. Denn wir müssen auf die Begriffe achten, die die Euronorm eigentlich haben möchte. Und das ist eben Digitalisierung der betriebsinternen Prozesse. Verfahrensdokumentation kann zum Teil der Beratung zählen – Analyseberatung und darauf aufbauend dann die Beratung, das wäre ein rundes go-digital-Projekt. Im Kontext würde ich sagen: Verfahrensdokumentation sequenziell Analyse der Prozesse, darauf aufbauend die Handlungsempfehlung, Maßnahmen, Wettbewerber usw. definieren, also welche Systeme eingesetzt werden können, und dann implementieren. Dann wäre das rund. Dann wäre das super.

Paul Liese: Okay, ansonsten stehen du und wir auch sicherlich im Nachgang für Detailfragen noch gerne zur Verfügung.

Daniel Terwersche: Ich möchte noch ganz kurz einen Werbeblock für Alex mit einsetzen. Unter foerderquelle.de gibt es auch für, ich glaub, 299,00 € im Shop einen kompletten go-digital-Akkreditierungsprozess mit Videos. Den haben wir auch genutzt. Wer das investiert, bekommt genaue Informationen, wie was funktioniert. Und wenn man das wirklich strategisch in diesem Bereich machen möchte, hat mit Sicherheit auch sehr gut investiert, um da auch die Details für sich noch einmal besser zu erkennen.

Alexander Thiem: Ansonsten bin ich natürlich für solche Rückfragen auch persönlich erreichbar.

Paul Liese: Sehr schön. Dann sage ich euch vielen Dank für eure Zeit. Wie gesagt, wir drei, Daniel, Alex und ich, stehen für weitere Fragen zur Verfügung. Einfach kurz anschreiben oder anrufen. Dann beantworten wir die Fragen. Wie gesagt, morgen geht der Newsletter an all unsere Kunden und an alle die, die mit uns unterwegs sind, raus. Wir werden ein paar weitere Hinweise geben und das Anschreiben, von dem wir gesprochen haben. Und wie gesagt geht noch das Release 20.15 online, was dann bitte installiert werden sollte, um die Anträge für die anderen Programme beim BAFA neu zu stellen. In dem Sinne: bleibt positiv! In jeder Situation steckt eine Chance. In diesem Sinne gehen wir es an und lassen uns nicht davon aufhalten, was andere vielleicht zunichte gemacht haben.