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Ende der BAFA-Coronahilfe: Antworten und Alternativen

Die Pressemeldungen der letzten Tage haben es bereits angedeutet, nun ist es offiziell: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Fördermodul für Corona-betroffene Unternehmen vorerst eingestellt. Was bedeutet das für Berater und Mandanten? Wie finden Berater heraus, für welche Anträge noch Geld fließt? Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten Fragen zur Einstellung der BAFA-Beratungsförderung in der Coronakrise. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Alternativen es gibt.

Eine Krise, die die moderne Welt in der Weise noch nie erlebt hat, erfordert schnelles Handeln. Auch das BAFA stellte in Rekordzeit ein Hilfsprogramm auf die Beine, das unkompliziert und wirksam helfen sollte. Deshalb sollten Beratungen Corona-betroffener Unternehmen mit 4000 € pro Beratung zu 100 % bezuschusst werden.

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Unerwarteter Ansturm auf BAFA-Coronahilfe

Dies führte allerdings zu massenhaften Akkreditierungs- und Förderanträgen. Schnell sah sich das BAFA dazu gezwungen, das Programm vorerst auf Eis zu legen. Auf der amtlichen Website schreibt das BAFA dazu:

Aufgrund der großen Nachfrage sind die für dieses spezielle Fördermodul vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft, es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul wurde deshalb vorzeitig eingestellt. Daher können vorerst nur Anträge bewilligt und die Förderung an den Berater ausgezahlt werden, die bereits eine Inaussichtstellung erhalten haben.

Nachfolgend möchten wir auf die häufigsten und dringlichsten Fragen eingehen. Darüber hinaus zeigen wir Alternativen auf, wie Berater und Mandanten mit der veränderten Situation umgehen können.

Fragen und Antworten zur BAFA-Förderung

Wir empfehlen Ihnen, diesen Blogpost mit einem Lesezeichen in Ihrem Browser abzuspeichern und regelmäßig vorbeizuschauen. So bleiben Sie auf dem Laufenden, wenn sich wichtige Punkte ändern oder nachfolgend weitere Fragen und Antworten ergänzt werden.

Viele Kanzleien haben mit Opti.Tax die Akkreditierung beim BAFA angestoßen. Was passiert jetzt durch den Stopp dieser Corona-bedingten Förderprogramme mit dem Antrag einer BAFA-Akkreditierung?

Die Akkreditierung ist nicht gestoppt. Der Berater wird akkreditiert. Es dauert nur länger als noch vor zwei, drei Monaten, bevor die Corona-Förderung diesen großen Andrang ausgelöst hat. Aber die Akkreditierung an sich ist nicht gestoppt. Das heißt, der Antrag wird bearbeitet, darüber hinaus haben Sie weiterhin den Zugang zur BAFA-Beratungsförderung im Anschluss der Akkreditierung.

Ich muss nicht gelistet sein, um mit meinem Mandanten bereits Anträge für Förderungen stellen zu können?

Das ist korrekt. Die Richtlinie sieht es vor, dass man nicht gelistet sein muss, um Anträge stellen zu können. Später bei der Dokumentation des Förderantrages muss das BAFA prüfen, ob die Autorisierung vorliegt. Zwar ist eine vorhergehende Autorisierung empfehlenswerter, aber zeitbedingt kann man auch ohne Autorisierung Anträge für den Mandanten stellen.

Können Kanzleien oder Berater, deren Mandanten bereits eine Inaussichtstellung bekommen haben, ihr Projekt bzw. ihre Beratung immer noch umsetzen?

Ja. Bei einer bereits erfolgten Inaussichtstellung sollte auch die Förderung ausbezahlt werden. Es gibt zwar keine Garantie, aber auch keinen triftigen Grund, wieso dies anders sein sollte. Denn eine Inaussichtstellung heißt, dass das Budget im Topf reserviert wurde.

Was empfiehlt sich für Kanzleien, die noch keine Inaussichtstellung vom BAFA erhalten haben?

Es ist sehr wahrscheinlich, dass eine Absage kommt. Hier empfiehlt es sich, auf das andere Modul umschwenken, sofern die Gegebenheiten stimmen, nämlich auf Unternehmen in Schwierigkeiten oder auf Bestandsunternehmen. Handeln Sie proaktiv und warten Sie nicht erst auf die Absage.

Ich als Berater habe meinen Mandanten mühevoll von der Corona-Beratung überzeugt. Wie bringe ich ihm bei, dass das Programm gestoppt ist?

Sie können nichts dafür, wir können nichts dafür – es sind äußere Umstände. Bieten Sie Ihren Mandanten also direkt die Lösung an, die Beratung an die neue Begebenheit anzupassen. Dazu haben wir zwei Tage nach Bekanntgabe durch das BAFA ein Musteranschreiben per Newsletter verschickt. Ganz unten auf dieser Seite können Sie sich für den hsp-Newsletter eintragen, der immer wieder aktuelle Infos und nützliche Dokumente enthält.

Welche alternativen Förderprogramme gibt es beim BAFA?

Grundsätzlich laufen die normalen Förderprogramme beim BAFA weiter: für Jungunternehmen, für Bestandsunternehmen und für Unternehmen in Schwierigkeiten. Jungunternehmen sind maximal zwei Jahre alt, Bestandsunternehmen älter. Unternehmen in Schwierigkeiten können sowohl Jung- als auch Bestandsunternehmen sein und definieren sich durch feste Kriterien, beispielsweise müssen 50 % des Stammkapitals aufgebraucht sein.

Wie unterscheiden sich diese Programme vom Corona-Fördermodul?

Bei den Programmen für Jungunternehmen und für Unternehmen in Schwierigkeiten müssen Sie ein Gespräch mit einem Regionalpartner der BBG führen. Beim Stellen des Antrags fragt das Programm nach dem Datum dieses Gesprächs, es muss also vor Antragstellung stattgefunden haben. Bevor Sie also den Antrag über Opti.Tax stellen, kontaktieren Sie bitte einen Regionalpartner. Hier finden Sie die Liste der Regionalpartner der BBG (Bundesbetriebsberatungsstelle).

Was ist über diese Programme weiterhin förderfähig im Vergleich zum Fördermodul für Corona-betroffene Unternehmen?

Grundsätzlich ist alles förderberechtigt, was auch schon im Rahmen der Coronahilfe des BAFA förderfähig war.

Ich möchte in Opti.Tax einen bereits erstellten Corona-Förderantrag auf die allgemeine Förderung umstellen. Wie mache ich das?

Stellen Sie sicher, dass das aktuellste Softwareupdate installiert ist (20.1.4 oder höher). Es ist dann möglich, über die rechte Maustaste auf das Projekt zu klicken und den Status auf „Vorbereitung für BAFA-Förderantrag“ zurückzusetzen. Öffnen Sie das Projekt erneut, finden Sie unten links im Bereich der Beratungsförderung die Möglichkeit, in den weiteren Angaben zum Unternehmen bei Corona „Nein“ anzugeben.

In das neu verfügbare Feld muss nun eingetragen werden, ob es sich um eine allgemeine Beratung oder eine spezielle Beratung handelt. Zudem besteht die Möglichkeit, bei der Unternehmensart mitzugeben, ob die Antragstellung für ein Jungunternehmen, ein Bestandsunternehmen oder ein Unternehmen in Schwierigkeiten erfolgt.

Wenn diese vier Schritte gemacht sind, können Sie oben links die BAFA-Förderung beantragen. Es öffnet sich das entsprechende Formular, das schon vorausgefüllt ist.

Was mache ich, wenn ich eine Opti.Tax-Lizenz nur aufgrund der BAFA-Coronahilfe erworben habe?

Der Stopp des Fördermoduls durch das BAFA kam für alle überraschend. Da sich die ganze Welt in einer Extremsituation befindet, können sich staatliche Maßnahmen täglich ändern. Gerade deshalb haben Sie mit Ihrer Entscheidung für Opti.Tax alles richtig gemacht. Denn entsprechend der Entwicklungen aktualisieren wir das Programm laufend.

Außerdem haben Sie nicht nur eine Lizenz erworben, sondern eine produktive Partnerschaft. Heißt: Über unsere Social-Media-Kanäle halten wir Sie auf dem Laufenden, geben in regelmäßigen Livestreams Handlungsempfehlungen und sprechen immer wieder mit Fachleuten. Mit Opti.Tax können Sie Ihr Dienstleistungsangebot gegenüber Ihren Mandanten deutlich erweitern. Beschränken Sie sich daher nicht auf einen Aspekt. Nutzen Sie die Software langfristig und im vollen Umfang.

Unsere Empfehlung: Der komplette Talk zur aktuellen Situation

Nur zwei Tage nach dem Stopp des BAFA-Fördermoduls haben wir im Livestream mit Kanzleistratege Daniel Terwersche und Fördermittelberater Alexander Thiem gesprochen. Dort erläutern die Gesprächsteilnehmer die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung näher, Paul Liese zeigt live innerhalb der Software die Umstellung auf die allgemeine Förderung. Darüber hinaus beantworten Terwersche, Thiem und Liese Fragen aus dem Livechat.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es noch?

Es gibt das Programm go-digital des BMWi – Träger ist dabei die EURONORM GmbH. Sinn und Zweck des Programms ist die Förderung der Digitalisierung bei KMU und Handwerk. Innerhalb des Programms gibt es drei Module: „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“.

Wer kann im Rahmen von go-digital Projekte zur Förderung einreichen?

Nur autorisierte Beratungsunternehmen können Projekte einreichen. Dies ist ein wichtiger Unterschied zum BAFA. Die Autorisierung dauert länger (mehrere Monate), daher sollte die Planung langfristiger Natur sein. Bei der Autorisierung müssen Referenzen mit eingereicht werden. Die Referenztexte dienen als Kompetenznachweis und sollten Projekte enthalten, die nicht älter als drei Jahre sind und mindestens größtenteils abgeschlossen. Das Unternehmen, das Sie beraten haben, darf nicht mehr als 100 Mitarbeiter haben, muss aber nicht – im Gegensatz zu den Unternehmen, deren Projekte zur Förderung eingereicht werden – in Deutschland liegen.

Wie erfolgt die Förderung durch go-digital?

Das Beratungsprojekt muss bestimmten Kriterien des entsprechenden Moduls entsprechen. Dazu empfehlen wir, dass Sie sich den Stream zum Thema go-digital anschauen. Nach der Einreichung dauert es nicht selten acht Wochen oder länger, bis eine Reaktion erfolgt. Beim BAFA findet nur eine elektronische Prüfung statt, beim go-digital überprüft ein Sachbearbeiter gründlich die eingereichten Unterlagen. Wenn Sie eine positive Aussage erhalten, können Sie damit rechnen, dass Ihr Projekt bei korrekter Durchführung nach Abschluss gefördert wird.

Gespräch zum Ende der BAFA-Coronahilfe

Nur zwei Tage nach dem Stopp des BAFA-Fördermoduls haben wir im Livestream mit Kanzleistratege Daniel Terwersche und Fördermittelberater Alexander Thiem gesprochen. Dort werden die verschiedenen Möglichkeiten der Förderung näher erörtert, Paul Liese zeigt live innerhalb der Software die Umstellung auf die allgemeine Förderung, darüber hinaus werden im Livechat einige wichtige Fragen beantwortet.

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Gespräch zum Förderprogramm go-digital

Als das BAFA-Fördermodul für die Beratung Corona-betroffener Unternehmen vorläufig gestoppt wurde, haben wir uns nach Alternativen umgeschaut. Gefunden haben wir go-digital, das allerdings einige Unterschiede zum BAFA-Programm aufweist. Über das Förderprogramm go-digital des BMWi hat Paul Liese erneut mit Fördermittelberater Alexander Thiem sowie Daniel Terwersche gesprochen.

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