Ab dem 25. Mai 2018 gilt verbindlich die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO schafft EU-weit einheitliche Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und öffentliche Stellen. Eine wichtige Neuerung, die die DSGVO mit sich bringt, sind die Informationsrechte und Informationspflichten.

Anpassungen fĂ¼r ERiC

Dieser Informationspflicht gerecht werdend, hat die Steuerverwaltung ein allgemeines Informationsschreiben Ă¼ber die Verarbeitung personenbezogener Daten im Besteuerungsverfahren („Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung“) verfasst und den allgemeinen Datenschutzhinweis der Lizenzvereinbarungen fĂ¼r ERiC an die DSGVO angepasst.

Die Lizenzvereinbarungen fĂ¼r ERiC wurden entsprechend angepasst. Diese geänderten Lizenzvereinbarungen finden Sie ab Version 18.1 in den Installationsdetails. Mit Nutzung unserer Software in der Version ab 18.1 stimmt der Anwender den neuen Lizenzvereinbarungen zu.

Ab Installation der Version 18.1, d.h. mit Akzeptieren der Lizenzvereinbarungen, sind Sie gemĂ¤ĂŸ § 5 der Lizenzvereinbarungen vertraglich verpflichtet, sowohl den aktualisierten Datenschutzhinweis als auch das allgemeine Informationsschreiben zur Kenntnis zu nehmen. Die Kenntnisnahme ist zusätzlich aktiv (durch Mausklick) zu bestätigen und hat zu erfolgen, bevor Daten an die Steuerverwaltung Ă¼bermittelt werden.

CTA Box DSGVO

Ein Merkblatt fĂ¼r Datenschutzfragen

Wenn Finanzbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, Ă¼bermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen. Die Finanzverwaltung informiert in einem Merkblatt darĂ¼ber,

â–  welche personenbezogenen Daten erhoben werden und
â–  bei wem sie erheben werden sowie
â–  was mit diesen Daten geschieht.

AuĂŸerdem informiert Sie das Merkblatt Ă¼ber Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezĂ¼glich wenden können. Das Merkblatt der Finanzbehörden ist als Anlage beigefĂ¼gt, das Sie fĂ¼r Ihre Unterlagen downloaden können. Ebenso werden diese Informationen ab der Opti.Tax Version 18.1.0 an den entsprechenden Stellen in der Software angezeigt – u.a. bei Hilfe, bei Versand, bei den Lizenzbedingungen. Die Kenntnisnahme der Hinweise zur DSGVO sind vor Versand zu bestätigen.

Weitere Informationen finden Sie in dieser PDF:

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