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Im Zuge der Grundsteuerreform stellen sich Kanzleien auf neue Projekte ein. Doch wie jedes Mal, wenn ein neues Thema in der Kanzlei aufkommt, stellt sich die Frage: Wie viel Geld soll es kosten? Über die Honorarfrage sprachen Paul Liese und Honorarexpertin Cordula Schneider (Kanzleioptimisten, Dortmund). Wie werden Honorare für neue Themen entwickelt? Wird es ein Festpreis? Oder Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand? Was gilt es zu berücksichtigen, um ein Honorar zu entwickeln und welche Fallen sollte man tunlichst vermeiden?

Cordula Schneider berät Kanzleien und Steuerberater:innen beim Thema Honorar. Ihrer Meinung und Erfahrung nach hat die Honorarfestsetzung etwas mit Selbstbewusstsein und Zielgenauigkeit zu tun. Wenn ein Handwerker erfährt, dass eine neue EU-Norm Umbau- oder Nachrüstmaßnahmen erfordert, freut er sich auf viele neue Aufträge. Passiert das Gleiche im Steuerbereich, wird argwöhnisch auf die Mehrarbeit geschaut, die auf die Branche zukommt. In einem Fall kam ein Steuerberater auf Cordula zu. Er hatte Bedenken, dass sich seine Mandanten darüber beklagen würden, dass er als StB von Gesetzesänderungen profitieren würde. Davon solle man sich endlich lösen, so die Expertin.

Die größte Angst, die Steuerberater:innen haben, ist, sich zu verkalkulieren und Mandanten abzuschrecken. Allerdings gehört das zum Business dazu, manchmal ist es nicht zu verhindern. Wichtig sei, nachzujustieren und Honorare auch nicht auf ewig in Stein zu meißeln. Eine Herangehensweise kann sein, sich zu Beginn zu fragen: Wie groß ist das Problem, das ich mit meiner Leistung löse? Bei der Grundsteuer heißt das, beispielsweise allgemein alle Mandanten zu bitten, ihre Grundsteuerbescheide einzureichen, um herauszufinden, wie groß das Potenzial ist.

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Nicht jeder Fall landet in der Kanzlei

Die einfachen Fälle können ausgeklammert werden. Cordula merkt an, dass viele Mandanten mit einfachen Fällen das Thema Grundsteuer selbst erledigen werden. Bei den komplexeren Fällen kann die Kanzlei schauen, ob sie diese mit dem aktuellen Personal überhaupt bewältigen kann. Steuerberatungen, die das Thema Grundsteuer nicht behandeln wollen, sollten ihren Mandanten in jedem Fall eine Alternative anbieten. Denn es stimmt durchaus, dass die Grundsteuer nichts mit einer Steuerberatung zu tun hat. Allerdings enthält der Begriff schon das Wort Steuer. Daher werden die Unternehmen bzw. Mandanten erwarten, dass die Steuerkanzlei dieses Thema auf dem Schirm hat. Jetzt ist es also an der Zeit, den Mandanten zu kommunizieren: Wir haben das Thema Grundsteuerreform auf der Agenda.

Will die Kanzlei das Thema abbilden, sollte sie sich jetzt um die personellen Kapazitäten kümmern. Ob pensionierter Steuerfachangestellter, der für drei Monate auf 450-€-Basis zurückkommt, studentische Aushilfe oder Partner:in – bei der Vorlaufzeit, die die Kanzleien haben, muss eine vernünftige Lösung möglich sein.

Keine Rechtfertigungen für Honorare

Muss das Honorar fair für den Mandanten sein? Cordula Schneider antwortet: Ja, allerdings in Klammern. Denn „fair“ ist Interpretationssache. Sie sagt, dass Steuerberater:innen dazu neigen, sich für Preise zu rechtfertigen. Rechtfertigungen signalisieren dem Mandanten aber bereits, dass die Steuerberatung nicht zu 100 % hinter der Sache steht. Dabei sollte es so sein, dass gewisse Leistungen einfach bestimmte Preise haben. Nach Zeit – davon hält Cordula überhaupt nichts. Das hieße, dass gerade die besonders effizient arbeitenden StB schlechter davonkommen. Zudem wird oftmals die Zeit vergessen, die vorab investiert wird, um überhaupt die Leistung erbringen zu können: Recherche und Schulungen, die Suche nach den richtigen Tools, usw.

Vom Grundstückswert kann das Honorar ebenfalls abhängig sein. Allerdings gibt Cordula zu bedenken, dass man bei der Methode nie vorab einen Preis nennen könne. Als Faustregel gibt die Expertin vor: Wenn eine Steuerberatung einen fairen Preis gefunden hat, sollte sie noch einmal 20 % draufschlagen. Das käme meist eher hin. Und wenn eine Kanzlei feststellt, dass der kalkulierte Preis zu niedrig ist, sollte sie die Preise erhöhen. „Was hindert mich, zu lernen?“, so Cordula.

Der Mandant muss mitspielen

Wie lang die Erstellung einer Feststellungserklärung dauert, hängt zu einem erheblichen Teil von der Datenqualität ab, die der Mandant liefert. Dies hat natürlich Auswirkungen auf den Aufwand, den die Kanzlei aufbringen muss. Wie geht eine Kanzlei mit Mandanten um, die hier nicht mitzieht? Festpreise könnten hier zu Problemen führen. Cordula schlägt vor, Pakete unterschiedlicher Dimensionen anzubieten. Als kleinstes Paket etwa eine einfachste Anleitung mit Link zu einem Tool. Das Standardpaket bedingt eine geteilte Arbeit, bei dem Kanzlei und Mandant ihre Beiträge liefern.

Wichtig sei es, vorab „Spielregeln“ in Vertragsform zu vereinbaren. Dort wird festgehalten, was die Kanzlei liefert, aber auch, was der Mandant leisten muss. Denn viele StB-Leistungen können ohne Mandanten heute nicht erbracht werden. Sollte später alles aus dem Ruder laufen, weil der Mandant seinen Teil nicht beigetragen hat, können die Kanzleien auf die Vereinbarung verweisen.

Auch mal ein Nein akzeptieren – das empfiehlt Cordula. Wenn eine Kanzlei einem Mandanten ein Angebot macht und dieser will nicht, sollte man dies hinnehmen und sagen: Gut, versuche es dann allein. Führt dies zu Problemen, wird er schon selbst abwägen, ob er sich mit diesen rumschlagen oder den angebotenen Preis zahlen will. Wichtig ist, zu dokumentieren, dass man als StB informiert und sich angeboten hat. Dann brauchen sich Kanzleien um die Haftung überhaupt keine Gedanken zu machen.

Und kleinen Kanzleien, die zurzeit wegen der Pandemie überlastet sind, empfiehlt Cordula, sich eventuell Partnerkanzleien zu suchen. So können sich Kanzleien gegenseitig unterstützen, entlasten und die Fristen wahren.